Bewilligungsverfahren
Die Krippenaufsicht erteilt die Betriebsbewilligung nach
- der Besichtigung der Räumlichkeiten
- Prüfung des eingereichten Gesuchs
Das Gesuchformular muss vollständig ausgefüllt und mit den dafür erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Gesetzliche Grundlagen und Merkblätter
Betriebsbewilligung
Zum Zeitpunkt der Eröffnung muss die Trägerschaft über eine Betriebsbewilligung verfügen. Das Gesuch muss spätestens drei Monate vor der geplanten Eröffnung eingereicht werden.
Die Gebühr für das Bewilligungsverfahren beträgt grundsätzlich 500 Franken. Die Bewilligung für eine Kita wird in der Regel für vier Jahre ausgestellt, die Bewilligung für einen Kinderhort wird in der Regel unbefristet ausgestellt. Die Bewilligungen können mit Auflagen versehen sein.
Erneuerung der Bewilligung
Ein Gesuch um Erneuerung ist für Kitas alle vier Jahre, drei Monate vor Ablauf der Bewilligung einzureichen, für befristet ausgestellte Hortbewilligungen, drei Monate vor Ablauf der Bewilligung. Die Krippenaufsicht prüft, ob die Bewilligungsvoraussetzungen,noch erfüllt werden. Abschliessend wird ein Aufsichtsbesuch durchgeführt und die neue Betriebsbewilligung erstellt.
Änderungen
Wesentliche Änderungen der konzeptionellen Ausrichtung, der Organisation und der räumlichen Gegebenheiten, Änderungen des Platzangebots und der Altersstruktur sowie die Einstellung des Betriebs sind der Krippenaufsicht spätestens drei Monate im Voraus zu melden.
Die Krippenaufsicht muss auch informiert werden, wenn bewilligungsrelevante Vorgaben wie Personalbestand, Betreuungsschlüssel oder das Erfordernis einer pädagogischen Leitung nicht erfüllt werden.
Leumundsprüfung
Seit dem 23. Januar 2023 überprüft die Krippenaufsicht jährlich den Leumund sämtlicher in der Kita tätigen Personen sowie denjenigen neuer Mitarbeitenden.
Aus diesem Grund ist der Krippenaufsicht jährlich ein Verzeichnis mit den Personalien der*die Leiter*in sowie der Mitarbeitenden zuzustellen. Zudem sind unter anderem der Krippenaufsicht die Anstellung neuer Mitarbeitender rechtzeitig im Voraus mitzuteilen.
Bezüglich der jährlichen Überprüfung nimmt die Krippenaufsicht rechtzeitig Kontakt mit der Trägerschaft auf.
Wichtig: Neue Mitarbeitenden sind der Krippenaufsicht umgehend mittels dem auf der Webseite der Krippenaufsicht zur Verfügung gestelltem Formular zu melden.
Das Formular ist der Krippenaufsicht in Originalformat und elektronisch via folgende E-Mailadresse einzureichen: leumund.krippenaufsicht(at)zuerich.ch
Kontakt
Sozialdepartement