Subventionsmodell für Kitaplätze in der Stadt Zürich
Kitas in der Stadt Zürich können mit der Stadt Zürich subventionierte Plätze abrechnen, wenn sie über einen Kontrakt (Vertrag) mit dem Sozialdepartement verfügen. Alle Kinder, die einen subventionierten Platz belegen, werden durch die Kita dem Sozialdepartement über die Kollaborationsplattform KiBEA mittels Finanzierungsantrag gemeldet. Das Sozialdepartement legt mit der Bewilligung des Finanzierungsantrags gleichzeitig die Höhe des Elternbeitrags fest. Den Elternbeitrag bezahlen Familien direkt an die Kita. Der subventionierte Kostenanteil wird der Kita durch das Sozialdepartement überwiesen.
Kitas entscheiden selber über die Vergabe eines subventionierten Platzes. Zur Prüfung der Subventionsberechtigung müssen die Kitas von den Eltern eine Bestätigung des Beitragsfaktors und des subventionsberechtigten Betreuungsumfang einfordern. Mehr Informationen dazu finden sie hier.
Subventionierung
Kitas können so viele ihrer Betreuungsplätze subventioniert vergeben, wie sie wollen. Für die Vereinbarung eines Kontraktes müssen Kitas dem Kontraktmanagement des Sozialdepartements ein ausgefülltes Kontraktgesuch mit den dazugehörigen Unterlagen einreichen und die im Kontraktgesuch erwähnten Voraussetzungen erfüllen (z.B. die Einhaltung der unten aufgeführten Mindestlohnvorgaben).
Mindestlohnvorgaben
- Für die Vereinbarung eines Kontrakts müssen Kitas die folgenden Mindestlohnvorgaben erfüllenMindestlohnvorgabe ab 01.03.2023 (PDF, 2 Seiten, 911 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Vergabe der subventionierten Betreuungsplätze
Kitas entscheiden selber über die Vergabe eines subventionierten Platzes. Zur Prüfung der Subventionsberechtigung müssen die Kitas von den Eltern eine Bestätigung des Beitragsfaktors und des subventionsberechtigten Betreuungsumfang einfordern. Mehr Informationen dazu finden sie hier.
Kinder mit besonderen Bedürfnissen (KmbB)
Alle Kitas und Tagesfamilien in der Stadt Zürich, die einen Kontrakt mit dem Sozialdepartement haben, können Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreuen und einen Zuschlag von 50 Franken pro Tag beantragen. Spezialisierte Kitas können zusätzliche Beiträge beantragen. Die Zuschläge werden an die Kitas bezahlt und haben keinen Einfluss auf den Elternbeitrag. Die Zuschläge können auch beantragt werden, wenn die Eltern einen Beitragsfaktor von 100% haben.
Ein Kind mit besonderen Bedürfnissen braucht eine besonders intensive Betreuung. Die Gründe können sein:
- Behinderung
- Gesundheitliche Beeinträchtigung
- Entwicklungsverzögerung
- Verhaltensauffälligkeit
- Wenn das Kind in einer Familie lebt, die sich in einer Notsituation befindet.
Mit den Zuschlägen sollen die gezielte Betreuung und Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sichergestellt werden.
Das Sozialdepartement unterscheidet zwischen zwei Subventionsformen:
- einem Pauschalzuschlag von 50 Franken pro Tag, der jede Kita mit Kontrakt beantragen kann und
- einem Objektbeitrag, der höher ist. Dieser Zuschlag kann nur von spezialisierten Kitas beantragt werden.
Die Kitas beantragen die Zuschläge beim Kontraktmanagement des Sozialdepartements. Die Familien müssen über einen gültigen SBU und über einen gültigen Beitragsfaktor verfügen. Die Gesuche werden auf digitalem Weg via Kollaborationsplattform eingereicht und beinhalten folgende Unterlagen:
1. Bestätigung externe Fachstelle
2. Protokoll Standortgespräch bei Eintritt oder Protokoll Standortgespräch für Folgegespräch
Die Unterlagen stehen unten zur Verfügung.
Die Bestätigung einer externen Fachstelle kann zum Beispiel ein Arztzeugnis, ein Bericht des Kinderspitals oder eine Bestätigung einer Heilpädagogischen Institution sein. Als Hilfestellung kann die Vorlage vom Sozialdepartement verwendet werden. Externe Fachstellen sind aber nicht verpflichtet, diese Vorlage zu verwenden. Eigene Bestätigungen sollten sich aber inhaltlich an dieser Vorlage orientieren. Die Bestätigung darf bei Gesuchstellung nicht älter sein als sechs Monate.
Das Standortgespräch mit Zielvereinbarungen wird mindestens einmal jährlich mit den Eltern und den involvierten Fachstellen durchgeführt. Das Protokoll muss jeweils beim Erstantrag und bei Verlängerung eingereicht werden. Als Hilfestellung können das «Protokoll Standortgespräch bei Eintritt» oder das «Protokoll Standortgespräch für Folgegespräche» genutzt werden. Kitas sind nicht verpflichtet diese Vorlagen zu verwenden. Eigene Protokolle sollten sich inhaltlich aber an diesen Vorlagen orientieren. Das Protokoll soll bei Gesuchstellung/Verlängerung nicht älter als zwei Monate sein und durch die Kita- bzw. Tagesfamilienvertretung sowie die Eltern bzw. gegebenenfalls die externe Fachstelle unterzeichnet sein.
Die Orientierungshilfe bietet spezialisierten Kitas und Tagesfamilien Anhaltspunkte zur Einteilung in die jeweiligen Zuschlagsbereiche.
Unterlagen zur Beantragung von KmbB-Beiträgen
Beiträge zur Qualitätsförderung
Das Sozialdepartement verfügt über einen Kredit für einmalige Beiträge und Starthilfen im Frühbereich. Zudem können Projekte im Bereich Qualitätsentwicklung unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Beiträge zur Qualitätsförderung.
Verordnung Kinderbetreuung (VO KB)
Seit dem 1. Januar 2018 ist die neue Verordnung Kinderbetreuung (VO KB) in Kraft. Eine extern durchgeführte Analyse gibt Auskunft über die Auswirkungen der neuen Verordnung auf die Situation der Kitas in der Stadt Zürich. Die Ergebnisse sind in einer entsprechenden Informationsweisung des Stadtrats zusammengefasst und zeigen, dass sich die neue VO KB in der Praxis bewährt.