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Freistehende Mauern

Abgestufte Naturstein-/ Betonmauer
Abgestufte Naturstein-/ Betonmauer

  • optische Abgrenzung von Gebäudevorzonen und Anlagen
  • Ausdehnung nach klaren Prinzipien und Geometrien
  • Höhe von 1.40 m sollte wegen der Übersichtlichkeit für den Fussverkehr nicht überschritten werden
  • Material auf Gebiet und Situation abstimmen