Abfallkonzept Festveranstaltung
Planen Sie eine Veranstaltung, haben Sie Fragen zum Abfallkonzept?
Im kostenlosen Beratungsgespräch unterstützen wir Sie bei der Abfallplanung für Ihre Veranstaltung und beim Ausfüllen des Formulars zum Abfallkonzept. Kontaktieren Sie uns frühzeitig.
Wir beraten Sie gerne: +41 44 417 77 77, erz-veranstaltungen@zuerich.ch
Gemeinsam für weniger Abfall
In Zürich finden pro Jahr rund 1000 Veranstaltungen auf öffentlichem Grund mit gesamthaft bis zu 7 Mio. Besucherinnen und Besuchern statt. Dabei entsteht jährlich eine Abfallmenge von 700 bis 1000 Tonnen. Diese Abfallmenge möchte die Stadt Zürich gemeinsam mit den Veranstaltenden deutlich verringern.
Gut zu wissen
Für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund erteilt die Stadt Zürich nur eine Bewilligung, wenn beim Büro für Veranstaltungen ein Abfallkonzept eingereicht wird.
Entsorgungs- und Reinigungsleistungen innerhalb des Festgeländes erbringt ERZ nur, wenn dafür ein Beschluss des Stadtrates vorliegt. Falls diese Bedingung nicht erfüllt ist, bitten wir Sie, sich direkt an private Entsorgungsunternehmen zu wenden.
Festcontainer und weitere Infrastruktur können Sie bei ERZ mieten. Die Lieferung und Rücknahme erfolgt von Montag bis Freitag nach Vereinbarung. Die Entsorgung von Abfall und Wertstoffen ist Sache der Veranstaltenden.
Büro für Veranstaltungen der Stadtpolizei Zürich
Kompetenzzentrum und Schaltstelle für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund. Informationen, Wegleitungen und Formulare für Festveranstaltende.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtliche Grundlage zur Beratung und Betreuung von Veranstaltenden auf öffentlichem Grund der Stadt Zürich bilden Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 der Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich, Art. 8 der Vollziehungsverordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich sowie Art. 12 Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich.
Die rechtliche Grundlage zur straf- und verwaltungsrechtlichen Massnahme bildet Art. 26 lit. e der Verordnung über die Benutzung des öffentlichen Grundes (Benutzungsordnung).
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Samstag geschlossen