Ombudsstellen
Haben Sie Probleme mit der Zürcher Stadtverwaltung? Oder suchen Sie eine unabhängige Beratung zu einem Konflikt mit Ihrer Krankenkasse? Hier finden Sie kostenlose Schlichtungsstellen bei Problemen mit Behörden, Krankenkassen, Banken, ÄrztInnen, Versicherungen, Telekommunikationsanbietern und weiteren Institutionen.
ombudscom - Schlichtungsstelle Telekommunikation
Die Schlichtungsstelle für Telekommunikation vermittelt bei zivilen Streitigkeiten zwischen Kund*innen und Fernmelde- und Mehrwertdienstanbietern. So behandelt ombudscom zum Beispiel Beschwerden über strittige Telefonrechnungen, nicht bestellte Mehrwertdienste, unberechtigte Sperrungen von Telefonanschlüssen, allfällige Datenschutzverletzungen oder unbefriedigender Kundenservice. Bevor ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Telekommunikation eingeleitet werden kann, muss der Kunde oder die Kundin einen Lösungsversuch mit dem Anbieter glaubhaft darlegen. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen, bevor Sie ein Schlichtungsbegehren einreichen.
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ombudscom
Spitalgasse 14
3011 Bern
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Ombudsstelle Krankenversicherung - Anlaufstelle bei Konflikten mit der Krankenkasse
Die Ombudsstelle vermittelt bei Konflikten zwischen Versicherten und Krankenkassen im Zusammenhang mit der obligatorischen Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG). Die Dienste der Ombudsstelle sind für die Ratsuchenden kostenlos. Anfrageformular online. Telefonische Erreichbarkeit Mo - Fr 9 - 11.30 Uhr.
Ombudsstelle Krankenversicherung
Morgartenstrasse 9
6002 Luzern
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Ombudsstelle der Stadt Winterthur - Kostenlose Vermittlung bei Konflikten mit der Stadtverwaltung
Bei Konflikten mit einer Verwaltungsabteilung versucht die Ombudsstelle an erster Stelle zu informieren und zu beraten das heisst: Verwaltungsabläufe erklären, Amtssprache in Entscheiden verständlich übersetzen, Informationen über die Rechtslage sowie Empfehlungen zur Selbsthilfe abgeben. Falls der Sachverhalt und/oder die Rechtslage nicht klar sind, klärt die Ombudsstelle nach Absprache mit dem Ratsuchenden die Sach- und Rechtslage bei der betroffenen Amtsstelle ab und überprüft, ob die Behörde rechtmässig handelt.
Ombudsstelle der Stadt Winterthur
Marktgasse 53
8400 Winterthur
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Schweizerischer Bankenombudsman - Schlichtung bei Konflikten zwischen KundInnen und Banken
Der Schweizerische Bankenombudsman wirkt für Kundinnen und Kunden der Mitgliedinstitute der Schweizerischen Bankiervereinigung (Banken und Finanzdienstleister) als Informations- und Vermittlungsstelle bei Konflikten. Das Ombudsverfahren hat das Ziel, durch Vermittlung zwischen den Parteien einvernehmliche Lösungen zu Streitigkeiten zu erzielen. Für Ratsuchende ist die Dienstleistung kostenlos. Telefonzeiten: Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr Der Bankenombudsman ist auch die zentrale Anlaufstelle für die Suche nach nachrichtenlosen Vermögen.
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
8001 Zürich
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Ombudsstelle öffentlicher Verkehr Deutschschweiz - Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit dem öffentlichen Verkehr
Die Ombudsstelle öffentlicher Verkehr ist eine unabhängige und neutrale Stelle, an die sich alle Reisenden des öffentlichen Verkehrs bei einem Konflikt mit einem Transportunternehmen wenden können. Die Ombudsstelle ist vermittelnd und schlichtend tätig, besitzt aber keine Sanktionsmöglichkeiten. Ausnahmen: - Bei Streitigkeiten mit Unternehmen des Zürcher Verkehrsverbunds ZVV ist der Ombudsmann des Kantons Zürich zuständig. - Bei Streitigkeiten mit den Verkehrsbetrieben Zürich VBZ ist die Ombudsstelle der Stadt Zürich zuständig.
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Ombudsstelle öffentlicher Verkehr Deutschschweiz
Dählhölzliweg 12
3005 Bern
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Ombudsmann des Kantons Zürich - Vermittlung bei Konflikten mit Behörden und Amtsstellen des Kantons Zürich
Der Ombudsmann ist ein vom Kantonsrat gewählter unabhängiger Mittler. Er hilft Einwohner*innen, die Probleme mit einer kantonalen Behörde oder Verwaltungsstelle haben. Er prüft das vorgebrachte Anliegen, interveniert bei Konflikten und unterstützt die Beteiligten beim Finden einer fairen Lösung. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Sprechstunden nach telefonischer Voranmeldung. Korruptionsmeldestelle: Der Ombudsmann ist auch Anlaufstelle, wenn Sie einen Verdacht auf unrechtmässiges Verhalten einer kantonalen oder Gemeindestelle melden möchten.
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Ombudsmann des Kantons Zürich
Forchstrasse 59
8032 Zürich
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Ombudsman der Privatversicherung und der Suva - Schlichtung bei Konflikten mit Versicherungen
Der unabhängige Versicherungs-Ombudsmann bietet Hilfe bei Problemen rund um die Privatversicherungen und damit verbundene Themen, wie zum Beispiel Deckungsfragen, Vertragsanpassungen, Schadenhöhe, Leistungs-Entscheidungen von Krankentaggeldversicherungen und Ähnliches. Klärung des Sachverhalts und des Rechts in den Bereichen - Privatversicherung, ausser Krankenversicherung (eigene Ombudsstelle www.om-kv.ch) - Unfallversicherung (UVG), solange noch keine Verfügung vorliegt - Beruflichen Vorsorge BVG: Meinungsverschiedenheiten mit BVG-Sammelstiftungen der Lebensversicherer Telefonische Vorabklärung empfohlen. Beschwerde schriftlich per Online-Formular oder per Post.
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Ombudsman der Privatversicherung und der Suva
Postfach
8024 Zürich
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Ombudsstelle der Stadt Zürich - Kostenlose Vermittlung zwischen Bürger*innen und der Stadtverwaltung
Probleme mit der Zürcher Stadtverwaltung? Die Ombudsstelle ist für alle Fragen und Anliegen zuständig, die ein stadtzürcherisches Amt bzw. die stadtzürcherische Verwaltung betreffen. Die Ombudsstelle steht allen offen, unabhängig von Alter, Nationalität, Wohnsitz etc. Das Anliegen kann entweder persönlich, telefonisch oder schriftlich gemeldet werden. Erreichbarkeit: Mo, Di, Mi und Fr 9 - 12 Uhr / 13.30 - 16:30 Uhr Do von 13:30 - 16:30 Uhr Sprechstunde nach Vereinbarung
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Ombudsstelle der Stadt Zürich
8001 Zürich
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Ombudsman der Schweizer Reisebranche - unabhängige Beschwerdestelle für Reisende
Der Ombudsman vermittelt bei Konflikten zwischen KonsumentInnen und den Schweizer Reiseanbietern. Eine Beschwerde ist telefonisch und per E-Mail möglich und kostenlos. Telefonzeiten Mo - Fr 10 - 16 Uhr, Beschwerdeformular online verfügbar.
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Ombudsman der Schweizer Reisebranche
8038 Zürich
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FMH Schweizer Ärztinnen und Ärzte - Gutachterstelle bei Verdacht auf Behandlungsfehler
Patient*innen die vermuten, sie hätten infolge eines ärztlichen Fehlers einen gesundheitlichen Schaden erlitten, können sich an die FMH-Gutachterstelle wenden. Diese wird unter Einhaltung ihres Reglements eine aussergerichtliche Begutachtung organisieren.
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FMH - Berufsverband Schweizer Ärztinnen und Ärzte
Elfenstrasse 18
3000 Bern 16
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Ärztegesellschaft des Kantons Zürich - Ombudsstelle für Patientinnen und Patienten
Die Ombudsstelle der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) behandelt Beschwerden von Patientinnen und Patienten, deren behandelnder Arzt Mitglied der AGZ ist. Die Beschwerden sind schriftlich einzureichen (per E-Mail oder Post). Die Ombudsstelle erteilt keine Tarifauskunft und ist keine Gutachterstelle. Wenn Sie vermuten, dass Sie infolge eines Diagnose- oder Behandlungsfehlers einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitten hat, wenden Sie sich an die Gutachterstelle der FMH: Aussergerichtliche Gutachterstelle der FMH, Postfach 6159, CH-3001 Bern.
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AerzteGesellschaft des Kantons Zürich
Nordstrasse 15
8006 Zürich
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Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter UBA - Beratung bei Konflikten
Die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter UBA ist Anlaufstelle bei Misshandlungen oder Problemen im Bereich Betreuung, Pflege, Wohnen, Heim, Spitex, Finanzen, Krankenkasse, Behörden und Familie. Sie schlichtet bei Konflikten und bietet Hilfe für betagte Menschen, die von jeglicher Form von Gewalt betroffen sind. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Telefonisch erreichbar unter +41 848 00 13 13: Mo - Fr / 14.00-17.00 Uhr
UBA - Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter
Malzstrasse 10
8045 Zürich
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