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Geländer

Geländer dienen als Abschrankung oder als Absturzsicherung. Abschrankungen verhindern, dass Personen unabsichtlich oder unvermittelt eine Fahrbahn betreten. Absturzsicherungen werden bei Kunstbauten wie Brücken, Mauern oder Passerellen angebracht, wenn Höhenunterschiede von 1.00 m oder mehr erreicht werden.

Für Absturzsicherungen gelten strengere Normen als für Abschrankungen. Sie dürfen etwa nicht zum Überklettern verleiten und müssen verhindern, dass ein Mensch zwischen den Geländerstangen hindurch nach unten fallen kann. Entlang von verkehrsbelasteten Strassen müssen Absturzsicherungen so ausgerichtet und dimensioniert sein, dass sie dem Anprall von Fahrzeugen standhalten.