nur ausserhalb der Schulbetriebszeiten von 18:00 bis 7:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen, allgemeinen Feiertagen und in den Schulferien Tag und Nacht
entlang der Aussenfassaden und in den Eingangsbereichen
auf Ereignisse (= Bewegung) und nicht als Liveüberwachung.
Die aufgezeichneten Daten:
werden nach 7 Tagen (168 Stunden) gelöscht oder überschrieben
werden nur von Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik eingesehen, wenn vorgängig eine Strafanzeige durch die Leitung Hausdienst Technik (LHT) oder die Schulleitung bzw. Kreisschulbehörde bei der Polizei erstattet wurde.