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Pfosten

Pfosten helfen, den motorisierten Verkehr um sensible Bereiche herumzuleiten. Sollen Fahrbahnen von Fussverkehrsflächen getrennt werden, sind mit erster Priorität Randsteine (TED-Normen 16.21 «Randstein RN 15» und 16.31 «Randstein RN 25») oder Elemente einzusetzen, die einen funktionalen Mehrwert haben, wie Bänke, Veloständer, Kandelaber oder Bäume. Pfosten und Pfostenreihen sind nur einzusetzen, wenn starke Beeinträchtigungen vorliegen oder die Sicherheit anders nicht gewährleistet werden kann.

Pfosten dürfen den Bewegungsspielraum des Fuss- und Veloverkehrs nicht einschränken (Umfeldzuschlag gemäss Standards Fussverkehr beachten) sowie Reinigung und Winterdienst nicht erschweren (TED-Normen 16.02 «Lichtraumprofile Reinigungsfahrzeuge» und 16.03 «Möblierungen»).

Planen Sie beim Entwurf und bei der Gestaltung von Strassen und Plätzen jene Situationen besonders sorgfältig, bei denen häufig mit Absperr- und Leitelementen nachgerüstet wird. Dies betrifft etwa unerwünschtes Halten und Parken auf Fussgänger- und Aufenthaltsflächen.