Freistehende Lärmschutzwand
Freistehende Lärmschutzwände
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- in Strassen mit offener Bebauung, min. ein Vollgeschoss schützen
- vom Gebäude losgelöste Mauer
- Verlauf auf Trottoirkante oder hinter Hecke
- im ganzen Strassenverlauf durchgängig oder möglichst einheitlich pro Strassenabschnitt gestalten
- Zugänge zu den Gebäuden können bei durchgängiger Gestaltung wie folgt ausgebildet werden: als Schleuse mit zweiter Lärmschutzwand nach hinten versetzt (A) oder als Eingangstor mit Winkelmauer (B)
- bei einer Höhe ≤1.40 m sind Sichtbezüge auf Augenhöhe noch möglich