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Variantenprüfung

Im Jahr 2024 prüft das Tiefbauamt diverse Varianten, um herauszufinden wie die vielfältigen Anforderungen an den Klusplatz am besten zu erfüllen sind.

Prüfung Variante Kreisel

Auch die Variante Kreisel mit Lichtsignalanlage für die Priorisierung des öffentlichen Verkehrs, die aus der Bevölkerung kam, hat das Tiefbauamt geprüft. Für einen Kreisel ist der Platz aber zu klein. Die Kurven wären zu eng für Busse, LKWs und die Feuerwehr. Ausserdem ist das Gefälle an der Kreuzung zu steil, um die notwendige Sicht und Verkehrssicherheit im Kreisel zu gewährleisten. Der Vorteil, den Kreisel im Allgemeinen bringen, ist die Verstetigung des Verkehrsflusses. Dieser Vorteil entfällt, wenn Lichtsignale den Verkehr resp. den ÖV regeln müssen. Für die Priorisierung der Trams und Busse wie auch für die Sicherheit der Fussgänger*innen sind Lichtsignale an den stark befahrenden Strassen beim Klusplatz zwingend.

Weiterverfolgte Varianten

Beide Tramhaltestellen in Asylstrasse mit Diagonalsperre
Beide Tramhaltestellen in Asylstrasse mit Diagonalsperre
Variante 2b

Folgende Varianten werden weiterverfolgt und vertieft geprüft:
  • Beibehaltung der Tramhalte in der Wendeschleife und sogenannter «Kissenlösung», die nur bei der dritten Türe einen stufenlosen Einstieg ins Tram ermöglichen
  • Eine Tramhaltestelle in der Asylstrasse und eine in der Witikonerstrasse
  • Eine Tramhaltestelle in der Asylstrasse und eine in der Bergstrasse
  • Beide Tramhaltestellen in der Asylstrasse

Innerhalb dieser Varianten gibt es verschiedene Verkehrsregimes abzuwägen wie separate Spuren für den ÖV oder den Mischverkehr (MIV/ÖV), Einbahnregime und viele mehr. Jede dieser Varianten resp. Verkehrssysteme erfüllt einige der Anforderungen, andere nicht. Es gilt also sorgfältig abzuwägen welche Anforderungen höher zu gewichten sind.

Skizzen mit möglichen Ausgestaltungen

Begegnungszone Hegibachstrasse

Mögliche Gestaltung der Hegibachstrasse mit Pflastersteinbelag, Bäumen, Sitzbänken, Brunnen und Taxistellplätzen. Die Variante aus der Bevölkerung schlägt eine Begegnungszone mit Tempo 20 für diesen Bereich vor.

Tramwendeschlaufe mit Haltestelle

Falls die Haltestelle auch künftig in der Tramwendeschlaufe Platz finden sollte, wäre ein Haltestellengebäude und Begrünung, wie es auch die Variante aus der Bevölkerung vorschlägt, denkbar.

Termine

  • 1. Quartal 2025: Die städtischen Dienstabteilungen einigen sich auf eine Variante.
  • 2. Quartal 2025: das Tiefbauamt stellt die Bestvariante im Quartier an einer zweiten Partizipationsveranstaltung vor.
  • 3. Quartal 2025: Die Variante wird für die formelle Mitwirkung gemäss §13 des Strassengesetzes (StrG) aufbereitet.
  • 4. Quartal 2025: Das Tiefbauamt stellt die Pläne an einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Vorlauf zur Planauflage §13 StrG vor.
  • ab 4. Quartal 2025: Planauflage §13 StrG
  • ab 2026: Bearbeitung der Einwendungen, Bericht zu den Einwendungen
  • ab 2027: Planauflage §16 StrG
  • ab 2028: Projektfestsetzung (vorbehältlich Rechtsmittelverfahren)
  • ab 2029: Baubeginn 

Kontakt

Tiefbauamt
Werdmühleplatz 3
Amtshaus V
8001 Zürich

Projektleiter

Marco Gloor
Telefon 044 412 25 47
Kontaktformular

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