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Vermessung nach Bautätigkeit

Ihre Bauarbeiten sind abgeschlossen, die Umgebung ist bepflanzt und die Belagsarbeiten sind fertiggestellt? Jetzt ist der richtige Moment uns die obligatorische Fertigstellung Ihres Bauvorhabens zu melden. Wir beginnen darauffolgend mit der hoheitlichen Aufgabe der Nachführung der amtlichen Vermessung.

Nachführung der amtlichen Vermessung

Tachymeter vor neu erstelltem Gebäude

Die Nachführung der amtlichen Vermessung beinhaltet das Vermessen Ihres Bauobjekts nach kantonalen Normen und die Darstellung im Plan für das Grundbuch. Weiter werden alle Grenzzeichen der betroffenen Liegenschaften überprüft, falls nötig rekonstruiert und vor Ort angebracht. Mit dem Bau weggefallene Fixpunkte werden ebenfalls ersetzt. Erfassen Sie Ihre Fertigstellungsmeldung.

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