Zielgruppe und Zuweisung
Tagesschule
In der Tagesschule der SFS werden Schüler*innen mit einer Sehbeeinträchtigung in kleinen Klassen vom Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet.
Beratung und Unterstützung (B+U)
Schüler*innen mit einer Sehbeeinträchtigung, die die Regelschule oder eine andere Sonderschule besuchen, werden von Heilpädagog*innender SFS sehbehinderten- oder blindenspezifisch an ihrem Schulort unterstützt. Die Beratung des schulischen Umfelds der Kinder und Jugendlichen gehört ebenfalls zum B+U Auftrag.
Zuweisung
Schüler*innen mit einer Sehbeeinträchtigung werden von der Schulbehörde, dem Schulpsychologischen Dienst (SPD), den Lehrpersonen, Eltern oder Augenärzt*innen zur Low Vision Abklärung angemeldet.
Wird ein schulischer Unterstützungsbedarf erkannt, wird bei der Gemeinde ein entsprechender Antrag auf B+U oder separierte Sonderschulung (Tagesschule) gestellt.
Separierte Sonderschulung: Der SPD führt zusätzlich ein standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) als Entscheidungsgrundlage für die Sonderschulung durch. Die Gemeinde entscheidet über die Durchführung.
Mehr Details finden Sie auf der Website des VSA des Kantons Zürich.