Übersicht Gebühren
Mit der Totalrevision der Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich wurden die Gebühren für die Bevölkerung und die Unternehmen massiv gesenkt. Der Grund ist, dass der Gebührenhaushalt Abfall in den vergangenen Jahrzehnten höhere Einnahmen als Ausgaben hatte. Dadurch entstanden Finanzreserven in der Höhe von 255 Millionen Franken (Stand 2020). Mit den beschlossenen Gebührensenkungen werden diese Finanzreserven zugunsten der Bevölkerung und der Unternehmen abgebaut.
In den folgenden Abschnitten sind die Gebühren gemäss der neuen und der alten Abfallverordnung thematisch gegliedert aufgeführt. Alle Gebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Züri-Sack
Volumen | Gebühr ab 1.1.2023 | Gebühr bisher |
---|---|---|
10 Liter | –.37 Fr. | nicht vorhanden |
17 Liter | –.63 Fr. | –.85 Fr. |
35 Liter | 1.30 Fr. | 1.70 Fr. |
60 Liter | 2.22 Fr. | 3.10 Fr. |
110 Liter | 4.07 Fr. | 5.70 Fr. |
Hinweis: Dieser Gebührenanteil am Kaufpreis wird nach dem Verkauf an die Stadt Zürich überwiesen. Die Stadt finanziert damit die Kehrichtabfuhr und die Verwertung in der Kehrichtverwertungsanlage Hagenholz. Im Kaufpreis sind zusätzlich die Kosten für die Produktion der Säcke sowie ein Aufschlag des Detailhandels enthalten. Der Verkaufspreis kann je nach Verkaufsgeschäft variieren. Die neuen Säcke sind ab Januar im Handel erhältlich.
Wohneinheiten
In der Stadt Zürich wird eine Abfallgrundgebühr pro Wohneinheit erhoben. Eigenheimbesitzer*innen bezahlen diese Gebühr in der Regel direkt, während Mieter*innen sie über die Miet-Nebenkosten berappen. Die Weitergabe von Gebührensenkung muss daher über die Vermieter*in beantragt werden.
Grundgebühr pro Wohneinheit
ab 1.1.2023 | bisher | |
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Grundgebühr pro Wohneinheit / Jahr | 22.00 Fr.* | 80.00 Fr.** |
alle Preise exkl. MwSt.
* Diese Gebühr gilt gemäss Gemeinderatsbeschluss bis ins Jahr 2026. Für die Folgejahre legt der Stadtrat die Gebühren im festgelegten Rahmen von 30 bis 80 Franken pro Wohneinheit fest.
** Abgebildet ist der Tarif gemäss Abfallverordnung bis 31.12.2022. In den vergangenen Jahren wurde ein Bonus von 50 Prozent gewährt (Beschluss Gemeinderat).
Einlieferung Recyclinghof
Für die Anlieferung von Sperrgut in den Recyclinghöfen wird folgende Mengengebühr nach Gewicht erhoben:
Mengengebühr Sperrgut
Gebühr ab 1.1.2023 | Gebühr bisher | |
---|---|---|
Mindestpauschale pro Anlieferung und für die ersten 100 Kilogramm | 21.00 Fr. | 27.90 Fr. |
Pro weitere 100 Kilogramm | 18.00 Fr. | 24.00 Fr. |
Direktanlieferung Kehrichtverwertungsanlage
Für die Direktanlieferung von brennbarem Abfall für Unternehmen in der Kehrichtverwertungsanlage wird folgende Mengengebühr nach Gewicht erhoben:
Mengengebühr Sperrgut
Gebühr ab 1.1.2023 | Gebühr bisher | |
---|---|---|
Pro Tonne bis 50 Tonnen pro Jahr | 180.00 Fr. | 240.00 Fr. |
Grundpauschale bis 100 Kilogramm | 21.00 Fr. | 27.90 Fr. |
Bioabfall
Container-Grösse | Gebühr pro Jahr | Kosten Bioabfall-Ganzjahres-Abo (bisher) |
---|---|---|
140 Liter | 105.00 Fr. | 215.00 Fr. |
240 Liter | 180.00 Fr. | 310.00 Fr. |
770 Liter | 580.00 Fr. | 940.00 Fr. |
Hinweis: Mit den Preisen für das Bioabfall-Abo wurden Grund- und Mengengebühren gedeckt. Die neue Gebühr nach Containergrösse deckt die Mengengebühr ab. Ein Teil der Kosten für die Abfuhr biogener Abfälle wird über die Grundgebühren gedeckt.
Betriebe
In der Stadt Zürich wird eine Abfallgrundgebühr pro Vollzeitstelle eines Unternehmens erhoben. Zusätzlich fällt eine Mengengebühr nach Leerungen und Füllmenge an.
Betriebe
Gebührenart | Gebühr ab 1.1.2023 | bisher |
---|---|---|
Grundgebühr pro Vollzeitstelle und Jahr | 12.00 Fr.* | 46.00 Fr.** |
Pauschale für die Leerung von Containern | 9.00 Fr. | 9.00 Fr. |
Pauschale für die Leerung von Unterflur-Containern | 40.00 Fr. | 40.00 Fr. |
zuzügliche Gebühr pro Kilogramm Inhalt | 0.15 Fr. | 0.20 Fr. |
alle Preise exkl. MwSt.
* Diese Gebühr gilt gemäss Gemeinderatsbeschluss bis ins Jahr 2026. Für die Folgejahre legt der Stadtrat die Gebühren im festgelegten Rahmen von 10 bis 50 Franken pro Vollzeitstelle fest.
** Abgebildet ist der Tarif gemäss Abfallverordnung bis 31.12.2022. Tatsächlich wurden in den vergangenen Jahren 50 Prozent Bonus gewährt (Beschluss Gemeinderat)