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Zielgruppe und Zuweisung

Tagesschule

In der Tagesschule der SFS werden Schüler*innen mit einer Sehbeeinträchtigung in kleinen Klassen  vom Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet. 

Beratung und Unterstützung (B+U)

Schüler*innen mit einer Sehbeeinträchtigung, die die Regelschule oder eine andere Sonderschule  besuchen, werden von Heilpädagog*innender SFS sehbehinderten-  oder blindenspezifisch an ihrem Schulort unterstützt. Die Beratung des schulischen Umfelds der Kinder und Jugendlichen gehört ebenfalls zum B+U Auftrag.

Zuweisung

Schüler*innen mit einer Sehbeeinträchtigung werden von der Schulbehörde, dem Schulpsychologischen Dienst (SPD), den Lehrpersonen, Eltern oder Augenärzt*innen zur Low Vision Abklärung  angemeldet.

Wird ein schulischer Unterstützungsbedarf  erkannt, wird bei der Gemeinde ein entsprechender Antrag auf B+U oder separierte Sonderschulung (Tagesschule) gestellt.

Separierte Sonderschulung: Der SPD führt zusätzlich ein standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) als Entscheidungsgrundlage für die Sonderschulung durch.  Die Gemeinde entscheidet  über die  Durchführung.

Mehr Details finden Sie auf der Website des VSA des Kantons Zürich.

Weitere Informationen