Statuten und Geschäftsordnung
A. Allgemeines
Art. 1 Rechtsgrundlage und Zweck
1. Das Elternforum ist das Elterngremium der Schule Loogarten und nimmt als dieses den Auftrag der Elternmitwirkung gemäss dem Reglement über die allgemeine Elternmitwirkung an den Volksschulen der Stadt Zürich (Elternreglement) wahr.
2. Diese gemeinsam mit Eltern ausgearbeitete Geschäftsordnung des Elternforums wird von der Schulkonferenz der Schule Loogarten gestützt auf Art. 6 des Elternreglements erlassen und bedarf der Genehmigung durch die Kreisschulpflege Letzi Sie regelt im Rahmen des Elternreglements die Organisation und die Geschäftsführung des Elternforums.
Art. 2 Zusammensetzung und Organisation
1. Als Eltern im Sinne dieser Geschäftsordnung gelten alle Erziehungsberechtigten von Kindern, welche die Schule Loogarten besuchen.
2. Alle Eltern bilden das Elternforum. Dieses wählt aus seiner Mitte den Vorstand.
3. Organe des Elternforums sind demgemäss:
a) die Vollversammlung
b) der Vorstand
4. Zudem können Arbeits- und Projektgruppen gebildet werden.
Art. 3 Aufgaben
1. Das Elternforum erfüllt die Aufgaben gemäss Art. 11 des Elternreglements. Insbesondere wird es von der Schulleitung regelmässig über Aktuelles, Projekte und Veränderungen in der Schuleinheit informiert. Es informiert seinerseits die Eltern, die Schulleitung und die Aufsichtskommission über seine Arbeit. Es wird in den Planungsprozess der Schuleinheit einbezogen, vertritt die Anliegen und Vorschläge der Elternschaft und lässt sich zu den ihm unterbreiteten Geschäften vernehmen. Es hat ein Anhörungsrecht beim Leitbild und Schulprogramm sowie bei betrieblichen Fragen wie der Schulhaus- und Pausenplatzgestaltung auf Ebene der Schuleinheit.
2. Das Elternforum beachtet die Grenzen der Elternmitwirkung gemäss Art. 3 des Elternreglements.
B. Vollversammlung
Art. 4 Einberufung und Durchführung
1. Die ordentliche Vollversammlung findet auf Einladung des Vorstands in jedem Schuljahr in der Regel im ersten Quartal statt.
2. Der Vorstand ist berechtigt, ausserordentliche Vollversammlungen einzuberufen. Er ist zudem verpflichtet, eine ausserordentliche Vollversammlung einzuberufen, wenn dies ein Drittel der Elternschaft der Schuleinheit unter Angabe des Traktandums schriftlich verlangt.
3. Zu den Versammlungen wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Traktanden mindestens 20 Tage im Voraus eingeladen.
4. Die Präsidentin bzw. der Präsident oder in deren/dessen Abwesenheit ein anderes Mitglied des Vorstands leitet die Sitzung.
5. Die Erziehungsberechtigten eines oder mehrerer Kinder der Schuleinheit Loogarten haben zusammen eine Stimme. Die Beschlussfassung erfolgt offen mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmen. Versammlung kann geheime Stimmabgabe unter Verwendung von Stimmzetteln beschliessen. Die Beschlüsse werden protokolliert.
6. Die Schulleitung wird in der Regel zu den Sitzungen der Vollversammlung eingeladen, sie kann sich durch eine andere Person des Schulpersonals vertreten lassen. Bei Bedarf kann bei der Schulleitung der Beizug weiterer Schulpersonalvertretungen und beim Aufsichtskommissionspräsidium der Beizug von Schulpflegemitgliedern beantragt werden. Der Schulleitung und diesen weiteren Vertretungen kommt an den Sitzungen des Elternforums beratende Stimme zu.
Art. 5 Kompetenzen
Der Vollversammlung kommen folgende Kompetenzen zu:
- Wahl des Vorstands aus ihrer Mitte
- Festlegung von Schwerpunkten der Elternmitwirkungstätigkeit im Schuljahr
- Stellungnahme zu den ihr vom Vorstand unterbreiteten Geschäften
- Verabschiedung des Jahresberichts zuhanden der Schulleitung
C. Vorstand
Art. 6 Zusammensetzung
1. Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Personen. Die Wahl durch die Vollversammlung gilt für ein Jahr und kann erneuert werden.
2. Der Vorstand konstituiert sich selbst und besetzt dabei insbesondere die Funktionen der Präsidentin/des Präsidenten, der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten und der Aktuarin/des Aktuars.*
Art. 7 Sitzungen des Vorstands
1. Der Vorstand trifft sich zu Sitzungen, soweit dies für die Besorgung der anfallenden Geschäfte notwendig ist, mindestens aber fünf Mal im Schuljahr*. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einberufungsrecht.
2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung erfolgt offen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit kann die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid fällen. Beschlussfassung auf dem Zirkularweg ist möglich, sofern von keinem Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt wird. Über die Vorstandssitzungen wird zumindest ein Beschlussprotokoll geführt, das allen Eltern, dem Schulpersonal und der Kreisschulpflege zugänglich ist.
3. Bei Bedarf kann die Schulleitung zu den Vorstandssitzungen eingeladen werden, an welcher sie oder die von ihr abgeordnete Vertretung aus dem Schulpersonal beratende Stimme hat.
Art. 8 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt das Elternforum nach aussen. Insbesondere obliegen ihm:
- Vorbereitung und Durchführung der Vollversammlungen
- Bestellung von Arbeits- und Projektgruppen zur Weiterbearbeitung eingebrachter Themen. In diese Gruppen können auch nicht dem Elternforum angehörende Personen gewählt werden.
- Kontakt mit Schulleitung und Aufsichtskommission der Schuleinheit
- Sicherstellung der Information der Elternschaft über Wahlen, Beschlüsse, Aktivitäten und Projekte des Elternforums
- Vernehmlassung zu den ihm von der Schulleitung unterbreiteten Geschäften sowie Anregung von Geschäften und insbesondere Vorschläge zur Gestaltung des Schulbetriebs bei dieser
- Organisation von Elternbildungsveranstaltungen
- Koordination der Elternunterstützung und Elternmithilfe
- Anträge an die Schulleitung für Kredite aus dem Globalkredit
- Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben des Elternforums gegenüber der Schulleitung
- Vorbereitung des Jahresberichts zuhanden der Vollversammlung
Art. 9 Teilnahme an der Schulkonferenz
Der Vorstand vertritt das Elternforum in der Schulkonferenz. Diese zieht bei der Behandlung von Anliegen und Vorschlägen der Elternschaft den Vorstand bei, der seine Vertretung selber bezeichnet. Im Übrigen wird der Vorstand von der Schulleitung regelmässig über die Elternschaft interessierende allgemeine Themen der Schulkonferenz informiert.
D. Finanzielles und Infrastruktur
Art. 10 Unkostenbeitrag aus dem Globalkredit
1. Der Globalkredit der Schule Loogarten enthält nach gesamtstädtischer Vorgabe einen Betrag zur Deckung von Kosten der Elternmitwirkung. Die Mitarbeit im Elternforum sowie in dessen Vorstand und den Arbeitsgruppen erfolgt ehrenamtlich und wird nicht entschädigt.
2. Der Vorstand stellt bei der Schulleitung Antrag auf entsprechende Kredite und rechnet gegenüber dieser über die Verwendung zugewiesener Gelder ab.
3. Zudem kann das Elternforum Spenden zur Finanzierung besonderer Aktivitäten und Projekte entgegennehmen. Auch darüber rechnet der Vorstand gegenüber der Schulleitung ab.
Art. 11 Benützung der Infrastruktur der Schule
1. Dem Elternforum werden die nötigen Räumlichkeiten im Schulhaus für dessen Zusammenkünfte (Vollversammlungen, Sitzungen des Vorstands und der besonderen Arbeits- und Projektgruppen, Veranstaltungen) kostenlos zur Verfügung gestellt.
2. Die Schulleitung kann die Benützung weiterer Infrastruktur der Schule (Büroinfrastruktur, Informationstafeln, Verteilung von Informationen über die Schule) gestatten.
3. Durch die Benützung der Schulinfrastruktur darf der Schulbetrieb nicht gestört werden.
E. Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Art. 12
Diese Geschäftsordnung des Elternforums der Schule Loogarten tritt nach der Genehmigung durch die Kreisschulpflege Letzi auf Schuljahr 2009/10 in Kraft.