Schulische Betreuung verwalten
Kontaktpersonen
Bitte richten Sie ihre Anfrage für Einzelbuchungen direkt an
generelle Fragen zur Betreuung an die Leitung Betreuung
schulische Betreuung verwalten
Auf «Mein Konto» können Sie im Service «Schulische Betreuung verwalten» Betreuungsangebote buchen und Ihr Kind für die Ferienbetreuung oder unterrichtsfreie Tage anmelden.
Um den Service aktivieren und nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig. Alle Informationen zur Registrierung, zum Service, zu den Betreuungsangeboten und -tarifen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter Betreuung.
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, Änderungen schriftlich einzugeben. Wenden Sie sich hierfür an das Betreuungspersonal.
Betreuung an unterrichtsfreien Tagen
Als unterrichtsfreie Tage gelten die mit der Ferienplanung festgelegten schulfreien Tage Knabenschiessenmontag, Gründonnerstag, Freitag nach Auffahrt und Sechseläutenmontag, der Freitagnachmittag vor den Weihnachtsferien sowie die schulspezifischen Weiterbildungen.
Während der unterrichtsfreien Tage stehen dieselben Betreuungsangebote wie während der Tage mit Unterricht sowie eine Betreuung während der Blockzeit zur Verfügung. Die Angebote können einzeltagweise gebucht werden. Für die Anmeldung der Betreuung an unterrichtsfreien Tagen wird für jeden einzelnen Tag eine individuelle Betreuungsvereinbarung benötigt.
Für die Anmeldung der Betreuung an unterrichtsfreien Tagen gilt eine Anmeldefrist von 30 Tagen im Voraus, entweder online mit einer Buchung über das Elternportal «Mein Konto» oder mit dem Papierformular «Betreuungsvereinbarung», das in der Betreuungseinrichtung erhältlich ist.
Einzelbuchung von Betreuungsangeboten
In Ausnahmefällen können einzelne Tage oder Module zusätzlich gebucht werden. Diese Buchungen erfolgen einzeltagweise und werden zu einem höheren Tarif vom Schulamt in Rechnung gestellt.
Richten Sie Ihre Anfrage bitte frühzeitig per Mail an die Leitung Betreuung oder an Frau Aschwanden. Das Mailanfrage sollte Name und Vorname des Kindes sowie das Datum der gewünschten Einzelbuchung und die gewünschten zusätzlichen Module enthalten.
Der Entscheid über eine Aufnahme obliegt der Leitung Betreuung und wird aufgrund der betrieblichen Voraussetzungen, der vorhandenen Ressourcen und Kapazität gefällt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einzelbuchungen.
Die Anmeldung ist verbindlich und wird auch bei Nichtbeanspruchung in Rechnung gestellt. Es ist nicht möglich eine bereits gebuchte Einzelbuchung zu stornieren oder zu verschieben.
Fristen
Die Änderungs- und Kündigungsfristen sowie die rechtlichen Bestimmungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schulischen Betreuung in der Stadt Zürich geregelt. Für Änderungen oder Kündigungen der schulischen Betreuung gelten folgende Fristen:
- Änderung Betreuungsumfang 30 Tage vor dem 1. eines Kalendermonats
- Änderung/Kündigung Betreuungsumfang auf Anfang Schuljahr bis spätestens 2. Juli
- Kündigung 30 Tage vor dem letzten Besuchstag