Schulhaus ABC
Überblick nach ABC
A | |
Anlässe | Ein Anlass ist ein Ereignis, das eine Abweichung vom Schulalltag bedeutet. Anlässe können während oder ausserhalb der Schulzeit stattfinden. Anlässe während der Unterrichtszeit sind obligatorisch. Findet ein Anlass ausserhalb der Unterrichtszeit statt, regelt die Klassenlehrpeson die Teilnahme. Zu bestimmten Anlässen sind auch die Eltern eingeladen. Diese werden durch die Schulleitung oder Lehrpersonen informiert. |
Absenzen | Wenn ein Kind infolge Krankheit den Unterricht nicht besuchen kann, melden es die Eltern vor Unterrichtsbeginn bei der betreffenden Lehrperson ab. Fehlt ein Kind auch im Hort, müssen die Eltern es dort ebenfalls abmelden. |
Aufgabenstunden | Kinder der 1.-3. Klasse haben die Möglichkeit, nach dem Unterricht die Hausaufgabenstunde zu besuchen. Die Eltern melden Ihr Kind zu Beginn des Schuljahres mit einem Formular dafür an. In der Aufgabenstunde werden die Kinder von einer Lehrperson bei den Hausaufgaben betreut. —› siehe Hausaufgaben |
B | |
Begabungs-/Begabtenförderung | Die Schule bietet Kindern mit besonderen Begabungen die Teilnahme an Förderstunden während des regulären Unterrichts. Die Lehrperson tritt mit den Eltern in Kontakt, falls die Teilnahme für ein Kind in Frage kommt. —› siehe Begabtenförderung |
Behörden | —› siehe Kontakt unter Kreisschulbehörde |
Beratungsstellen | Schulpsychologischer Dienst —› siehe Hier Schulärztlicher Dienst —› siehe Hier Schulzahnklinik Züri West —› siehe Hier Schulsozialarbeit —› siehe Hier Logopädie —› siehe Hier Psychmotorik —› siehe Hier |
Besuche | Die städtische Besuchstage werden in der Agenda publiziert. Während des Schuljahres kann die Lehrperson zu weiteren Besuchstagen bzw. Besuchsmöglichkeiten mit Besuchsgutscheinen einladen. |
Betreuung | Hort Zur Schule Utogrund gehören vier Mittag-/Abendhorte für die Kinder vom Kindergarten bis zur 3. Klasse. Die Horte sind geöffnet von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Auch an bestimmten schulfreien Tagen, sowie in den Schulferien können Eltern ihr Kind für die Betreuung im Hort anmelden. In den Schulferien gelten abweichende Öffnungszeiten. An den gesetzlichen Feiertagen (bspw. Auffahrt) bleibt der Hort geschlossen. Für die Anmeldung oder zur Anpassung der Betreuungszeiten benötigen Sie ein Login für die Homepage der Stadt Zürich ("Mein Konto"). Morgentisch Der Morgentisch ist täglich von 07.00 Uhr bis 08.15 Uhr geöffnet. Er befindet sich in den Räumlichkeiten des Horts. Die Kinder bekommen ein Frühstück und werden bis zum Unterrichtsbeginn betreut. Für die Anmeldung wenden sich die Eltern an die Leitung Betreuung. —› siehe Betreuung |
Beurteilung | Die Lehrpersonen unterstützen die Schüler*innen beim Aufbau ihrer Fähigkeiten. Dazu gehören auch Rückmeldungen an die Kinder und die Eltern zur Lernentwicklung, zur Leistung und zum Verhalten. Die Lehrpersonen geben laufend Rückmeldung zum Lernstand und den Arbeits- und Lerntechniken. Sie prüfen zudem nach einem gewissen Zeitraum, ob die Kinder die geforderten Kompetenzen und Lernziele erreichen. Mittel dazu sind beispielsweise Beobachtungen, Lernkontrollen und Lerngespräche mit den Kindern. Ergänzende Elterngespräche können von der Lehrperson oder den Eltern gewünscht werden. |
Bibliothek | Die Schulbibliothek ist zweimal pro Woche im Anschluss an den Vormittagsunterricht geöffnet. Auch Eltern dürfen in dieser Zeit die Schulbibliothek nutzen. Die Klassen nutzen das Angebot auch während der Unterrichtszeit. —› siehe Bibliothek |
D | |
Deutschkurse für Eltern | Die Stadt Zürich bietet auch für interessierte Erwachsene verschiedene Deutschkurse an. Interessierte Eltern wenden sich bitte an die Lehrperson des Kindes oder an die Schulleitung. |
E | |
Elternabend | Elternabende finden in jeder Klasse järlich zwischen den Sommer- und den Herbstferien statt. Der Besuch dieser Veranstaltung ist für die Eltern wichtig und obligatorisch (mindestens ein Elternteil pro Kind). Die Lehrpersonen informieren an diesem Abend über den Unterricht und über die Schule im Allgemeinen. Ausserdem bietet sich eine gute Möglichkeit, die Lehrpersonen und die Eltern anderer Kinder kennezulernen. Am Elternabend werden pro Klasse zwei Delegierte für den Elternrat gewählt. —› siehe auch Punkt Elternrat |
Elterngespräche | Die Organisation der Elterngespräche liegt in der Verantwortung der Klassenlehrperson. Die Lehrpersonen laden die Eltern ein. Auch die Eltern können bei Fragen ein Gespräch wünschen. Bei Bedarf nehmen die Eltern mit der betreffenden Person Kontakt auf und vereinbaren einen Termin. |
Elternrat | Die Schule Utogrund hat einen Elternrat, der aus zwei Eltern-Delegierten aus jeder Klasse besteht. Es finden pro Schuljahr mehrere Sitzungen statt, die vom Vorstand des Elternrats organisiert und geleitet werden. An einem Teil der Sitzung nimmt in der Regel auch die Schulleitung, eine delegierte Klassenlehrperson und bei Bedarf die Leitung Betreuung und/oder der Leiter Hausdienst und Technik teil. Der Elternrat unterstützt und fördert den Austausch unter den Eltern., gibt der Schule Feedback und organisiert Anlässe (bspw. Sommerfest, Elternweiterbildungen etc.) —› siehe Elternrat |
F | |
Förderunterricht | Die Schule Utogrund bietet folgenden Förderunterricht an: DaZ (Deutsch als Zweitsprache), Heilpädagogischer Förderunterricht (auch Integrative Förderung, IF), und Begabungs- und Begabtenförderung (BBF). Die Lehrperson schätzt ein, ob Förderunterricht für ein Kind in Frage kommt. Bevor das Kind einen Förderunterricht besucht, werden die Eltern im Rahmen eines Schulischen Standortgesprächs (SSG) miteinbezogen. —› siehe Förderunterricht |
Formulare | Formulare, die Eltern für den Schulalltag möglicherweise benötigen, können von der Website heruntergeladen oder im Sekretariat angefragt werden. |
Freiwilliger Schulsport/ Ferienkurse | Die Stadt Zürich bietet ein vielfältiges Angebot an Sportkursen (ausserhalb der Unterrichtszeit), Ferienkursen und Ferienanlagern. Die Anmeldungfür diese Kurse erfolgt durch die Eltern via Homepage der Stadt Zürich über "Mein Konto". —› siehe Freiwilliger Schulsport |
(Fremd-) Sprachen im Regelunterricht | In der Stadt Zürich lernen die Kinder Englisch ab der 3. Klasse. In der 5. Klasse kommt Französisch hinzu. Die Unterrichtssprache ist ab der 1. Klasse Deutsch. Im Kindergarten ist die Unterrichtssprache hauptsächlich Schweizerdeutsch. |
Fundgegenstände | Gegenstände von Kindern, die in den Horten, auf dem Pausenplatz oder im Unterricht verloren gegangen sind und gefunden wurden, werden in einem schwarzen Plastikeimer im Schulhauseingang zur Abholung bereitgestellt. Am Ende jedes Semesters werden sie am gleichen Ort auf einem Tisch zur Ansicht und Mitnahme ausgelegt. Falls ein Kind einen Wertgegenstand verloren hat (Schlüssel, Portmonnaie o.ä.), wenden sich die Eltern bitte an die Lehrpersonen des Kindes. Wertgegenstände befinden sich nicht im schwarzen Plastikeimer. |
G | |
Gewalt | Die Schule Utogrund legt grossen Wert darauf, dass Konflikte friedlich ausgetragen werden. Bei Gewalt und groben Streitereien wird umgehend interveniert. Zwischenfälle werden mit den beteiligten Kindern besprochen und es wird gemeinsamen nach Lösungen gesucht. Je nach Art des Vorfalls werden die Eltern informiert und bei Bedarf in die Lösungsfindung miteinbezogen. In der Schule Utogrund halten wir uns an die Grundsätze der Neuen Autorität (Haim Omer), |
H | |
Hausaufgaben | Kinder der 1.-3. Klasse bekommen von ihren Lehrpersonen in der Regel täglich eine Hausaufgabe. Die Hausaufgaben sind so gewählt, dass sie vom Kind selbständig gelöst werden können. Eltern bestärken das Kind in seinem Lernen, wenn sie sich für die Aufgaben interessieren. Hausaufgaben können für Eltern auch eine Möglichkeit sein, Einblick in den Lernstand des Kindes zu bekommen. |
Hausdienst | Der Hausdienst ist verantwortlich für den betrieblichen Unterhalt der Schule und die Gebäudesicherheit. Er trägt die Veratwortung für die Hygiene und Sauberkeit der Schul- und Aussenanlage. —› siehe Kontakt |
Hausschuhe | Im Schulhaus, in den Kindergärten und im Hort tragen alle Kinder Hausschuhe (Finken). Diese sind von Zuhause mitzubringen und idealerweise mit dem Namen des Kindes angeschrieben. |
Heilpädagogischer Förderunterricht | Der Heilpädagogische Förderunterricht (auch Integrative Förderung, IF, genannt), wird von einer Förderlehrperson angeboten. Sie unterstützt Kinder mit besonderen schulischen Bedürfnissen im schulischen Lernen während der regilären Unterrichtszeit und berät die Lehrpersonen und die Eltern bei Bedarf. Bei einem geplanten Einbezug der Förderlehrperson informiert die Klassenlehrperson die Eltern des Kindes. Im Rahmen eines Standirtgesprächs (SSG) werden gemeinsamen Vorgehen und Ziele besprochen. Unter Umständen kann es wichtig sein, bei solchen Gesprächen weitere Fachkräfte (z.B. Hortleitung, Logopäd*in, Schulpsychologischer Dienst, etc.) beizuziehen. —› siehe Heilpädagogischer Förderunterricht |
HSK- Unterricht | Kinder mit einer anderen Erstsprache als Deutsch haben je nach Sprache die Möglichkeit einen Kurs in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK-Unterricht) zu besuchen. Der HSK-Unterricht fördert die Erstsprache und vermittelt Hintergründe über die Sprachregionen. Dieser Unterricht findet ausserhalb des regulären Unterrichts als ergänzendes Angebot statt. —› siehe HSK-Unterricht |
I | |
Information | Informationen zum Jahresprogramm und über Personalveränderungen erhalten die Eltern zu Jahresbeginn via Elternbulletin (schriftlich auf Papier und auf der Website). Weitere Informationen, welche die ganze Schule betreffen, gelangen via E-Mail über das Schulsekretariat an die Eltern. Informationen, welche nur eine bestimmte Klasse oder ein einzelnes Kind betreffen, erhalten die Eltern von der Klassenlehrperson. |
Integration | In der Schule Utogrund werden gemäss den kantonalen Vorgaben auch Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen integriert und unterrichtet —› siehe Integration |
J | |
Jahresplan | Den Jahresplan mit allen besonderen Terminen, welche die ganze Schule betreffen, wird den Eltern durch die Schulleitung per Mail zugestellt und kann dieser Homepage entnommen werden. |
Jokertage | Die Volkschulverordnung (§30) erlaubt, dass alle Kinder der Volksschule dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Dispensationsgründe fernbleiben können. Diese sogenannten "Jokertage" müssen der Lehrperson mit einem entsprechenden Formular mindestens zwei Tage im Voraus angekündigt werden. Die Jokertage können nur pro Schuljahr bezogen werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn der Unterricht nur halbtags stattfindet. Die Eltern werden gebeten darauf zu achten, dass die Jokertage nicht auf besonderen Schultage fallen (zB. Sporttag, Schulreise, Projektwoche, erster/letzter Schultag...). Die Schüler*innen holen den verpassten Schulstoff gemäss Abmachung mit der Lehrperson selbstständig nach. Die Eltern sind auch bei Bezug von Jokertagen verantwortlich für die Abmeldung im Hort. Die Elternbeiträge für die Betreuung, können bei Bezug von Jokertagen nicht zurückerstattet werden. |
K | |
Klassenassistenz | Klassenassistenz sind erwachsene Personen, welche die Lehrpersonen im schulischen Alltag unterstützen. Die Hauptverantwortung für die Klasse und den Unterricht liegt immer bei den Lehrpersonen. Klassenassistenzen sind nicht immer in den gleichen Klasse tätig. Sie werden dort eingesetzt, wo der Bedarf am grössten ist. |
Kommunikationswege | Das Schulpersonal ist via E-Mail und Telefon erreichbar. Die E-Mailadressen des Personals setzten sich wie folgt zusammen: vorname.name(at)schulen.zuerich.ch. Auf der Homepage finden Sie auch das Kontaktformular der Angestellten, sowie die Telefonnummern des Leitungsteams. Die Lehrpersonen teilen den Eltern am Elternabend mit, unter welcher Telefonnummer sie am besten erreichbar sind. Bei einem Anliegen, welches das Kind, die Lehrperson oder die Hortleitung betrifft, wenden sich die Eltern bitte immer zuerst an die betreffende Person. Falls bei einem Problem keine Einigung zustande kommt, kann die Schulleitung zu einem weiteren Gespräch miteinbezogen werden. |
Krankheit | Wenn sich ein Kind krank fühlt oder Symptome einer Krakheit aufweist, bleibt es zuhause, bis es vollständig gesund ist. Wird ein Kind im Laufe des Tages krank, so werden die Eltern von der Lehrperson oder der Hortleitung benachrichtigt. Die Eltern holen das erkrankte Kind baldmöglichst ab. |
L | |
Läuse | Kopfläuse sind weit verbreitet und haben nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Sie sind unangenehm, aber harmlos. Die Behandlung bei Kopflausbefall liegt in der Verantwortung der Eltern. Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken, melden Sie dies bitte der Lehrperson und im Hort. Bei Fragen können Sie sich an die Kopflausberatung der Stadt Zürich wenden. Weitere Links: www.kopflaus.ch und www.lausinfo.ch |
Logopädie | Die Logopädie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme. Sie richtet sich ans Kinder, die Auffälligkeiten in ihrer mündlichen oder schriftlichen Sprache/Sprachentwicklung und/oder Kommunikation aufweisen. Die Logopädie unterstütztt die Kinder in ihrer Entwicklung auf allen Sprachebenen, sowie bei funktionellen Besonderheiten im Bereich des Sprechens. Die Therapie ermöglicht den Kindern sich besser ins Geschehen von Schule und Alttag einzubringen, was sich auf die gesamte Entwicklung positiv auswirkt. Kinder, die logopädische Förderung brauchen, werden nach einem Gespräch mit den Eltern zu einer logopädischen Abklärung, bzw. Therapie, angemeldet. —› siehe Punkt Beratungstellen |
M | |
Morgentisch und Mittagsbetreuung | —› Siehe Punkt Betreuung |
Musikalische Grundausbildung | In der 1. und 2. Klasse besuchen alle Kinder im Rahmen des Regelunterrichts die Musikalische Grundausbildung (MGA, 2 Lektionen pro Woche). Ergänzend oder anschliessend biete die Musikschule der Stadt Zürich ein breites Angebot an Instrumentalunterricht. |
P | |
Pausenzeiten | Vormittags von 09.55 Uhr bis 10.20 Uhr findet zeitgleich eine grosse Pause für alle Kinder der 1.-3. Klasse statt. Alle Kinder verbringen diese Zeit unter Aufsicht von zwei Erwachsenen (Schulpersonal) auf dem Pausenplatz des Schulhauses. Die Zwischenverpflegung von Zuhause (—› siehe Punkt Znüni) kann in dieser Zeit gegessen werden. Die Kindergartenklassen machen in etwas zur gleichen Zeit ihre Pausen in ihrem Kindergarten. Weitere kurze Pausen während der Unterrichtszeit werden von den Lehrpersonen individuell festgelegt. |
Psychomotorik | Die Psychomotoriktherapie ist ein Unterstützungsangebot der Schule für Kinder, welche Ausffäligkeiten in ihrer Bewegungsentwicklung und/oder in ihrer Bewegungsverhalten aufweisen. Die Psychomotoriktherapie versteht die kindliche Entwicklung als Einheit von Bewegen, Erleben, Denken, Fühlen und Handeln. Eine psychomotorische Abklärung erfolgt nach Absprache und im Einverständnis von Eltern und Lehrperson. —› siehe Punkt Beratungstellen |
Q | |
Q-Tag | In den Schulen der Stadt Zürich finden mehrmals pro Schuljahr sogenannte Qualitätsentwicklungstage (kurz: Q-Tag) statt. Diese internen Weiterbildungen sind für die Mitarbeitenden der Schule obligatorisch. Fallen solche Q-Tage auf Unterrichtstage, so haben die Kinder der Schule Utogrund schulfrei. Die Daten der Q- Tage der Schule Utogrund sind in der Agenda zu finden. Falls Eltern an diesen Tagen eine Betreuung für ein Kind benötigen, melden sie das Kind für die Betreuung an. —› siehe Punkt Betreuung |
S | |
Schulärzlicher Dienst | Die Fachleute des Schulärztlichen Dienstes (SAD) begleiten Kinder und Jugendliche, sowie deren Eltern, vom Kindergarten bis zum Schulabschluss in allen Fragen der körperlichen und psychosozialen Gesundheit und Entwicklung in Zusammenhang mit der Schule. —› siehe Punkt Beratungsstellen |
Schuljahresbeginn 1. Klasse / 1. Kindergarten | Die Kinder und Eltern der 1. Klasse und des 1. Kindergartens werden von den Lehrpersonen rechtzeitig über den Ablauf des 1. Schultags informiert. Die Eltern dürfen die Kinder in der Regel zum Start begleiten (gemäss Information der Lehrperson). Die Kinder der 1. Klasse werden zum Einstieg von den anderen Klassen begrüsst. Am Donnerstag der ersten Wochen werden die Kindergartenkinder von den älteren Kindern mit Liedern in der Schule begrüsst. |
Schuljahresende, "Sprung" | Zum Abschluss des Schuljahres werden die Kinder der 3. Klasse von den verbleibenden Schüler*innen, sowie von den Erwachsenen verabschiedet. Das Ritual nennt sich "Sprung" und findet auf dem Sportplatz Utogrund statt. Zu diesem Anlass sind auch die Eltern der scheidenden Kinder eingeladen. Die Lehrperson informiert die Eltern zu gegebenem Zeitpunkt. |
Schulleitung | Die Schulleitung ist zuständig für die organisatorische, personelle und padägogische Führung der Schule. Zusammen mit der Schulkonferenz ist sie für die Qualitätssischerung und die Schulentwicklung verantwortlich. Für die Eltern sind die Lehrpersonen/Hortleitungen die direkten Ansprechspersonen. Die Schulleitung kann bei Uneinigkeit beigezogen werden. —› siehe Kontakt |
Schulleitungsekretariat | Die Schulleitung wird bei ihrer administrativen Arbeit durch das schulhausinterne Sekretariat unterstützt. Das Büro ist vormittags besetzt —› siehe Kontakt |
Schulpsychologischer Dienst | Der Schulpsychologische Dienst berät Eltern und Lehrpersonen bei Lernschwierigkeiten eines Kindes, bei Verhaltensauffälligkeiten und bei Fragen zur schulischen Laufbahn. Er kann nach Absprache differenzierte pädagogische Abklärungen über das Lernen und die Entwicklung eines Kindes durchführen, sowie Unterstützungsangebote und Massnahmen empfehlen. Der Schulpsychologische Dienst ist eine öffentliche Beratungsstelle. —› siehe Punkt Beratungstellen |
Schulsozialarbeit | Die Schulsozialarbeit richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende der Schule. Sie unterstützt und berät telefonisch oder vor Ort bei sozialen Themen und Problemen im schulischen Kontext, im Quartierumfeld, sowie in den Familien. Die für die Schule Utogrund zuständige Schulsozialarbeiterin ist noch weiteren Schulhäusern zugeteilt. Sie arbeitet im Durchschnitt ein Tag pro Woche in unsere Schule.. —› siehe Punkt Beratungstellen |
Schulweg | Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Eltern. Der Schulweg sollte in der Regel vom Kind allein oder in der Gruppe bewerkstelligt werden können, denn er bildet eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der Selbständigkeit. Tipps zur Schulwegsicherheit: - Die Eltern legen den Weg zusammen mit ihrem Kind genau fest. Das Kind soll sich an den vereinbarten Schulweg halten. - Die Eltern begleiten ein Kind bei Bedarf zu Beginn so, dass es den Weg möglichst bald selbständig zurücklgen kann. Ob ein Kind mit einem Fahrzeug (Trottinett o.ä.) zur Schule kommen darf, bestimmen die Eltern. Eine geeignete Schutzausrüstung (Helm, etc.) wird dringend empfohlen. Die Fahrzeuge müssen vor dem Schulhaus am entsprechenden Ständer abgestellt und abgeschlossen werden. Die Schule haftet nicht für verlorene oder gestohlene Fahrzeuge. Im Schulhaus sind jegliche Fahrzeuge verboten. |
Schwimmunterricht | Von der 1. bis zur 4. Klasse besuchen alles Schüler*innen einmal wöchentlich in Begleitung ihrer Lehrperson den Schwimmunterricht in einem nahgelegenen Hallenbad/Schulschwimmbecken. Die Lektion wird von einer Schwimmlehrperson unterrichtet. |
Sporttag | Einmal pro Schuljahr findet in der Schule Utogrund ein Sport- und Plauschtag statt. Er ist in der Regel so organisiert, dass sowohl die Kindergartenkinder, als auch die Schulkinder gemeinsam daran teilnemen können. Der Anlass findet während der Unterrichtszeit statt. |
T | |
Turnen (Bewegung & Sport) | Alle Klassen haben pro Woche in der Regel eine Doppellektion Bewegung & Sport. Der Unterricht findet üblicherweise in der Turnhalle statt. Bei entsprechendem Wetter kann auch die Aussenanlage des Schulhauses zum Turnen genutzt werden. Die Kinder tragen während des Turnunterrichts Sportkleider und Sportschuhe (Hallenschuhe oder "Schläppli"). |
U | |
Unfälle | Kleine Verletzungen werden von Erwachsenen in der Schule versorgt. Bei schwerwiegenderen Verletzungen werden umgehend die Eltern informiert, damit das Kind abgeholt oder gegebenenfalls die Sanität gerufen werden kann. Jedes Kind ist im Rahmen der Grundversicherung bei der privaten Krankenkasse auch bei Unfällen während der Schulzeit oder auf dem Schulweg versichert. Die Schule hat keine Versicherung. |
Unterrichtszeiten | Kindergarten Vormittag für alle Kinder 08.15 Uhr - 08.35 Uhr Auffangzeit 08.35 Uhr - 11.55 Uhr Unterricht Nachmittag nur für Kinder des 2. Kindergartenjahres 13.40 - 13.50 Uhr Auffangzeit 13.50 - 16.20 Uhr Unterricht
Primarschule 1.-3. Klasse Vormittag 08.20 Uhr - 11.55 Uhr Unterricht (Pause von 09.55 Uhr - 10.20 Uhr) Nachmittag 13.45 Uhr - 15.20 Uhr In der 3. Klasse kommt zusätzlich zu diesen Unterrichtszeiten eine weitere Lektion hinzu, die in der Regel einmal pro Woche morgens von 07.30 - 08.15 Uhr stattfindet.
Der Mittwochnachmittag ist für alle Kinder (Kindergarten bis 6. Klasse) schulfrei. |
V | |
Verkehrserziehung | Einmal pro Schuljahr erhalten die Klassen zwei Lektionen praktische und theoretische Verkehrserziehung von einem Verkehrsinstruktor / einer Verkehrsinstruktorin der Stadtpolizei Zürich. Die Kinder lernen das richtige Verhalten im Strasseverkehr im Umfeld des Schulhauses. |
W | |
Wellentag zum Stufenwechsel | An einem festgelegten Nachmittag kurz vor den Sommerferien dürfen die angehenden Kindergartenkinder, die angehenden 1. Klasskinder, sowie die angehenden 4. Klasskinder einen Besuch bei ihrer zukünftigen Lehrpersonen machen. Ziel ist es, die künftige Lehrperson und Klassenkamerad*innen kennenzulernen, sowie die Räumlichkeiten zu sehen. Diese Besuche finden während der Unterrichtszeit statt und werden vom Schulpersonal organisiert und begleitet. Die Eltern werden vorgängig schriftlich informiert. |
Z | |
Zahnpflege (Schulzahnpflege) | Pro Schuljahr werden die Klassen mehrmals von einer Dentalhygiene-Instruktor*in des Schulzahnärztlichen Dienstes besucht. Das Ziel dieser Besuche ist, dass die Kinder wissen, wie wichtig die Zahngesundheit und die gesunde Ernährung sind. Zudem üben sie das korrekte Zähneputzen. Einmanl pro Schuljahr werden die Klassen während der Unterrichtszeit in die Schulzahnklinik Zürich West (Lindenplatz) aufgeboten. Es findet für jedes Kind eine kurze Kontrolle statt. Behandlungen werden keine gemacht. Die Eltern werden anschliessend mit einem Brief über den Zustand der Zahngesundheit ihres Kindes informiert. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind in der Schulzahnklinik behandeln zu lassen oder sie wählen eine beliebige andere Praxis für eine allfällige Behandlung. —› siehe Punkt Beratungstellen |
Zeugnis | Kindergarten und 1. Klasse: Anstelle von einem Zeugnis mit Noten finden pro Schuljahr 1-2 Elterngespräche statt. Ab der 2. Klasse bekommen alle Schüler*innen am Ende jedes Semesters ein Zeugnis mit Noten, sowie eine Beurteilung über das Arbeits- und Sozialverhalten. Folgende Kriterien werden beurteilt: - Erscheint pünktlich und ordnungsgemäss zum Unterricht - Beteiligt sich aktiv am Unterricht - Arbeitet konzentriert und ausdauernd - Gestaltet Arbeiten sorgfältigt und zuverlässig - Kann mit anderen zusammenarbeiten - Schätzt die eigene Leistungsfähigkeit realistisch ein - Akzeptiert die Regeln des schulischen Zusammenlebens - Begegnet den Lehrpersonen und den Mitschülerinnen und Mitschülern respektvoll |
Znüni | In Kindergarten wird jeweils um ca. 10 Uhr gemeinsam Znüni (eine Zwischenmahlzeit) gegessen. Die Kinder bringen ihr Essen in einem Rucksack oder in einer Kindergartentasche mit. Ab der 1. Klasse essen alle Kinder ihren mitgebrachten Znüni während der Pause im Freien auf dem Pausenplatz. Die Eltern achten darauf, dass ihr Kind einen gesunden Znüni mitnimmt. Empfohlen werden saisonales Obst und Gemüse, Volkornbrot, Nüsse, Trockenfrüchte, Reiswaffeln, etc., die das Kind als Fingerfood essen kann. Süssigkeiten (auch Schokolade) sind als gesundes Znüni nicht geeignet. Als Ausnahme gilt der Znüni für die ganze Klasse, z. B. in Form eines Kuchens, bei Geburstagsfeiern in der Klasse. Die Lehrpersonen informieren darüber am Elternabend. —› siehe Gesund durch Kindergarten und Schule |