Organisation Forschung
Unsere Forschungskommission besteht aus Mitglieder'innen unterschiedlicher Departemente und Berufsgruppen. Sie erarbeitet Strukturen für spitalweit anerkannte Bedürfnisse, welche eine wissenschaftlich und ethisch korrekte und gesetzeskonforme medizinische Forschung von hoher Qualität ermöglichen. Die Forschungskommission ist das Sprachrohr für Forschende, sie legt Standards und Regelungen für die Durchführung von Studien fest und berät die Direktion in forschungsstrategischen Fragen.
Die Zentrale Forschungskoordination arbeitet im Auftrag der Forschungskommission und unterstützt den internen Wissensaustausch. Zudem führt sie ein Zentrales Forschungsregister, berät Studienleitende bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung ihrer Projekte und erstellt Weisungen und Vorlagen für die Forschung. Kontakt: stz-forschung@stadtspital.ch
Stiftung Stadtspital Zürich
Am Stadtspital Zürich Waid werden die Forschungsgelder über die Stiftung Stadtspital Zürich verwaltet. Die standortübergreifende Stiftung bezweckt die Förderung der Forschung, die Unterstützung der ständigen Fortbildung des medizinischen Personals, die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Anschaffung medizinischer Apparaturen und Geräte für die Forschung sowie die Förderung von Massnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluation von neuen Behandlungsverfahren.
Möchten Sie die Forschung über die Stiftung Stadtspital Zürich unterstützen? Senden Sie uns eine E-Mail an stiftung@stadtspital.ch oder füllen Sie das Spendenformular über die Website der Stiftung aus. Wir bedanken uns herzlich!
Regeln und Vorgaben für die Forschung am Menschen
Die medizinische Forschung unterliegt sehr strengen nationalen und internationalen Vorschriften, um die Gesundheit, Würde und Persönlichkeit von Patient*innen in der Forschung zu schützen. Jedes Forschungsprojekt muss sich an die gelten nationalen und internationalen Gesetze halten. In der Schweiz sind das u.a. das Datenschutzgesetz (DSG) und Humanforschungsgesetz (HFG) mit den entsprechenden Verordnungen (KlinV und HFV). Zudem gelten die internationalen Richtlinien der Guten Klinischen Praxis (GCP – Good Clinical Practice).
Die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften ist zudem kantonal geregelt. Jedes Forschungsprojekt im Kanton Zürich – und damit auch am Stadtspital Zürich – wird vorgängig durch die Kantonale Ethikkommission Zürich geprüft. Diese bewilligt ein Forschungsprojekt nur, wenn der zukünftige Nutzen, die Wissenschaftlichkeit, der Datenschutz und die Sicherheit gewährleistet sind. Studien mit noch nicht zugelassenen Arzneimitteln oder Medizinprodukten müssen zusätzlich durch die Swissmedic bewilligt werden. Projekte zu Strahlenquellen oder radioaktiven Stoffen werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt.