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Absenzen, Jokertage, Dispensationen, Religiöse Anlässe

Absenzen

Im Zeugnis der Sekundarschule werden die Absenzen ausgewiesen. Es wird dabei zwischen «entschuldigt» und «unentschuldigt» unterschieden.

Die Schüler*innen und Schüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig zu besuchen. Bei Absenzen haben sie die Pflicht, den verpassten Unterrichtsstoff aufzuarbeiten. Es besteht eine Holschuld.

Bei längeren Krankheiten suchen die Eltern zusammen mit der Klassenlehrperson nach einer Lösung.

Die Eltern müssen die Schule unverzüglich benachrichtigen, wenn ihr Kind wegen Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Gründen dem Unterricht ganz oder teilweise fernbleibt (§ 28 Abs. 1 VSV). Die Absenz wird in Escola eingetragen. Sind Absenzen unbegründet oder werden sie nicht ordnungsgemäss (nicht unverzüglich) den Schulverantwortlichen bekanntgegeben, gelten sie als unentschuldigt.

Jokertage

 Die Schüler*innen der Volksschule haben pro Schuljahr die Möglichkeit, zwei Jokertage zu beziehen.

  • Die Eltern informieren die Klassenlehrperson über den Bezug von Jokertagen vor der geplanten Absenz über Escola.
  • Die Jokertage können nur pro Schuljahr bezogen werden, nicht bezogene Jokertage verfallen. Halbe Tage gelten als ganze Jokertage.
  • Die Schüler*innen sind zur Nacharbeit des verpassten Unterrichtsstoffs verpflichtet.
  • Die Verantwortung für die Kontrolle von Jokertagen liegt bei der Klassenlehrperson.
  • Der erste Schultag nach den Sommerferien gilt als allgemeiner Sperrtag an der Schule Buchlern.
  • Bei besonderen Schulanlässen wie Besuchstagen, Sporttagen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlagern und Projektwochen können in der Regel keine Jokertage bezogen werden.
  • Wird eine Ferienverlängerung bewilligt, ist der Bezug von Jokertagen nicht mehr möglich.

Dispensationen

Dispensationsgesuche nach § 29 Volksschulverordnung (VSA)

  1. Wünschen die Eltern ihre Kinder ausnahmsweise über die 2 Jokertage hinaus vom Unterricht zu befreien, reichen sie der Klassenlehrperson ein begründetes Gesuch ein. Sie verwenden dazu das Formular Dispensationsgesuch, welches möglichst frühzeitig vor dem geplanten Abreisetermin der Klassenlehrperson abzugeben ist. Vorgängig führen die Eltern mit der Klassenlehrperson immer ein Gespräch bezüglich der geplanten Absenz.

  2. Die Schulleitung entscheidet über das Gesuch.

  3. Der erste Schultag nach den Sommerferien gilt als Sperrtag. Es werden keine Dispensationsgesuche bewilligt.

  4. Die SchülerInnen sind zur Nacharbeit des verpassten Unterrichtsstoffs verpflichtet.

  5. Begründete Gesuche für Urlaub, vorzeitige Abreise in die Ferien oder verspätete Rückreise werden in der Regel nur einmal pro Klassenzug (Sekundarschule) bewilligt.
     

Gründe, welche eine Dispensation rechtfertigen, sind insbesondere

  • ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler (bitte Brief mit Begründung, Bestätigung, Einladung etc. beilegen)
  • hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
  • Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
  • aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
  • Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung

Nicht zulässige Begründungen für Dispensationsgesuche sind

  • Günstigere Flugtickets
  • Verkehrstechnische Gründe (weniger Stau, lange Fahrzeiten)
  • Fehlbuchungen beim Reiseveranstalter

Ramadan

Regelung im Ramadan

Für Jugendliche, welche während dem Ramadan Fasten, gelten an der Schule Buchlern folgende Regelungen. Diese stützen sich auf die Empfehlungen des VSA.

Bewegung und Sport

Die körperliche Einschränkung in der Fastenzeit ist angemessen zu berücksichtigen. Die Jugendlichen nehmen am Sportunterricht teil im Turntenue. Sie dürfen mehr Pausen machen und sich ausruhen oder unterstützen die SportLP.

WAH

Jugendliche die fasten, können vom Unterricht befreit und anderweitig beschult werden. Dafür braucht es vorher ein entsprechendes Gesuch der Eltern. Die betroffenen Jugendlichen erhalten einen Auftrag, welchen sie in der Schulküche bearbeiten.

Die Betreuung im AVANTI ist grundsätzlich nicht für fastende Jugendliche vorgesehen.

Bajram

Mit einem Dispensationsgesuch erhalten die Jugendlichen für diesen religösen Feiertag schulfrei.

Religiöse Feiertage

Mit einem Dispensationsgesuch erhalten die Jugendlichen für religiöse Feiertage schulfrei.

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