Fragen und Antworten
- Wie werden die Leistungen beim SZD abgerechnet?
- Welchen Behandlungskostenanteil übernimmt die Stadt?
- Werden Behandlungen ausserhalb der Schulzahnklinik subventioniert?
- Welche Kinder werden in der Schulzahnklinik behandelt?
- Werden die Kinder an einer städtischen Schulzahnklinik umfassend zahnmedizinisch versorgt?
Wie werden die Leistungen beim SZD abgerechnet?
Die schulzahnärztlichen Leistungen werden nach dem Zahnarzttarif der schweizerischen Zahnärztegesellschaft abgerechnet. Unsere Rechnungen basieren auf dem Sozialversicherungstarif. Angaben zu den Tarifen finden Sie bei der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO).
Unentschuldigtes Fernbleiben: Wenn ein Patient, eine Patientin nicht zum vereinbarten Termin kommt und sich auch nicht abmeldet, entsteht der Stadt ein finanzieller Schaden. Der Termin wird daher den Eltern gemäss schweizerischem Zahnarzttarif verrechnet (siehe Link oben). Bei diesen Kosten entfällt der städtische Beitrag an die Rechnung.
Um diese Umstände zu minimieren hat der Schulzahnärztliche Dienst einen SMS-Termin-Reminder eingerichtet. Eltern oder die Jugendlichen selber erhalten kurz vor einem vereinbarten Termin nochmals eine Erinnerung per Handy.
Welchen Behandlungskostenanteil übernimmt die Stadt?
Der Stadtrat legt fest, in welchem Umfang sich die Stadt an den Behandlungskosten beteiligt. Eltern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten Ermässigungen, die nach dem steuerbaren Gesamteinkommen abgestuft sind. Vor jeder zahnärztlichen Behandlung in der Schulzahnklinik wird ein Kostenvoranschlag erstellt, aus dem auch der Stadtbeitrag ersichtlich ist.
Werden Behandlungen ausserhalb der Schulzahnklinik subventioniert?
Nein. An zahnärztliche Leistungen, welche ausserhalb der städtischen Schulzahnkliniken erbracht werden, entrichtet die Stadt Zürich keine Beiträge. Das gilt auch für die Inanspruchnahme von Notfalldiensten. Einen städtischen Beitrag gibt es nur bei Patienten, welche vor Behandlungsbeginn schriftlich von der Schulzahnklinik an einen externen Spezialisten (z.B. Kieferorthopäden) überwiesen wurden. Diese Überweisung richtet sich nach festgelegten Kriterien bezüglich Schweregrad des Behandlungsbedarfs. Die Höhe des Stadtbeitrages richtet sich nach den gleichen Kriterien wie die Behandlungen in der Schulzahnklinik.
Welche Kinder werden in der Schulzahnklinik behandelt?
Alle in der Stadt Zürich wohnhaften Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr können sich in der Schulzahnklinik untersuchen und behandeln lassen. Untersuchungen im Klassenverband erfolgen ab dem Kindergarteneintritt bis zur Entlassung aus der Volksschule. Vorher und nachher erfolgen die Untersuchungen individuell.
Werden die Kinder an einer städtischen Schulzahnklinik umfassend zahnmedizinisch versorgt?
Ja. Der Schulzahnärztliche Dienste bietet eine umfassende zahnmedizinische Versorgung für Kinder und Jugendlichen an. Kinder, deren Behandlung spezialisierte Einrichtungen oder den Beizug externer Spezialisten bzw. Spezialistinnen erfordert, werden im Einverständnis mit den Eltern an eine geeignete Privatpraxis oder an das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Zürich überwiesen.