In Zürich wird in den nächsten Jahren ein durchgehendes, sicheres und sichtbares Netz von Velorouten entstehen, wobei der Fokus auf den Velovorzugsrouten liegt. Das Netz wird über 130 Kilometer umfassen, mindestens 50 Kilometer werden im Sinne der Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» umgesetzt.
Das Netz der Velovorzugsrouten in Zürich
Das Netz der geplanten Velovorzugsrouten ist auf dem Stadtplan der Stadt Zürich einsehbar und wird laufend aktualisiert. Der kommunale Richtplan Verkehr wurde vom Stimmvolk der Stadt Zürich am 28. November 2021 mit 57,4% Ja-Stimmen angenommen. In einem nächsten Schritt bedarf es einer Teilrevision des regionalen Richtplans.
Die Velovorzugsrouten sind auch als Geodatensatz im Datenkatalog von Open Data Zürich erfasst.
Hier sehen Sie den Umsetzungstand der Velovorzugsrouten gemäss dem Bericht «Velo in Zürich 2023». (Stand November 2023)
In Etappen zum Ziel
Ein solches Netz in einer dicht besiedelten Stadt mit wenig verfügbarem Platz umzusetzen, ist ein komplexes Unterfangen. Auch die Vielzahl an anderen Verkehrsmitteln und Ansprüchen muss dabei berücksichtigt werden.
Damit die ambitionierten Ziele erreicht werden können, gehen wir in den nächsten Jahren jeweils in Etappen vor. Zuerst sollen die Routen signalisiert und mit Markierungen sichtbar gemacht werden. Der bestehende Platz in den Strassen soll dabei optimal genutzt werden. Weitere Massnahmen umfassen unter anderem die Aufhebung des Rechtsvortritts an Kreuzungen oder die Aufhebung respektive Versetzung von Parkplätzen. So soll das Velofahren sicherer und einfacher werden.
Auf Abschnitten, auf denen die Umsetzung von Vorzugsrouten anspruchsvoller ist, erfolgt danach die Aufwertung für die Velofahrenden im Rahmen von Strassenbauprojekten.
Sicher und einfach durchs Quartier
Der Schlüssel zu gelungenen Velovorzugsrouten liegt in den Quartieren. Denn die Quartierstrassen bieten die besten Voraussetzungen für eine Velovorzugsroute und erlauben allen Velofahrenden ein sicheres und einfaches Vorwärtskommen.
Einerseits liegen sie oft parallel zu Hauptachsen und bieten sich so als alternative Verbindung für die Velofahrenden an. Andererseits herrscht auf ihnen schon heute oft Tempo 30. Der Anteil an Autos ist tief und wird für die Umsetzung der Velovorzugsrouten weiter reduziert, so dass die Quartierstrassen frei von Durchgangsverkehr sein werden. Ein grünes Band und grosse Piktogramme am Boden werden die Velovorzugsrouten einfach sichtbar machen.
Auszug aus dem Stand der Umsetzung einzelner Routen
Stand: 12. November 2024
Velovorzugsroute Juchhof – Vulkanstrasse – Bahnhof Altstetten
Auf der Vulkanstrasse soll auf rund 1,8 Kilometern eine Velovorzugsroute entstehen. Die öffentliche Planauflage nach §13 des Strassengesetzes erfolgte vom 11. Oktober bis zum 11. November 2024. Die Stadt prüft derzeit die Einwendungen.
Velovorzugsroute Bullingerplatz – See
Vom Bullingerplatz bis zum See wird auf rund 2,7 Kilometern eine Velovorzugsroute entstehen. Die öffentliche Planauflage nach §16 des Strassengesetzes erfolgt voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025.
Die Stadt informierte die Bevölkerung am 23. September 2024 über den Planungsstand. Dieser ist in der Präsentation unterhalb zu finden.
Velovorzugsroute Glattpark – Andreasstrasse
An der Thurgauerstrasse zwischen Glattpark und der Andreasstrasse ist ein 910 Meter langer Abschnitt des Velovorzugsroutennetzes geplant. Die Planauflage nach Artikel 16 StrG findet voraussichtlich im ersten Quartal 2025 statt.
Die Stadt informierte die Bevölkerung am 18. Juni 2024 über den Planungsstand. Dieser ist in der Präsentation unterhalb zu finden. Zudem wurde eine Medienmitteilung publiziert.
Velovorzugsroute Kilchbergstrasse – Wollishofen – Brunau – Selnau
Im Abschnitt von der Stadtgrenze bis zur Mutschellenstrasse soll auf 2,2 Kilometern eine Velovorzugsroute entstehen. Im Februar/März 2023 fand die öffentliche Planauflage nach Artikel 13 StrG statt. Es gingen zahlreiche Einwendungen ein, die aktuell geprüft werden. Die öffentliche Planauflage nach Artikel 16 StrG soll bis Ende 2024 stattfinden. Die voraussichtliche Umsetzung des Projekts ist für 2026 geplant.
Weitere Informationen zum Verkehrskonzept Brunaugebiet.
Am 16. April 2024 fand der zweite Informationsanlass für die Bevölkerung statt. Die Präsentation finden Sie nachstehend. Während der Informationsveranstaltung fiel die Frage nach der Unfallhäufigkeit in der Kilchbergstrasse. In den letzten 23 Jahren seit der Einführung von Tempo-30 gab es auf der Kilchbergstrasse zwei Selbstunfälle mit Velos auf der Strecke und zwei Unfälle im Kreuzungsbereich mit der Albisstrasse. Für die Stadt hat aber die Verbesserung der Sicherheit trotz dieser tiefen Unfallzahlen einen hohen Stellenwert. Entscheidend ist bei den Velovorzugsrouten nebst der in Zahlen erhobenen objektiven Sicherheit auch die subjektive Sicherheit. Das bedeutet, wie sicher sich die Velofahrenden auf der Strecke fühlen, zum Beispiel dass sie nicht vor sich plötzlich öffnenden Autotüren überrascht werden.
Velovorzugsroute Mühlebachstrasse – Zollikerstrasse
Von der Stadtgrenze bis zum Stadelhoferplatz hat die Stadt auf der Mühlebachstrasse und der Zollikerstrasse auf 2,5 Kilometern eine Velovorzugsroute umgesetzt. Im Januar 2021 wurden die Verkehrsvorschriften für die Signalisation und die Markierung publiziert. Ende August 2021 hat der Stadtrat das Projekt festgesetzt und einen Objektkredit von 1,12 Millionen Franken bewilligt, siehe dazu die Medienmitteilung vom 25. August 2021. Die Umsetzung hätte im 2021 beginnen sollen. Gegen die Verkehrsanordnungen wurden Rechtsmittel ergriffen, wodurch der Baustart blockiert wurde. Nachdem der Statthalter die Rekurse abgelehnt hat, wurde die Umsetzung des Projektes geplant. Die Umsetzung der Velovorzugsroute begann am 9. Oktober 2023. Bis Ende 2023 war die Velovorzugsroute für die Velofahrer*innen weitgehend bereit, siehe dazu die Medienmitteilung vom 5. Oktober 2023. Am 4. April 2024 haben die Stadträtinnen Simone Brander und Karin Rykart die zweite Velovorzugsroute eröffnet.
Velovorzugsroute Altstetten – HB
Von der Altstetterstrasse bis zur Feldstrasse gibt es auf rund drei Kilometern eine Velovorzugsroute. Sie verläuft über die Baslerstrasse und die Bullingerstrasse. Im Frühling 2022 wurden die Verkehrsvorschriften für die Signalisation und die Markierung publiziert, siehe dazu die amtliche Mitteilung. Es gab keine Einsprachen. Detaillierte Informationen zur Route finden Sie hier. Am 9. März 2023 haben die Stadträtinnen Simone Brander und Karin Rykart einen ersten Umsetzungsschritt des Velovorzugsroutennetzes eingeweiht.
Im Abschnitt von der Stauffacherstrasse bis zur Kasernenstrasse soll auf 1,3 Kilometern eine Velovorzugsroute entstehen. Am 29. März 2023 wurden die Verkehrsanordnungen im städtischen Amtsblatt publiziert. Die öffentliche Planauflage nach Paragraph 16 erfolgte am 31. März 2023. Gegen die öffentliche Planauflage und die Verkehrsanordnungen gab es Einsprachen, die derzeit bearbeitet werden. Wie lange der Rechtsmittelprozess dauert, ist ungewiss, weshalb kein Umsetzungszeitpunkt kommuniziert werden kann.
Velovorzugsroute Lengg – Hochschulen – Oerlikon
Von der Forchstrasse bis zum Franklinplatz in Oerlikon soll auf rund sieben Kilometern eine Velovorzugsroute entstehen. Am 28. Juni 2023 wurden für den Abschnitt Forchstrasse – Gloriastrasse die Verkehrsanordnungen im städtischen Amtsblatt publiziert. Die öffentliche Planauflage nach Paragraph 16 folgte am 30. Juni 2023. Die Verkehrsvorschriften der weiteren Abschnitte wurden am 16. August 2023 im städtischen Amtsblatt publiziert: Abschnitt Gloriastrasse – Irchelstrasse und Abschnitt Irchelstrasse – Franklinplatz. Die öffentliche Planauflage nach Paragraph 16 erfolgte am 18. August 2023.
Gegen die öffentliche Planauflage und die Verkehrsanordnungen gab es Einsprachen, die derzeit bearbeitet werden. Wie lange der Rechtsmittelprozess dauert, ist ungewiss, weshalb kein Umsetzungszeitpunkt kommuniziert werden kann.
Am 27. März 2023 fand in der Kirche Oberstrass eine Informationsveranstaltung statt. Unterhalb finden Sie die Präsentation zum Anlass.
Velovorzugsroute Affoltern – Oerlikon
Im Abschnitt von der Zehntenhausstrasse bis Oerlikonerstrasse soll auf 3,5 Kilometern eine Velovorzugsroute entstehen. Am 15. Juni 2022 wurden die Verkehrsanordnungen im städtischen Amtsblatt publiziert. Die öffentliche Planauflage nach Paragraph 16 erfolgte am 17. Juni 2022 und wurde mit einer Medienmitteilung kommuniziert.
Gegen die öffentliche Planauflage und die Verkehrsanordnungen gab es Einsprachen, die derzeit bearbeitet werden. Wie lange der Rechtsmittelprozess dauert, ist ungewiss, weshalb kein Umsetzungszeitpunkt kommuniziert werden kann.
Velovorzugsroute Höngg – Meierhofplatz – Wipkingerbrücke
Im Abschnitt von der Stadtgrenze bis zur Hönggerstrasse soll auf 3,8 Kilometern eine Velovorzugsroute entstehen. Am 15. Juni 2022 wurden die Verkehrsanordnungen im städtischen Amtsblatt publiziert. Die öffentliche Planauflage nach Paragraph 16 erfolgte am 17. Juni 2022 und wurde mit einer Medienmitteilung kommuniziert. Gegen die öffentliche Planauflage und die Verkehrsanordnungen wurden Rechtsmittel ergriffen und an das Statthalteramt weitergezogen. Wie lange der Rechtsmittelprozess dauert, ist ungewiss, weshalb derzeit kein Umsetzungszeitpunkt kommuniziert werden kann.
Velovorzugsroute Stettbach/Wallisellen – Bhf Oerlikon via Schwamendingen
Im Abschnitt vom Bahnhof Stettbach bis zum Schwamendingerplatz soll auf 2,2 Kilometern eine Velovorzugsroute entstehen. Am 15. Juni 2022 wurden die Verkehrsanordnungen im städtischen Amtsblatt publiziert. Die öffentliche Planauflage nach Paragraph 16 erfolgte am 17. Juni 2022 und wurde mit einer Medienmitteilung kommuniziert. Gegen die öffentliche Planauflage und die Verkehrsanordnungen wurden Rechtsmittel ergriffen und an das Statthalteramt weitergezogen. Wie lange der Rechtsmittelprozess dauert, ist ungewiss, weshalb derzeit kein Umsetzungszeitpunkt kommuniziert werden kann.
Häufige Fragen zu den Velovorzugsrouten
Allgemein
Alle sollen mit dem Velo einfach und sicher durch Zürich kommen, das ist unsere Vision.
Darum setzen wir ein rund 130 Kilometer langes Netz aus Velovorzugsrouten um – mindestens 50 Kilometer davon im Sinne von der Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich».
Diese Initiative hat die Stimmbevölkerung im Herbst 2020 mit 70,5 % Ja-Stimmen angenommen.
Aus dieser Initiative ist der Auftrag an die Stadt entstanden, ein Velorouten-Netz zu erarbeiten und auf Quartierstrassen umzusetzen. Weiter soll im Rahmen von der «Velostrategie 2030» eine positive Velokultur etabliert werden und das Velo in der Planung von Projekten auf allen Strassen von Anfang an berücksichtigt werden.
Die Stadt Zürich verzichtet in der Definition bewusst auf den Wortteil «schnell». Die Velovorzugsrouten legen den Fokus nicht per se auf Geschwindigkeit, sondern sollen die Velofahrenden sicher und einfach weiterbringen. Möglich wird dies mit einer weitgehenden Vortrittsberechtigung, Tempo 30 und der Reduktion des Autoverkehrs.
Ziel ist ein gutes Miteinander zwischen Zufussgehenden, Velofahrenden und beispielsweise spielenden Kindern in den Quartieren.
Die Velovorzugsrouten in einer dicht besiedelten Stadt mit wenig Platz umzusetzen und das in relativ kurzer Zeit, ist eine äusserst komplexe Aufgabe für die Planung.
Damit die ambitionierten Ziele erreicht werden können, gehen wir in den nächsten Jahren jeweils in Etappen vor. Zuerst sollen die Routen signalisiert und mit Markierungen sichtbar gemacht werden. Der bestehende Platz in den Strassen soll dabei optimal genutzt werden. Weitere Massnahmen umfassen unter anderem die Aufhebung des Rechtsvortritts an Kreuzungen oder die Aufhebung respektive Versetzung von Parkplätzen. So soll das Velofahren sicherer und einfacher werden.
Auf Abschnitten, auf denen die Umsetzung von Vorzugsrouten anspruchsvoller ist, erfolgt danach die Aufwertung für die Velofahrenden im Rahmen von Strassenbauprojekten.
Bei Velovorzugsrouten sind meist nur Arbeiten an der Oberfläche notwendig. Dazu gehören Markierungen, Signalisationen und kleinere Arbeiten am Strassenbelag. Diese kosten vergleichsweise wenig. So kostet ein Kilometer Velovorzugsroute zwischen 400'000 und 600'000 Franken. Dazu gehört die Planung der Stadt, das Material sowie die Umsetzung durch ein Bauunternehmen. Bauprojekte mit Arbeiten an der Kanalisation oder aufwändigen Neubauten sind um ein Vielfaches teurer.
Die Velovorzugsrouten verlaufen häufig auf Quartierstrassen, welche Gemeindestrassen sind. Sie werden deshalb durch den Rahmenkredit Velo finanziert. Mit der Annahme des Gegenvorschlags zur «Volksinitiative für sichere und durchgängige Velorouten» im Sommer 2015 wurde ein Rahmenkredit von 120 Millionen Franken für kommunale Velorouten, -stationen und -abstellplätze bewilligt. Weiter beteiligt sich der Kanton Zürich an den Kosten einer Velovorzugsroute, sofern diese im regionalen Richtplan eingetragen ist.
Alle Personen, die in Zürich leben, finanzieren also mit den Gemeindesteuern die Veloförderung.
Das Urteil des Statthalteramtes für die Verkehrsvorschriften an der Mühlebachstrasse hat keinen direkten Einfluss auf die anderen VVR-Projekte.
Einwände, Einsprachen und weitere Rechtsmittel können auch bei den nächsten Projekten erhoben werden.
Ein Verwaltungsgerichts- oder Bundesgerichtsurteil liegen noch nicht vor. Auch kann noch nicht von einer gefestigten Rechtsprechung ausgegangen werden.
Gerichtsentscheide sind jedoch als deutliches, positives Signal zu verstehen, dass die Stadt Zürich den öffentlichen Interessen in einem verhältnismässigen Mass Rechnung getragen hat.
Im Normalfall werden bei einer Velovorzugsroute Änderungen der Markierungen, Signalisationen und Verkehrsvorschriften durch die Dienstabteilung Verkehr verfügt und im Amtsblatt publiziert. Die Bevölkerung hat 30 Tage Zeit, ein Begehren um Neubeurteilung zu erheben. Gleichzeitig legt das Tiefbauamt das Projekt für die Umsetzung der baulichen Massnahmen für 30 Tage nach §16 des Strassengesetzes öffentlich auf. Gegen die baulichen Massnahmen können direkt Betroffene, wie zum Beispiel Anwohnende, Einsprache erheben. Sobald allfällige gutzuheissende Einsprachen bereinigt wurden, wird das Bauprojekt dem Stadtrat zum Entscheid vorgelegt.
Der Stadtrat entscheidet über die Neubeurteilungsbegehren sowie die Einsprachen und setzt das Bauprojekt gemäss den Auflageplänen, welche infolge der Einsprachen allenfalls angepasst werden können, in einem Beschluss fest.
Sollten Einsprechende innert 30 Tage nach Zustellung des Beschlusses ein Rechtsmittel gegen den Entscheid des Stadtrats ergreifen, kann sich die Umsetzung der Velovorzugsrouten verzögern. Wie lange der Rechtsmittelprozess dauert, ist ungewiss, weshalb derzeit keine Umsetzungszeitpunkte kommuniziert werden können.
Der Rechtsmittelweg unterscheidet sich je nach Art des Antrags. Entscheide betreffend die Begehren um Neubeurteilung der Verkehrsvorschriften, also beispielsweise Anträge gegen den Parkplatzabbau, können mit Rekurs beim Statthalteramt angefochten werden. Entscheide betreffend die baulichen Massnahmen auf den kommunalen Strassen werden hingegen mit Rekurs beim Baurekursgericht angefochten.
Markierungen, Signalisationen und Sicherheit
Die Velovorzugsrouten sollen sich visuell vom übrigen Velonetz abheben. Deshalb haben wir nach einem Element gesucht, welches über die ganze Route immer wieder erkennbar ist und uns für ein 40 cm breites, grünes Farbband entschieden. Es dient nur zur Orientierung. Die Velofahrenden müssen nicht darauf fahren, sie müssen auch keinen Mindestabstand dazu halten.
Die Velorouten sollen schnell, effizient und schrittweise umgesetzt werden. Das grüne Band und die grossen Piktogramme sind einfach und schnell zu markieren. Das Band dient nur zur Orientierung. Die Velofahrenden müssen nicht darauf fahren und auch keinen Mindestabstand dazu halten.
Den Belag ganzer Strassen rot einzufärben, würde einen ungemein grösseren Aufwand im Einbau und im Unterhalt bedeuten. Wir beobachten die Situation in der Schweiz und im Kanton. Je nach Entwicklung werden wir allenfalls auch die Markierung der Velovorzugsrouten anpassen.
Das grüne Farbband ist neu und die Verkehrsteilnehmenden müssen sich erst daran gewöhnen.
Bis neue Verkehrsführungen vollumfänglich funktionieren, dauert es jeweils eine gewisse Zeit. In den ersten Tagen unterstützt ein Verkehrsdienst die Autofahrer*innen und steht bei Fragen zur Verfügung. In dieser Übergangsphase beobachtet die Stadtpolizei bei Kontrollen regelmässig Übertretungen, die sie auch entsprechend ahndet. Erfahrungsgemäss pendelt sich das ein.
Gefahrenstellen wie beispielsweise Kreuzungen werden rot markiert. Damit ist auch den Autofahrenden gleich klar, dass sie hier mit Velos rechnen müssen.
Weiter gibt es einen Abstand von 70 cm zu den seitlichen Parkplätzen. Damit lassen sich sogenannte Dooring-Unfälle vermeiden. Diese passieren, wenn Autotüren von parkierten Autos plötzlich aufgerissen werden.
Zudem platzieren wir die Parkplätze um. Dort, wo die Parkplätze senkrecht oder schräg zur Fahrbahn stehen, markieren wir sie in Längsparkfelder um.
Und weiter: An Kreuzungen, an denen das Velo nicht vortrittsberechtigt ist, haben wir Wartebereiche eingerichtet, sogenannte Velosäcke. Und manchmal auch separate Veloampeln mit einem sogenannten Vorgrün. Dank diesen beiden Massnahmen können sich die Velos vor den Fahrzeugen und ausserhalb des toten Winkels aufstellen und dann auch einige Sekunden früher losfahren als die Autos.
Die Realisierung von abgetrennten Velowegen ist immer abhängig von der örtlichen Situation und den gegebenen Platzverhältnissen.
Bei Strassen mit Tempo 30 sind baulich abgetrennte Velowege eher nicht nötig. Alle Verkehrsteilnehmer*innen kommen gut aneinander vorbei.
Im Frühling 2022 lief an der Baslerstrasse bei der Ausfahrt des Parkhaus Letzipark ein Pilotprojekt mit geschützten Velostreifen. Dazu befragten wir vor Ort, an der CYCLE WEEK 2022 und auf unserer Website Velofahrer*innen, wie sicher sie sich bei unterschiedlichen Varianten von Velostreifen fühlen. Fazit: Markierungen alleine genügen nicht um die erwünschte Verhaltensänderung herbeizuführen. Leitbaken schützen am besten vor dem Autoverkehr. Schildkröten sind aber am beliebtesten beim Veloverkehr. Im Zweifelsfall sind Leitbaken aufgrund ihrer Schutzwirkung vorzuziehen. Damit sich die Velofahrer*innen jedoch in einem geschützten Velostreifen wohlfühlen, muss dieser mindestens zwei Meter breit sein.
Weitere Informationen dazu gibt es in den Velostandards der Stadt Zürich.
Für Velos und E-Bikes gelten die gleichen Tempo-Vorschriften wie für Autos. Eine Missachtung einer Tempo-30-Zone beispielsweise wird von der Stadtpolizei geahndet, unabhängig ob die Übertretung von einem Velo, einem E-Bike oder einem Auto begangen wurde.
Es gibt also keine Veloautobahnen, auch die Velofahrenden müssen sich an das Tempolimit halten.
Autoverkehr
Für Velofahrende gibt es oft zu wenig Platz und auch der sogenannte Durchgangsverkehr stellt ein Problem dar.
Die Stadt will nicht den Autoverkehr generell einschränken. Den sogenannten Ziel- und den Quellverkehr wird es auf den Velovorzugsrouten geben. Dazu gehören Anwohnende, die das Quartier verlassen, und Personen, die zu Besuch kommen. Auch Handwerksbetriebe und Lieferunternehmen sollen überall zufahren können. Das gilt ebenso für die Müllabfuhr und Blaulichtorganisationen. Dennoch sind wir uns bewusst, dass die Zu- und Wegfahrt für den motorisierten Verkehr umständlich sein kann und die Umgewöhnung Geduld braucht.
Den Durchgangsverkehr wollen wir auf den Velovorzugsrouten aber nicht. Das sind Leute, die beispielsweise beim Pendeln eine Abkürzung durchs Quartier nehmen oder an vielen Orten auch einfach nur zum Spass fahren. Vorzugsrouten bezeichnen wir als autofrei, wenn auf ihnen kein Durchgangsverkehr fährt.
Darum werden Einbahnen eingeführt und Abbiegemöglichkeiten reduziert. Für eine Velovorzugsroute bedeutet das, dass die Strecke für die Autos nicht mehr durchgehend befahrbar ist. Mehrere Einbahnabschnitte reduzieren also den Durchgangsverkehr und schaffen Platz für den Veloverkehr.
Ein Faktenblatt zum Thema «autofrei» ist hier verfügbar.
Wir führen ein und drei Jahre nach der Umsetzung der Velovorzugsroute Nacherhebungen durch. Bei diesen werden wir die Verkehrsmengen und die Geschwindigkeit messen und bei Bedarf nachbessern, damit die VVR den Vorgaben der Initiative entspricht und die Velofahrer*innen sicher und einfach vorwärtskommen können. Kleinere Anpassungen und die Feinjustierung werden – falls nötig – laufend vorgenommen.
Parkplätze
Dazu gibt es von der Stadt keine Schätzung für das gesamte Vorzugsroutennetz. Die Aufhebung der Parkplätze zu Gunsten der Velovorzugsrouten wird situativ im jeweiligen Projekt angeschaut.
Nein, nicht alle Parkplätze werden verschwinden, aber eine Neuorganisation des öffentlichen Raums muss stattfinden. Wir schaffen Platz zu Gunsten z.B. von Bäumen, Velo- und Fussverkehr, Boulevardgastronomie, Gewerbeumschlag.
Für Anwohner*innen, für das Gewerbe, die Lieferanten, Behindertenfahrzeuge, die Kehrichtabfuhr und Blaulichtorganisationen bleibt die Zufahrt gewährleistet.
Wir wollen Velovorzugsrouten so gestalten, dass Velos sich gegenseitig überholen können. Darum werden entlang der Velorouten Parkplätze der blauen Zone aufgehoben.
Das kantonale Planungs- und Baugesetz und die städtische Parkplatzverordnung halten fest, dass der Parkplatzbedarf von privaten Liegenschaften auf privatem Grund abgedeckt werden muss. Es besteht rechtlich kein Anspruch auf einen Parkplatz in der blauen Zone.
Dies bestätigen auch juristische Instanzen, beispielsweise das Verwaltungsgericht respektive das Statthalteramt in den Urteilen zur Zurlindenstrasse und zur Mühlebachstrasse.
Eine Parkkarte garantiert den Besitzer*innen keinen jederzeit zur Verfügung stehenden Parkplatz in der Blauen Zone in unmittelbarer Nähe der Wohnung.
Die Parkkarte privilegiert Fahrzeughalter*innen gegenüber nicht im betreffenden Postleitzahlkreis Ansässigen zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone.
Bei der zu entrichtenden Gebühr handelt es sich lediglich um eine Kontrollgebühr, mit welcher der Aufwand für die Kontrolle, den Unterhalt (Markierung und Signalisation) sowie die Parkkartenadministration abgedeckt werden.
Die Kosten für die Blaue Zone von momentan Fr. 300.– pro Jahr sind gering und decken den Wert für die Beanspruchung des öffentlichen Raums nicht. Gibt es höher zu gewichtende Interessen an den Strassenraum wie beispielsweise die Velosicherheit oder Trottoirbreiten, so werden die aus Kulanz markierten Parkplätze der Blauen Zone aufgehoben und einer anderen Nutzung zugeführt.
Im Ergebnis besteht somit kein Anspruch auf einen Parkplatz in der Blauen Zone.
Wir erwarten nicht, dass der Suchverkehr stark zunehmen wird. Es ist gar anzunehmen, dass der Verkehr eher abnehmen wird. Denn die Parkplatzsuchenden werden bereits in der ersten Suchrunde feststellen, dass keine beziehungsweise nur noch eine geringe Anzahl an öffentlichen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen und die betroffenen Strassen bei der Suche künftig weitestgehend meiden. Selbst wenn es aber zu einem geringen Mehrverkehr wegen der Parkplatzsuche kommen sollte, wären die Auswirkungen davon gering.
Dieser geringfügig höhere Verkehr wiegt weniger schwer als das öffentliche Interesse an der Aufhebung der Parkplätze zugunsten der Velovorzugsroute.
Der reine Güterumschlag, also das Verladen oder Ausladen von Sachen, ist gemäss Bundesrecht allen erlaubt. Der Güterumschlag kann auch in Bereichen erfolgen, in denen ein Parkverbot gilt. Nur in Halteverboten darf kein Güterumschlag getätigt werden.
Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit, eine Tagesbewilligung für Werkstatt- und Materialwagen zu beantragen. Falls keine freien Parkfelder verfügbar sind, können sie mit einer solchen Bewilligung das Fahrzeug nach getätigtem Güterumschlag vorübergehend ebenfalls innerhalb signalisierter oder markierter Parkverbotsbereiche abstellen.
Für mobilitätseingeschränkte Personen und Organisationen, welche diese transportieren, bestehen von Bundesrechts wegen Parkierungserleichterungen. Diese ermöglichen den Betroffenen, ihr Fahrzeug bis zu drei Stunden in markierten oder signalisierten Parkverbotsbereichen abzustellen, wenn alle umliegenden Parkplätze besetzt sind. Verboten ist in diesen Fällen das Parkieren einzig bei einer Gefährdung oder Blockierung des übrigen Verkehrs, vor Grundstückszufahrten, auf und neben Velostreifen. Auch die Spitex kann weiterhin zufahren.
Das grüne Band
Die Velovorzugsrouten sollen sich visuell vom übrigen Velonetz abheben. Deshalb haben wir nach einem Element gesucht, welches über die ganze Route immer wieder erkennbar ist und uns für ein 40 cm breites, grünes Farbband entschieden. Es dient nur zur Orientierung. Die Velofahrenden müssen nicht darauf fahren, sie müssen auch keinen Mindestabstand dazu halten.
Nach der Eröffnung der ersten Velovorzugsroute an der Basler- und Bullingerstrasse haben wir im Frühling und Herbst 2023 eine Wirkungskontrolle durchgeführt. Einerseits befragten wir Velo-, Bus- und Autofahrende. Andererseits beobachteten wir während 15 Stunden mittels Videoanalyse die Fahrlinien von 1200 Velofahrenden an der Baslerstrasse:
- 900 Velos waren korrekt zwischen der grünen Linie und dem Velostreifen unterwegs.
- 200 fuhren direkt auf dem grünen Band. Oft gab es diese Fahrlinie, wenn zwei Velos nebeneinander fuhren oder aber ein Velo ein anderes überholte.
- 100 Velos fuhren auf der Fahrbahn zum Überholen.
- Ganz wenige Velofahrende fuhren auf dem Trottoir. Es ist davon auszugehen, dass dies Kinder unter 12 Jahren waren.
Die Wirkungskontrolle zeigt, dass das grüne Farbband allen Verkehrsteilnehmer*innen aufgefallen ist. Es trägt zur Erkennbarkeit der Velovorzugsrouten bei und hilft den Velofahrer*innen, sich mit den Velopiktogrammen mit Zielangaben zu orientieren.
Die Bedeutung der grünen Farbbänder ist allen Verkehrsteilnehmer*innen noch zu wenig bekannt. Es ist zu erwarten, dass sie ihre Funktion als Erkennungsmerkmal und Orientierungshilfe mit zunehmendem Einsatz auf weiteren Velovorzugsrouten besser erfüllen können und dann auch von allen Verkehrsteilnehmer*innen besser verstanden werden.
Verkehrszählungen
Zusammen mit Swisstraffic setzen wir in den nächsten fünf Jahren komplexe Verkehrserhebungen auf den künftigen Velovorzugsrouten um. Wir erheben den Durchgangsverkehr mit Kennzeichenerfassung und mit Videoerfassung werden die Verkehrsströme an den Kreuzungen gemessen. Zudem werden die Querschnittsbelastungen und Geschwindigkeiten mit Seitenradargeräten erfasst.
Auf diesem Weg können wir das Verkehrsaufkommen vor und nach den Massnahmen zur Umsetzung der Velorouten vergleichen.
Sämtliche Erhebungen sind datenschutzrechtlich unbedenklich. Die erfassten Kennzeichen werden codiert und auf den Videos sind keine Nummernschilder und keine Gesichter erkennbar. Die Auswertung erfolgt über eine künstliche Intelligenz und die Daten werden nach der Auswertung gelöscht.