Aufnahme
Die Schule Fokus Sehen der Stadt Zürich steht Schüler*innen mit einer Sehbeeinträchtigung offen.
Die Zuweisung erfolgt durch die Schulpflege auf Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes. Zum Aufnahmeverfahren gehört immer eine Low Vision Abklärung.
Die Form der Unterstützung wird an gemeinsamen Gesprächen mit Eltern, Behörden, Lehrkräften, Schulpsycholog*innen und der Schulleitung der SFS festgelegt.
Schulbesuche der Eltern und Schnuppertage des Kindes gehören zum Aufnahmeverfahren und stellen sicher, dass der/die Schüler*in vom Angebot der SFS profitieren wird.