Regeln
UMGANGSKULTUR IM MILCHBUCK
GRUNDLAGEN UND RICHTWERTE
GRUNDSATZ
Wenn man sich kennt, wird vieles einfacher, fallen ganz viele Knackpunkte weg.
ALLE KENNEN ALLE!
PRINZIP
Mit offenen Augen durchs Schulhaus gehen.
Offen sein für Begegnungen.
HINSCHAUEN
ANSPRECHEN
ggf. HANDELN
Es gilt die jeweils aktuelle Hausordnung für die Schulanlagen der Volksschule der Stadt Zürich (Hausordnung)
- Direkter Download Hausordnung für die Schulanlagen der Volksschule der Stadt Zürich (Hausordnung)Hausordnung (PDF, 10 Seiten, 326 KB)Dokument herunterladen
Videoüberwachung
Videoüberwachung
Unsere Schulanlage ist mit einer Videoanlage gemäss «Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Schulgebäuden und -anlagen» ausgerüstet.
Link zum Reglement:
Stadtratsbeschluss «Videoüberwachungs-Reglement»
Die Aufzeichnungen erfolgen:
- nur ausserhalb der Schulbetriebszeiten von 18:00 bis 7:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen, allgemeinen Feiertagen und in den Schulferien Tag und Nacht
- entlang der Aussenfassaden und in den Eingangsbereichen
- auf Ereignisse (= Bewegung) und nicht als Liveüberwachung.
Die aufgezeichneten Daten:
- werden nach 7 Tagen (168 Stunden) gelöscht oder überschrieben
- werden nur von Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik eingesehen, wenn vorgängig eine Strafanzeige durch die Leitung Hausdienst Technik (LHT) oder die Schulleitung bzw. Kreisschulbehörde bei der Polizei erstattet wurde.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Das verantwortliche Organ ist:
Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik
Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik