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Erhebungen

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Bewilligungsverfahren für Erhebungen an der Stadtzürcher Volksschule

Umfragen, wissenschaftliche Studien und andere Formen von Erhebungen beim Schulpersonal oder bei Schülerinnen und Schülern müssen durch das Schulamt bewilligt werden. Bitte füllen Sie hierfür das Antragsformular aus.

Bewilligungsverfahren

Zweck des Verfahrens

Das Bewilligungsverfahren dient dem Entscheid, ob externe Stellen Erhebungen durchführen und hierfür Schulangehörige anfragen dürfen. Das Verfahren verfolgt folgende Zwecke:

  • Entlastung Schülerschaft und Schulpersonal von Aufwand und Störungen durch Erhebungen
  • Sicherstellung des Datenschutzes bei Erhebungen
  • Qualitäts- und Ergebnissicherung

Gegenstand des Verfahrens

Datenerhebungen an Schulen, zum Beispiel: 

  • qualitative und quantitative Befragungen
  • Beobachtungsstudien
  • Tests und Messungen bei Schülerinnen und Schülern
  • Anfragen für Daten

Externe Stellen, zum Beispiel:

  • Institute von Universitäten und Fachhochschulen
  • private Forschungsbüros
  • Studierende ohne Anstellung oder Praktikumsplatz an der Volksschule der Stadt Zürich
  • Verwaltungsstellen ausserhalb des Schul- und Sportdepartements

Form und Kriterien der Prüfung

Es gibt drei Typen von Erhebungen, die unterschiedliche Formen der Prüfung nach sich ziehen:

  • Erhebungen im Auftrag der Stadt Zürich, des Kantons Zürich, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und des Bundes werden bewilligt. Die Erhebungen werden lediglich daraufhin geprüft, ob die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
  • Erhebungen für Qualifikationsarbeiten von Maturandinnen und Maturanden sowie von Studierenden werden, mit Ausnahme von Dissertationsprojekten, nicht bewilligt.
  • Die übrigen Erhebungen durchlaufen eine Einzelfallprüfung.

Für Studierende mit einer Anstellung oder einem Praktikumsplatz an der Volksschule der Stadt Zürich gilt eine Spezialregelung. Ansprechperson ist Herr Aurélien Abrassart.

Kriterien Bewilligung Einzelfallprüfung

  • Einhalten der Datenschutzbestimmungen
  • Kein Werbezweck und keine kostenpflichtige Teilnahme
  • Bei Datenerhebung in mehreren Gemeinden des Kantons Zürich: Positive Beurteilung durch die Bildungsplanung des Kantons Zürich

Darüber hinaus erfolgt eine Abwägung nach folgenden Ermessenskriterien:

  • Möglichst geringe Belastung der Schulen, insbesondere möglichst geringe Störung des Unterrichts
  • Zusammenhang zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Stadt Zürich 
  • Nutzen der erwarteten Resultate für die Stadt Zürich
  • Relevanz und Originalität der Fragestellung
  • Eignung von Forschungsdesign und Methoden

Ansprechperson

Herr Aurélien Abrassart
Telefon: +41 44 413 86 68
Kontaktformular

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