Berechnungsbeispiele
Rentnerinnen und Rentner, die zu Hause wohnen
Bei Rentnerinnen und Rentnern in Wohnungen, Zimmern von Privathaushalten usw. entspricht die Höhe der jährlichen Zusatzleistungen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben (im Wesentlichen: die Mietkosten im gesetzlichen Rahmen sowie je ein Pauschalbetrag für die Krankenversicherungsprämien und für den allgemeinen Lebensbedarf) und den anrechenbaren Einnahmen.
Die anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen werden bei Ehepaaren im gleichen Haushalt zusammengerechnet. Der Güterstand ist für die Anspruchsermittlung nicht massgeblich.
Rechenbeispiel AHV-Rentnerin in einer Wohnung (Werte 2024)
Ausgaben: | |||
---|---|---|---|
Betrag Lebensbedarf Ergänzungsleistungen | CHF 20 100 | ||
Tatsächliche Krankenkassenprämie* | CHF 7 248 | ||
Maximalbetrag | CHF 7 092 | ||
Nicht angerechnete Prämie | CHF 156 | ||
Bruttomiete pro Jahr | CHF 18 060 | ||
Maximalbetrag | CHF 17 580 | ||
Nicht angerechnete Miete | CHF 480 | ||
Ausgaben total | CHF 44 772 | ||
Einnahmen: | |||
Vermögen | CHF 45 000 | ||
- Freibetrag | CHF 30 000 | ||
CHF 15 000 | |||
1/10 Vermögensverzehr | CHF 1 500 | ||
Zinsertrag (0.29%) | CHF 131 | ||
AHV pro Jahr | CHF 18 000 | ||
Pension pro Jahr | CHF 3 000 | ||
Einnahmen total | CHF 22 631 | ||
Höhe der Ergänzungsleistungen (EL): | |||
Ausgaben minus Einnahmen | CHF 22 141 | ||
Höhe der Beihilfen (BH): | |||
Erhöhung Lebensbedarf BH bei Vermögen unter 37 500 | CHF 0 | ||
Höhe der Gemeindezuschüsse (GZ): | |||
Erhöhung Lebensbedarf GZ | CHF 3 900 | ||
Erhöhung um nicht angerechneten Mietzins | CHF 480 | ||
abzüglich Kürzung, | |||
da Vermögen über GZ-Freibetrag CHF 25 000 | - | CHF 2 000 | |
Total Gemeindezuschuss | CHF 2 380 | ||
Zusatzleistungen pro Jahr (EL + BH + GZ) | CHF 24 521 | ||
* Krankenkassenprämie geht direkt an die Krankenkasse |
Rentnerinnen und Rentner, die im Heim wohnen
Bei Rentnerinnen und Rentnern, die dauernd in einem Heim wohnen, werden die anerkannten Heimkosten, ein Betrag für persönliche Auslagen sowie ein Pauschalbetrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung den Einnahmen gegenübergestellt. In der Regel entspricht auch hier der daraus resultierende Ausgabenüberschuss den Zusatzleistungen.
Bei Ehepaaren erfolgt für jeden Ehegatten eine gesonderte Berechnung. Vom Grundsatz her werden die anerkannten Einnahmen und das Vermögen des Ehepaares zusammengezählt. Den Ehepartnern wird je die Hälfte von den gemeinsamen anerkannten Einnahmen sowie vom Gesamtvermögen angerechnet. (Der Güterstand ist für die Leistungsermittlung wiederum nicht massgeblich.)
Rechenbeispiel eines AHV-Rentners im Pflegeheim (Werte 2024)
Anerkannte Ausgaben: | ||||
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Persönliche Auslagen (Pauschalbetrag) | CHF 6 700 | |||
Heimtaxen pro Jahr | ||||
Hotellerie+Betreuung | CHF 69 350 | |||
Eigenanteil an Pflegetaxe (max. 23.00 pro Tag) | CHF 8 395 | |||
Tatsächliche Krankenkassenprämie | CHF 7 248 | |||
Maximalbetrag | CHF 7 092 | |||
nicht angerechnete Prämie | CHF 156 | |||
Ausgaben total | CHF 91 537 | |||
Anrechenbare Einnahmen: | ||||
Tatsächliches Vermögen | CHF 70 000 | |||
- Freibetrag | CHF 30 000 | |||
CHF 40 000 |
| |||
1/5 Vermögenverzehr | CHF 8 000 | |||
Zinsertrag (0.29%) | CHF 203 | |||
AHV pro Jahr | CHF 23 460 | |||
Pension pro Jahr | CHF 12 000 | |||
Einnahmen total | CHF 43 663 | |||
Höhe der Ergänzungsleistungen pro Jahr: | ||||
Ausgaben minus Einnahmen | CHF 47 874 | |||
* Krankenkassenprämie geht direkt an die Krankenkasse
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Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
8.30-11.30 und 13.30-16 Uhr
Donnerstag
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Mittwochnachmittag keine telefonischen Auskünfte.