Sicherheit im Bad
Gäste sollen sich in den Badeanlagen wohlfühlen, sich vergnügen und erholen können. Damit dies für alle möglich ist, gelten in den Badeanlagen einige Spielregeln. Beachten Sie deshalb freundlicherweise die Hinweise unseres Personals und die Badeordnung. Bitte nehmen Sie auf die anderen Badegäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass weder Sie selbst noch andere Gäste gefährdet werden.
- Nichtschwimmer*innen ist der Zutritt zu den Schwimmer*innenbereichen aus Sicherheitsgründen untersagt.
- Fluss und See sind nur für geübte Schwimmer*innen geeignet.
- Kinder immer beaufsichtigen. Kinder unter zehn Jahren dürfen die Anlagen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten. Die erwachsene Aufsichtsperson übernimmt während der gesamten Besuchsdauer die volle Verantwortung für das Kind.
- Die Badegäste dürfen die anderen Badegäste weder stören noch gefährden.
- In den Becken der Hallen- und Freibäder sind Luftmatratzen, Schlauchboote und ähnliche Produkte nicht gestattet. Sie bieten keine Sicherheit.
- Vor dem Schwimmen duschen.
- Das zu einer Badeanlage gehörende See- und Flussgebiet darf nicht mit Booten befahren werden.
- Signalflaggen: In den Flussbädern Oberer Letten und Au-Höngg und in den Strandbädern Mythenquai und Tiefenbrunnen gibt es Signalflaggen. Die Flaggen zeigen, ob Baden erlaubt und eine Badeaufsicht anwesend (gelbe Flagge, Normalbetrieb) oder ob Schwimmen untersagt ist (rote Flagge). Wenn keine Flagge gehisst ist, ist das Bad geschlossen (Mythenquai, Tiefenbrunnen und Oberer Letten) oder es gilt Schwimmen auf eigene Gefahr (Au-Höngg).
Beachten Sie auch: Baderegeln und Flussregeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) in verschiedenen Sprachen.