Der Entsorgungsdienstleister «Mr. Green» hat sich dazu entschieden, in der Stadt Zürich die separate Sammlung und Verwertung von Kunststoffverpackungen in sein Angebot aufzunehmen. Er ist nach der Genossenschaft Migros Zürich (Medienmitteilung vom 28. April 2022) das zweite Unternehmen, das die Dienstleistungsvereinbarung für das Kunststoffrecycling mit der Stadt Zürich unterzeichnet hat. «Mr. Green» führt die Kunststoffsammlung im Lauf des Monats August in Zusammenarbeit mit den Zürcher Reformhäusern und dem Lieferdienst «Stash» flächendeckend ein.
Ökologisches Sammelsystem für Plastikverpackungen
Kunststoffverpackungen aus Stadtzürcher Haushalten werden heute nur zu einem sehr kleinen Teil recycelt. Der grösste Teil landet im Hauskehricht. Im Durchschnitt enthält jeder Züri-Sack über zehn Prozent Plastikabfall. Um diesen Anteil zu reduzieren und Ressourcen zu schonen, realisiert die Stadt Zürich ein Recyclingangebot für Kunststoffverpackungen. Dafür arbeitet die Stadt mit Privatunternehmen zusammen. Durch die Integration der Sammlung in bestehende Logistikketten dieser Unternehmen wird der ökologische Nutzen der separaten Sammlung und des Recyclings von Kunststoffabfällen maximal ausgeschöpft. Der Stadtrat hat als Basis für die Kooperationen einen Open-House-Vertrag beschlossen (STRB Nr. 0203/2022). Dieser ist auf der Webseite stadt-zuerich.ch/plastik und auf simap.ch publiziert (Projekt-ID 232055). Detailhändler und vergleichbare Betriebe auf dem Stadtgebiet mit bestehenden Filialen und einer Logistikinfrastruktur können sich der Vereinbarung anschliessen. Die Vereinbarung stellt die Transparenz über die gesamten Lieferketten sicher und enthält Vorgaben zur Wiederverwertung des recycelbaren Kunststoffs sowie zur Entsorgung des Restmaterials, das nicht recycelt werden kann.
Verursachergerechte Finanzierung sichergestellt
Der Preis des Sammelsacks für Kunststoffverpackungen setzt sich aus einem Gebührenanteil gemäss der städtischen Abfallverordnung und den Herstellungskosten für den Sack zusammen. Da es sich bei den Kunststoffverpackungen um Siedlungsabfall handelt, muss die Entsorgung gemäss Art. 32a Bundesgesetz über den Umweltschutz verursachergerecht finanziert werden. Nicht Bestandteil der neuen Sammlung sind PET-Getränkeflaschen sowie andere Gegenstände aus Plastik wie zum Beispiel Spielzeug oder Haushaltartikel.