Fernwärmetarif 2022
Der Stadtrat hat am 9. Dezember 2020 die Revision des Fernwärmetarifs beschlossen. Das neue Tarifmodell tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Die Bindung an den Ölpreis wird aufgehoben. Stattdessen werden die effektiven Energieproduktionskosten als Basis für den Arbeitspreis herangezogen. Die Tarifumstellung führt zu einer moderaten Erhöhung der Preise. Ein neuer Zuschlag für nicht korrekt eingestellte Heizanlagen schafft Anreize für mehr Energieeffizienz.
Tarifzusammensetzung bleibt unverändert
Die Zusammensetzung des Fernwärmetarifs aus Arbeitspreis, Leistungspreis und Anschlussbeitrag bleibt unverändert:
- Der Arbeitspreis deckt hauptsächlich die verbrauchsabhängigen Energiekosten.
- Der Leistungspreis wird anhand der abonnierten Leistung berechnet und finanziert die fixen Betriebskosten der Netzinfrastruktur.
- Der Anschlussbeitrag ist einmalig für den Bau des Anschlusses zu entrichten. Sie beträgt wie bisher rund einen Drittel der Anschlusskosten. Der Restbetrag wird über die Vertragsdauer amortisiert.
Fernwärmetarif wird vom Ölpreis entkoppelt
Die Ölpreisbindung führte in der Vergangenheit zu hohen Erlösschwankungen bei der Fernwärme. Die tatsächlichen Kosten konnten nicht immer gedeckt werden, oder es entstanden Überschüsse. Der neue Tarif ist nicht mehr an den Ölpreis gebunden, sondern basiert auf den tatsächlichen Produktionskosten für die Energie. Er berücksichtigt ausserdem die Teuerung. Der Leistungspreis (für die Infrastruktur) wird gegenüber dem Arbeitspreis (für den Energieverbrauch) stärker gewichtet, um die hohen Infrastrukturkosten für das Fernwärmenetz besser abzubilden. Der Gesamttarif für die Kundinnen und Kunden erhöht sich über alle Kundensegmente hinweg um durchschnittlich 3,25 Prozent. Zwei Drittel der Erhöhung sind auf die Anpassung des Kehrichtabwärmepreises zurückzuführen, den die Kehrichtverwertungsanlage verrechnet, ein Drittel auf die Entkopplung des Fernwärmetarifs vom Ölpreis.
Mit dem Tarifrechner (Excel-Datei) können Sie mit Ihren individuellen Angaben berechnen, welche Auswirkungen die Tarifumstellung auf Ihre jährlichen Wärmekosten haben wird. Da die Entwicklung des Ölpreises, auf dem der bisherige Tarif basiert, nicht absehbar ist, vergleicht der Tarifrechner den Tarifverlauf rückblickend vom Jahr 2010 bis Ende 2020. In den Diagrammen, die automatisch erzeugt werden, sehen Sie die starken Schwankungen des bisherigen und die Kontinuität des neuen Tarifmodells.
Energieeffizienz und Ökologie werden gefördert
Die höhere Gewichtung des Leistungspreises schafft Anreize, die abonnierte Leistung dem tatsächlichen Bedarf anzugleichen. Dadurch können sich mehr Liegenschaften anschliessen und das Netz kann insgesamt kostengünstiger betrieben werden. Zur Förderung der Energieeffizienz wird ein Rücklauftemperaturzuschlag eingeführt, der bei ineffizienten Anlagen erhoben wird. Denn wenn die Heizanlage einer angeschlossenen Liegenschaft nicht korrekt eingestellt ist, verursacht dies messbare Energieverluste. Auf diese wird künftig ein Zuschlag erhoben, der genannte Rücklauftemperaturzuschlag.
Eigenwirtschaftsbetrieb Fernwärme
Gemäss Finanzhaushaltverordnung im Gemeindegesetz gilt ERZ Entsorgung + Recycling Zürich und damit auch die Fernwärme als Eigenwirtschaftsbetrieb. Folglich muss die Fernwärme kostendeckend und nach dem Verursacherprinzip arbeiten. Durch die Aufhebung der Ölpreisbindung wird der Fernwärmetarif weniger stark schwanken als in der Vergangenheit. Zudem bildet er die tatsächlichen Gestehungskosten ab. Die Wirtschaftlichkeit des neuen Tarifmodells ist von mehreren Stellen überprüft und bestätigt worden.
Förderbeiträge von Stadt und Kanton
Künftig können Kundinnen und Kunden aufgrund ihrer neuen Anschlüsse an das Fernwärmenetz städtische Förderbeiträge beanspruchen. Die Beiträge fliessen direkt an die Kundschaft und sind deshalb nicht im Tarifmodell berücksichtigt. Gleiches gilt für die kantonalen Förderbeiträge für Anschlüsse an Energieverbünde.