Regeln
Videoüberwachung
Unsere Schulanlage ist mit einer Videoanlage gemäss «Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Schulgebäuden und -anlagen» ausgerüstet.
Link zum Reglement:
Stadtratsbeschluss «Videoüberwachungs-Reglement»
Stadt Zuerich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik
ist das verantwortliche Organ.
Die Aufzeichnungen erfolgen:
- nur ausserhalb der Schulbetriebszeiten von 18:00 bis 7:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen, allgemeinen Feiertagen und in den Schulferien Tag und Nacht
entlang der Aussenfassaden und in den Eingangsbereichen
auf Ereignisse (= Bewegung) und nicht als Liveüberwachung.
Die aufgezeichneten Daten:
- werden nach 7 Tagen (168 Stunden) gelöscht oder überschrieben
werden nur von Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik eingesehen, wenn vorgängig eine Strafanzeige durch die Leitung Hausdienst Technik (LHT) oder die Schulleitung bzw. Kreisschulbehörde bei der Polizei erstattet wurde.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Weitere Informationen
Mehr zum Thema