Kinder mit besonderen Bedürfnissen
Die stadteigenen Kitas haben seit über 20 Jahren Erfahrung in der Betreuung, Förderung und Integration von Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Dies geschieht auf der Grundlage etablierter pädagogischer Konzepte und unter Einbezug von beteiligten Fachstellen.
An wen richtet sich das Angebot?
Kinder mit folgenden Beeinträchtigungen werden betreut:
- Körperliche und geistige Beeinträchtigungen
- Gesundheitliche Beeinträchtigung
- Entwicklungsverzögerungen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Stark belastete oder problembehaftete Familien(not)situation
Durch individuelle Zielvereinbarungen sowie regelmässige Standortgespräche zusammen mit Eltern und beteiligten Fachstellen stellen wir eine bedürfnisgerechte Förderung des Kindes sicher. Das Konzept «Kinder mit besonderen Bedürfnissen» gibt einen vertieften Einblick in die pädagogischen Leitlinien bei der Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und kann in den Downloads heruntergeladen werden.
Als Ergänzung zur regulären Entlastungsbetreuung führt der Geschäftsbereich Kinderbetreuung auch das Kinderhaus Entlisberg sowie das Kinderhaus Entlisberg 2.
Was sind die Aufnahmebedingungen?
- Zivilrechtlicher Wohnsitz in der Stadt Zürich. Eine Ausnahme bilden Kinder mit auswärtigem Wohnsitz, die sich an Wochentagen regelmässig bei einem in der Stadt Zürich wohnhaften Elternteil aufhalten. Das heisst: Die Kinder oder mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil haben Wohnsitz in der Stadt Zürich.
- Aufgenommen werden Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Sprachbehinderungen, Körperbehinderungen, Seh- und Hörbehinderungen, geistigen Behinderungen, Auffälligkeiten im sozialen und emotionalen Bereich und Kinder aus belasteten Familienverhältnissen.
- Aufwändige und spezialisierte auf die spezifische Einschränkung oder Beeinträchtigung fokussierte Förderung muss durch eine externe Fachperson gewährleistet werden. Diese kann und soll nach Möglichkeit in den Kita-Alltag eingebunden werden.
- Der Bedarf an Sonderbetreuungsleistungen muss zudem über eine legitimierte Fachstelle angemeldet respektive bestätigt werden.
- Die Anforderungen der Kriterien im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen gegeben sein. Sind diese nicht gegeben oder sind mehr Betreuungstage nötig, ist durch die berechtigten Fachstellen ein subventionsberechtigter Betreuungsumfang (SBU) zu beantragen und einzureichen. Mehr dazu hier.
- Bereitschaft der Eltern und der zuweisenden Stelle zu mindestens halbjährlichen Standortgesprächen oder wie mit der Kitaleitung vereinbart.
Wer kann ein Kind anmelden?
Zur Anmeldung legitimierte Fachstellen
- Sozialzentren der sozialen Dienste, welche die Familien bereits begleiten.
Sowie, unter der Voraussetzung, dass diese das Kind und die Familie bereits kennen:
- Kindermedizinische Begleitung: Kinderärzte, Spitäler
- Pflegerisch-beraterische Begleitung: Stiftung RGZ, Mütter- und Väterberatung usw.
- Beraterische oder therapeutische Begleitung: Familienberatungsstelle, Psychologische Praxis, Kleinkindberatung, Asylorganisationen, Mütterhilfe usw.
- Kindertherapeutische Fachbegleitung: Früherzieherin, Ergotherapeutin, Logopädin
Wie kann man sich für einen Betreuungsplatz anmelden?
- Sie interessieren sich für einen Betreuungsplatz für ein Kind mit besonderen Bedürfnissen? Dann füllen Sie das Anmeldeformular online aus: Zum Anmeldeformular für einen Betreuungsplatz KmbB
- Alternativ können Sie die Anmeldung auch herunterladen und uns per Post oder Mail zusenden:Anmeldeformular als PDF herunterladen und per Post oder E-Mail einreichen (PDF, 3 Seiten, 74 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Wie beantragt man Beiträge an die Betreuungskosten?
Sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gegeben oder mehr Betreuungstage nötig, ist durch die berechtigten Fachstellen ein subventionsberechtigter Betreuungsumfang (SBU) zu beantragen. In Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern finanziert die Stadt Zürich die Kitaplätze mit. Sowohl städtische wie auch private Kitas bieten subventionierte Kitaplätze an.
Die Begründung für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen (Soziale Integration, Überlastung) und der benötigte Betreuungsumfang müssen beim SBU-Antrag erwähnt werden.
Berechtigte Fachstellen für Subventionsantrag
Die berechtigten Fachstellen zur Beantragung eines subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU) ergeben sich wie folgt aus der Begründung des Antrags:
Mit Ziel sozialer Integration
Aufgrund Überlastung der Eltern
- die Sozialen Dienste
- die Mütter- und Väterberatung
- die Asylorganisation Zürich
- Stellen für kindermedizinische Begleitung z.B. KinderärztInnen, Spitäler
- Stellen für pflegerisch-beraterische Begleitung z.B. Stiftung RGZ, Mütter- und Väterberatungen usw.
- Stellen für beraterische oder therapeutische Begleitung z.B. Familienberatungsstelle, Psychologische Praxis, Kleinkindberatung, Asylorganisationen, Mütterhilfe usw.
- Stellen für kindertherapeutische Fachbegleitung z.B. FrüherzieherIn, ErgotherapeutIn, LogopädIn
Konzept «Kinder mit besonderen Bedürfnissen» als Download
- Das Konzept «Kinder mit besonderen Bedürfnissen» gibt einen vertieften Einblick in die pädagogischen Leitlinien bei der Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.Konzept «Kinder mit besonderen Bedürfnissen» öffnen (PDF, 17 Seiten, 236 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen