Zielgruppe und Zuweisung
Separierte Sonderschulung
Die Indikation für eine Aufnahme an die Tagessonderschule der SKB ist durch folgende Kriterien umschrieben:
- Der Schüler/die Schülerin kann (zumindest vorübergehend) aufgrund einer Körper- und/oder Mehrfachbehinderung weder in einer Regelklasse noch in der Integrierten Sonderschulung angemessen gefördert werden.
- Der Schüler/die Schülerin ist schulpflichtig (Eintritt Kindergarten bis Vollendung 16. Lebensjahr oder 11. Schuljahr).
- Der Schüler/die Schülerin kann an der SKB angemessen gefördert werden.
- Der Schüler/die Schülerin ist insgesamt in der Lage, am Unterricht in einer kleinen Klasse teilzuhaben (keine Notwendigkeit von generellem und unbefristetem Einzelunterricht).
- Der Schüler/die Schülerin wohnt in der Stadt Zürich oder im südlichen Kantonsteil.
Integrierte Sonderschulung
Für die integrierte Sonderschulung ist in der Stadt Zürich die Kreisschulbehörde und ausserhalb die Schulgemeinde zuständig (siehe Link). Die Verantwortung liegt bei der Regelschule (ISR). Die SKB hat seit dem Schuljahr 2022/23 keine eigenen integrierten Sonderschüler*innen mehr.
Die SKB bietet in der Stadt sowie im Kanton Zürich bei ISR von Kindern und Jugendlichen mit Körper- und/oder Mehrfachbehinderung Beratung und Unterstützung (siehe Link).
Zuweisung separierte Sonderschulung
Folgende formalen Schritte müssen für eine Aufnahme an die SKB erfolgen:
- Die Schulpflege erteilt dem Schulpsychologischen Dienst einen Auftrag zur Abklärung.
- Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst.
- Antrag an (Kreis-)Schulpflege auf Sonderschulung durch die Eltern (evtl. unterstützt durch Fachpersonen) oder Antrag durch Regelklassenlehrkraft, falls das Kind schon in der Regelschule ist.
- Entscheid der (Kreis-)Schulpflege zur separierten Sonderschulung.
- Aufnahmeprozess an der SKB.
- Bei nicht in der Stadt Zürich wohnhaften Schülerinnen und Schülern: Kostengutsprache der verfügenden Behörde (inkl. Finanzierung Schulwegfahren) und Aufnahmevertrag.
Mehr Details finden Sie auf der Webseite des Volksschulamtes des Kantons Zürich.