Schulbetrieb und Lebensraum Schule
Schulstart
Anmeldung Kindergarten 2024/25
Die Sorgeberechtigten, welche an der Meldeadresse des Kindes wohnhaft sind, erhalten ab Mitte November 2023 einen Willkommensbrief vom Schulamt der Stadt Zürich mit der Einladung, sich auf dem städtischen Onlineportal «Meine Kinder» zu registrieren.
Privater Kindergarten
Private Kindergärten sind bewilligungspflichtig. Wird Ihr Kind einen solchen Kindergarten besuchen, können Sie uns den Namen im Service «Meine Kinder» angeben und die Aufnahmebestätigung hochladen.
- vorzeitige Einschulung ist im Kanton Zürich nicht möglich.
- Anmeldungen für die Betreuung können bereits ab November vorgenommen werden, Änderungen müssen bis spätestens 1. Juli eingereicht werden.
- Anfangs Juni werden stadtweit die Zuteilungsinformationen verschickt.
Rückstellung von der Schulpflicht
Die Einschulung kann nur in begründeten Ausnahmefällen um ein Jahr verschoben werden, wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine solche nicht zulässt. Weitere Informationen dazu finden Sie in «Ist mein Kind bereit für den Schuleintritt» Kriterien aus schulärztlicher Sicht.
Zur Prüfung des Antrages benötigt die Kreisschulbehörde ein schriftliches Rückstellungsgesuch der Eltern/ Erziehungsberechtigten sowie eine entsprechende Bestätigung einer Fachperson. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Gesuche geprüft werden.
Allgemeine Informationen zum Kindergarten
Allgemeine Informationen zum Kindergarten finden Sie in der aufgeführten Linkliste.
1. Kindergarten / 1. und 4. Primarklasse und Übertritt 1. Sekundarklasse
Für die Zuteilung der Schüler*innen ist die Kreisschulbehörde zuständig. Beim Eintritt in den 1. Kindergarten und beim Übertritt in die 1. Primarklasse, 4. Primarklasse und 1. Sekundarklasse werden die Klassen neu zusammengesetzt. Bei der Klassenbildung sind wir an gesetzliche Vorgaben (Volksschulgesetz) gebunden und wir bilden die Klassen nach folgenden Kriterien:
- Ausgeglichene Klassengrössen innerhalb des Schulkreises und zwischen den Schulen und den Kindergärten
Zumutbarkeit des Schulweges für jedes Kind (Länge und Gefährlichkeit, Zusammenarbeit mit Verkehrsinstruktion Stadtpolizei Zürich)
Berücksichtigung des Wohnquartiers (wenn möglich besucht eine Gruppe von Nachbarskinder dieselbe Schule oder Kindergarten).
Rechtsgleiche Behandlung aller Kinder
Geschwister: Die Zuteilung der Geschwister in dieselbe Schule können wir aufgrund der Komplexität nicht berücksichtigen. Hingegen beachten wir die Wünsche der Eltern/Erziehungsberechtigten bei Zwillingen oder Geschwister, wenn beide den Kindergarten besuchen. Sollen diese getrennt oder zusammen dem Kindergarten zugeteilt werden? Ein Vermerk auf der Kindergartenanmeldung genügt. Wenn wir keine Angaben haben, werden Geschwister und Zwillinge getrennt zugeteilt.
Schulweg: Der Schulweg ist ein wichtiges Lernfeld! Unterstützen Sie Ihr Kind am Anfang und üben Sie den Weg mit Ihrem Kind ein. Wir gewährleisten einen zumutbaren, altersentsprechenden Schulweg und nehmen jeweils Rücksprache mit der Verkehrsinstruktion der Stadt Polizei.
Medizinische Einschränkungen: Hat Ihr Kind eine schwerwiegende Allergie? Oder eine medizinische Indikation? Bitte teilen Sie uns diese Information mit. Dies ist für uns wichtig zu wissen, damit sich Ihr Kind in der Schule sicher und wohlfühlen kann.
Gesuche: Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte haben das Recht ein Zuteilungsgesuch bis jeweils zum 31. März zu stellen: Kreisschulbehörde Uto, Ulmbergstrasse 1, Postfach, 8027 Zürich
- Für Kindergartenkinder online über den Service «Meine Kinder».
- Für Primar- und Sekundarschulkinder per Post
Diese Anliegen können wir nicht berücksichtigen:
Zuteilungen mit Freunden oder Geschwister in dieselbe Schule oder Klasse, sowie Arbeitswege der Eltern, oder bestimmte Nachmittagsprofile (Gruppenzuteilung)
Aus den aufgeführten Gründen besteht kein Anspruch auf die Zuteilung in eine bestimmte Schule bzw. Kindergarten oder Klasse.
Online-Schulwegplaner
Mit Schulwegplaner können Sie den Schulweg der Kinder nach Sicherheitskriterien einfach planen.
Die Zuständigkeit für die Beurteilung der Schulwege im Online-Schulwegplaner liegt bei der Schulinstruktion der Stadtpolizei Zürich.
Sekundarschule
Im Schulkreis Uto gibt es 5 Sekundarschulen. Es kann vorkommen, dass die Schüler*innen nicht in das nächstgelegene Schulhaus eingeteilt werden und der Schulweg etwas länger ausfällt. Dazu geben wir ab einer Distanz von zwei Kilometern ein Schulwegabonnement ab. Das entsprechende Formular wird der Zuteilungsmitteilung beigelegt. Das Abonnement können Sie mit einem Passfoto auf der Kreisschulbehörde in Empfang nehmen.
Bei einer Umstufung von Sek A zu Sek B oder umgekehrt, behalten wir uns einen Schulhauswechsel vor, je nach Klassengrösse oder Konstellation.
Bei einer Rückkehr aus dem Gymnasium aufgrund der nicht bestandenen Probezeit wird die Zuteilung in die Schule erfolgen, in welcher es die Klassenbestände und Konstellationen erlauben.
Für die Aufnahmeprüfung ins Gymnasium werden in der 6. Klasse Vorbereitungskurse angeboten. Details erhalten Sie von der Klassenlehrperson.
Prüfungsvorbereitungskurse für Gymnasium
- Vorbereitungskurse Langgymnasium (ZAP1)Prüfungsvorbereitungskurse Langgymnasium (ZAP1) (PDF, 1 Seite, 261 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
- Vorbereitungskurse Kurzgymnasium (ZAP2) und Mittelschulen (ZAP3)Prüfungsvorbereitungskurse Kurzgymnasium (ZAP2) und Mittelschulen (ZAP3) (PDF, 1 Seite, 262 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Umzug
Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich besagt, dass jedes Kind ein Anrecht auf Schulung hat. Der Anspruch auf den Schulbesuch gilt am Wohnort und ist unentgeltlich.
Wenn Sie umziehen, informieren Sie bitte so rasch als möglich die Lehrperson über das Umzugsdatum und geben die neue Wohnadresse mittels Mutationsformular bekannt und im Service "Meine Kinder" neue Adresse eingeben. Falls Ihr Kind ein Betreuungsplatz hat, sollte der Umzug auch dort gemeldet werden.
Falls Sie aus der Stadt Zürich wegziehen, melden Sie Ihr Kind bei der neuen Schulgemeinde an.
Soll Ihr Kind weiterhin die Schule in der Stadt Zürich besuchen, ist ein Gesuch um Verbleib einzureichen. Die gesetzliche Regelung sieht dies nicht vor. Aufgrund der stark wachsenden Schülerzahlen in der Stadt, werden solche Gesuche nur in Ausnahmefällen bewilligt.
- Familienorganisatorische Gründe können wir nicht berücksichtigen.
- Der Schulbesuch wird kostenpflichtig sobald der Wohnort ausserhalb der Stadt Zürich ist.
- Transportkosten werden von uns nicht übernommen.
- Subventionen für die Betreuung gelten nicht mehr. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist bei der Betreuung.
Wechsel von Privatschule in die Volksschule
Eltern welche einen Wechsel für ihre Kinder aus einer Privatschule in die Volksschule wünschen, sollten sich mit uns in Verbindung setzen. Damit wir ihre Kinder in die richtige Klasse zuteilen können, benötigen wir von der Privatschule einen Schulbericht.
Sollte Ihr Kind auf das nächste Schuljahr in die Volksschule wechseln, benötigen wir den Schulbericht und für den Übertritt in die 1. Klasse eine Reifebestätigung bis spätestens 31. März des laufenden Jahres.
Formulare
Sie ziehen in unseren Schulkreis und haben ein schulpflichtiges Kind? Bitte melden Sie uns Ihren Umzug frühzeitig. Sobald Sie sich beim Personenmeldeamt angemeldet haben, können Sie den Service "Meine Kinder" nutzen.
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt melden Sie den Umzug in Ihrer Schule und verlangen ein Mutationsformular.
Bei einem Zuzug oder bei einem Wechsel in die Volksschule reichen Sie uns folgendes Formular ein:
Jokertage
Die Jokertage können nur pro Schuljahr bezogen werden, nicht bezogene Jokertage verfallen. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Die Schulleitung kann anordnen, dass bei besonderen Schulanlässen wie insbesondere Besuchstagen, Sporttagen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlagern und Projektwochen keine Jokertage bezogen werden können.
Die Schüler*innen sind gemäss Anweisungen der Lehrpersonen zur Nacharbeit (Nachholung des verpassten Unterrichtsstoffes) verpflichtet.
Die Verantwortung für die Kontrolle von Jokertagen liegt bei den Schulleitungen.
Hinweis: Die Sorgeberechtigten sind für die Abmeldung in der Betreuung selbst verantwortlich. Elternbeiträge können nicht zurückerstattet werden.
Tagesschulen
Im Herbst 22 wurde in einer Volksabstimmung beschlossen, dass alle Stadtzürcher Schulen künftig als Tagesschulen geführt werden. Die flächendeckende Einführung findet etappenweise statt.
Aus dem Schulkreis Uto werden folgende Schulen bereits seit dem Pilotprojekt als Tagesschulen geführt:
- Aegerten
- Neubühl
- Hans Asper
Im Schulkreis Uto haben ab Schuljahr 23/24 folgende zwei weiteren Schulen aufs Tagesschulmodell umgestellt:
- Allmend
- Rebhügel
Ziel ist, dass die etappenweise, flächendeckende Einführung bis zum Schuljahr 30/31 abgeschlossen ist. Weitere Informationen sowie die geplanten Einstiegszeitpunkte aller Schulen im Schulkreis Uto finden Sie hier:
Lehrplan 21
Die Schulen im Kanton Zürich arbeiten nach dem Lehrplan 21.
Der Schulkreis Uto hat in Zusammenarbeit mit der PHZH ein Grundlagenpapier erstellt, welches Merkmale eines guten, kompetenzorientierten Unterrichts nach Lehrplan 21 enthält. Mit diesem Merkblatt wurde eine gemeinsame Kommunikationsgrundlage für die Lehrpersonen, die Schulleitungen und die Behörden des Schulkreises Uto geschaffen.
Begabungs- und Begabtenförderung (BBF)
Ab SJ 23/24 gibt es in der Stadt Zürich eine flächendeckende Einführung vom neuen Konzept BBF in allen Schulen der Stadt Zürich.
Aus dem Schulkreis Uto arbeiten folgende Schulen bereits seit dem Pilotprojekt nach dem neuen Konzept BBF:
- Bachtobel
- Bühl
- Gabler
In der 1. Etappe sind aus dem Schulkreis Uto folgende zusätzlichen Schulen eingestiegen:
- Entlisberg
- Friesenberg
- Sihlweid
Ziel ist, dass die flächendeckende Einführung bis zum SJ 26/27 abgeschlossen ist. Weitere Informationen sowie die geplanten Einstiegszeitpunkte aller Schulen im Schulkreis Uto finden Sie hier:
Adl - Altersdurchmischtes Lernen
AdL ist ein pädagogisches Lernmodell, wobei Schüler*innen aus zwei bis drei Jahrgangsklassen zu einer jahrgangsübergreifenden, altersdurchmischten Lerngruppe zusammengelegt werden.
Bereits die Kindergartenstufe gründet auf einem jahrgangsübergreifenden Lernverständnis.
Aktuell führen verschiedene Schulen im Schulkreis AdL-Klassen. Der Entscheid über die Bildung einer AdL-Klasse liegt bei der Kreisschulbehörde und wird im Rahmen der Klassenbildung vorgenommen.
Time-Win
Im Schulkreis Uto wird ein Time-Win Angebot geführt. Dieses Angebot bietet die Möglichkeit einer vorübergehenden, separativen Beschulung. Es ist ein niederschwelliges Angebot und kann von Schüler*innen der 6.-9. Klasse in anspruchsvollen Schulsituationen, vor allem im Zusammenhang mit Verhaltensauffälligkeiten genutzt werden.
Waldkindergarten
Im Schulkreis Uto gibt es den Waldkindergarten Manegg. Die Schüler*innen können die Vormittage im Wald verbringen und erhalten so viele Optionen zur Bewegung an der frischen Luft und sinnliche Spiel- und Entdeckungsmöglichkeiten. Die Plätze sind für Schüler*innen im Einzugsgebiet der Schule Manegg vorgesehen. Aus den eingegangenen Anmeldungen werden die Plätze zugelost.
QUIMS
QUIMS ist ein kantonales Programm zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Es unterstützt Schulen mit vielen Schüler*innen aus fremdsprachigen, zugewanderten und sozial benachteiligten Familien.
QUIMS-Schulen im Schulkreis Uto sind:
- Aegerten
- Falletsche
- Lavater
- Leimbach
- Sihlweid
TiK/TiO
Der Schulkreis Uto führt in Kooperation mit dem Zentrum für Gehör und Sprache Zürich und der Sek 3 TiK und TiO Klassen. Es handelt sich dabei um Teilintegrationsklassen, welche speziell für Schüler*innen mit einer Hörbeeinträchtigung geschaffen wurden.
Diese Klassen befinden sich in den Schulen:
- Hans Asper
- Wollishofen Im Lee
Aufnahmeklassen
Für Schüler*innen der 2.-9. Klasse, welche über keine oder geringe Deutschkenntnisse verfügen, führt der Schulkreis Uto Aufnahmeklassen. Das Ziel der Aufnahmeklasse ist die erfolgreiche Integration in eine Regelklasse. Aktuell verfügen folgende Schulen über eine Aufnahmeklasse:
- Gabler
- Neubühl
- Rebhügel
- Wollishofen Im Lee
Betreuung
Jede Schule hat während der Regelschulzeit und in den Ferien ein Betreuungsangebot.
Auf «Mein Konto» können Sie im Service «Schulische Betreuung verwalten» Betreuungsangebote buchen und Ihr Kind für die Ferienbetreuung oder unterrichtsfreie Tage anmelden.
Um den Service aktivieren und nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig. Alle Informationen zur Registrierung, zum Service, zu den Betreuungsangeboten und -tarifen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter Betreuung.
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, Änderungen schriftlich einzugeben. Wenden Sie sich hierfür an das Betreuungspersonal.
Elternratgeber
Die Kreisschulbehörde Uto hat mit einer Arbeitsgruppe den Elternratgeber "Erziehung braucht Mut" entwickelt. Die Broschüre enthält Erziehungsthemen, welche in vielen Familien immer wieder für Diskussionen sorgen. Dazu sind jeweils Tipps und Richtlinien formuliert und auch allfällige Fachstellen aufgeführt.
Weitere Informationen
8027 Zürich
Montag und Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
An öffentlichen Feiertagen sowie Sechseläuten und Knabenschiessen haben wir geschlossen.