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Jokertage

Pro Schuljahr können zwei Jokertage ohne Dispensationsgesuch und nur als Ganzes bezogen werden. Halbtage gelten als ganze Tage. 

Für Jokertage werden keine Formulare mehr benötigt. Es reicht eine schriftliche Mitteilung (z.B. per Mail) an die Lehrperson. Wir bitten darum, die Jokertage frühzeitig bekannt zu geben, möglichst 2 Wochen vor dem Anlass.

Im Schulkreis Zürichberg dürfen bei folgenden besonderen Schulanlässen keine Jokertage bezogen werden:

—Besuchsmorgen
—Sporttage
—Exkursionen
—Schulreisen
—Klassenlager
—Projektwochen

Dispensation (mehr als 2 Tage)

Sie können Ihr Kind aus einem der nachfolgenden Gründe von der Schule dispensieren lassen:

—aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler—hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art

—Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen (Nachweis erforderlich)

—aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen (Nachweis erforderlich)

—ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
 

Dabei gelten folgende Regelungen:

—ab 3 Tagen oder wenn die Jokertage aufgebraucht sind. Richten Sie das Gesuch an den Schulleitung Frau Daniela Caminada.

—Urlaubsgesuche sowie Gesuche für vorzeitige Abreise oder verspätete Rückreise aus den Ferien werden nur ein Mal pro Klassenzug bewilligt.

Kreisschulbehörde Zürichberg Formulare

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