Kinderschutz in Kitas
Sie haben einen Verdacht? Was tun?
Haben Sie den Verdacht, dass ein Kind aus Ihrer Kita vernachlässigt, psychisch oder physisch misshandelt wird oder sexuellen Übergriffen ausgesetzt ist? Entweder in der Kita selbst oder im privaten Umfeld des Kindes?
Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch sind Sie als Mitarbeiter*in in der familienergänzenden Kinderbetreuung verpflichtet, eine Kindeswohlgefährdung zu melden, wenn Sie einen begründeten Verdacht haben und der Gefährdung im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Abhilfe schaffen können. Eine Gefährdungsmeldung können Sie selber oder über Ihre vorgesetzte Person vornehmen. Die Gefährdungsmeldung ist an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu richten.
Zusammengefasst empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Überstürzen Sie nichts. Um das Kind zu schützen, ist es wichtig ruhig und überlegt vorzugehen. Notfälle, in denen rasch gehandelt werden muss, bleiben vorbehalten.
- Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen.
- Melden Sie Ihren Verdacht einer vorgesetzten Person und tauschen Sie sich mit ihr aus.
- Holen Sie sich (oder Ihre vorgesetzte Person) Rat bei der Interdisziplinären Fachberatung Kindesschutz (IFK) oder einer anderen Beratungsstelle (anonymisierte Fallschilderung). Die Kontaktangaben sind untenstehend aufgelistet.
- Melden Sie (oder Ihre vorgesetzte Person) den Verdacht der Kindeswohlgefährdung der KESB, sollte sich dieser erhärten und die Eltern nicht Willens oder in der Lage sein, professionelle Unterstützungsangebote anzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.stadt-zuerich.ch/kesb.
Beratungsstellen
Fachberatung Kinderschutz (FK)
Arbeiten Sie mit Kindern und haben Sie einen Verdacht auf Kindswohlgefährdung?
In der Stadt Zürich tätige Fachpersonen (z.B. Schulpersonal, Kita- und Hort-Mitarbeitende) können sich bei einem Verdacht auf eine Kindswohlgefährdung an die Fachberatung Kinderschutz der Sozialen Dienste wenden.
Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung der Situation und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Bei Bedarf organisieren wir auch Besprechungen in interdisziplinärer Zusammensetzung.
Wir beraten Sie kostenlos und vertraulich.
Rufen Sie uns an unter T +41 44 412 77 33.
Weitere Informationen zur Fachberatung Kinderschutz
Frühe Kindheit (0–4 Jahre)
Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle des Kinderspitals Zürich
Telefon (Zentrale): +41 44 266 71 11 (24h erreichbar)
- Telefonische und persönliche Beratung für Fachpersonen, Betroffene und ihre Familien
- Information zu rechtlicher, materieller, psychologischer und sozialer Hilfe sowie deren Vermittlung
- Weiter- und Fortbildungsangebote
- Beratungen (telefonisch und persönlich) sind kostenlos und können anonym erfolgen
Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle des Kinderspitals Zürich
Elternnotruf
Telefon: +41 848 35 45 55 (24h erreichbar)
- Beratung von Eltern, Familien und Bezugspersonen (telefonisch, per E-Mail oder persönlich) bei Erziehungsfragen sowie bei Verdacht auf Vernachlässigung oder Misshandlung
- Strategiebesprechung und Coaching von Fachpersonen
- Telefon- und E-Mail-Beratungen sind kostenlos
Castagna
Beratungs- und Informationsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder, weibliche Jugendliche und in der Kindheit ausgebeutete Frauen
Telefon: +41 44 360 90 40 (Mo & Mi von 14-18 Uhr, Di & Do von 9-18 Uhr, Fr von 9-14 Uhr)
- Beratung von Fachpersonen zum Thema sexuelle Ausbeutung
- Weiterbildungsangebote zum Thema sexuelle Ausbeutung, Supervision
- Fallspezifische Beratungen sind kostenlos
Marie Meierhofer-Institut für das Kind (MMI)
Telefon: +41 44 205 52 20 (Mo-Fr von 9-12 Uhr und 14-17 Uhr)
- Prozessberatung und -begleitung von Fachpersonen
- Kostenlose Erstberatung, reduzierter Tarif für Kitas aus der Stadt Zürich (Fr. 90.– pro Stunde für die ersten fünf Beratungsstunden, danach Fr. 180.- pro Stunde)
- Fort- und Weiterbildung, Supervision, Fachbeiträge
Limita
Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung
- Beratung von Fachpersonen zur Konzeption und Durchführung von Präventionsmassnahmen
- Prozessbegleitung zur Etablierung von präventiven Massnahmen
- Weiterbildungsangebote
- Beratung ab Fr. 170.- pro Stunde
Prävention: Konkrete Regelung in den Krippen
Seit 2013 geben die Krippenrichtlinien des Kantons Zürich vor, dass Krippen zur Prävention von sexuellen Übergriffen und Gewalt im Bewerbungsverfahren von allen Mitarbeitenden Referenzauskünfte und einen aktuellen Strafregisterauszug verlangen müssen. Zudem müssen sie über ein Reglement verfügen, das insbesondere Auskunft über die fachlichen Standards zur Prävention von sexuellen Übergriffen und Gewalt und den Umgang mit Verstössen gibt. Das Reglement muss auf die betreffende Einrichtung abgestimmt und den Mitarbeitenden bekannt sein.
Publikationen
Auf Wunsch der Mitglieder hat der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) einen «Verhaltenskodex in Bezug auf sexuelle Gewalt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten» sowie «Leitlinien zur Prävention von physischer und psychischer Gewalt in Kindertagesstätten und Horten» veröffentlicht. Diese ethischen Richtlinien wurden von Arbeitsgruppen aus der Praxis für die Praxis entwickelt, gestützt auf Fachliteratur und die Beratung der Fachstelle Limita bzw. der Stiftung Kinderschutz Schweiz.
Die Stiftung Kinderschutz Schweiz hat ausserdem einen Leitfaden für Fachpersonen im Frühbereich publiziert. Der Leitfaden «Früherkennung von Gewalt an kleinen Kindern» wurde vom Marie Meierhofer-Institut für das Kind (MMI) erarbeitet. Der Leitfaden kann bei Kinderschutz Schweiz bestellt werden.
Weitere Publikationen
- Achtsam im Umgang – konsequent im Handeln: Prävention sexueller Ausbeutung in Kinderkrippen. Handbuch der Fachstelle Limita zur Prävention sexueller Ausbeutung. Bei der Fachstelle Limita zu bestellen.
- Sexualerziehung bei Kleinkindern und Prävention von sexueller Gewalt. Broschüre für Eltern und Erziehende der Stiftung Kinderschutz Schweiz und Mütter- und Väterberatung.
- Handbuch Kindeswohlgefährdung. Nachschlagewerk zum Thema Kindeswohlgefährdung und –beeinträchtigung des Deutschen Jugendinstituts DJI.