Hausordnung und Richtlinien
In allen öffentlichen und privaten Spitälern des Kantons Zürich gelten die gleichen Rechte und Pflichten für Patient*innen. Sie regeln grundlegende Themen wie die sorgfältige und menschenwürdige Behandlung, ihr Recht auf Selbstbestimmung, Aufklärung und Information oder die Einsicht in die Patientendokumentation und weitere Fragen.
In den nachfolgenden Broschüren finden Sie übersichtlich zusammengefasst, über welche Rechte Sie als Patient bzw. Patientin verfügen und welche Pflichten Sie beachten müssen.
Hausordnung
Die Hausordnung dient der Aufrechterhaltung eines geordneten Spitalbetriebs und der Sicherheit von Patient*innen, des Personals sowie der Besucher*innen.
Reglement Videoüberwachung
Die Videoüberwachung bezweckt den Schutz von Personen und Sachen auf dem Areal des Stadtspitals Waid.