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Schulprogramm

Jede Schule erlässt ein Schulprogramm, das ihre Ziele für die nächsten Jahre und die zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen enthält (VSG § 43 Abs. 4).

Das Schulprogramm konkretisiert im Rahmen des Lehrplans den Bildungs- und Erziehungsauftrag. Es enthält die pädagogischen Schwerpunkte der Schule und umschreibt Wege und Mittel, wie diese erreicht werden, sowie die Kriterien, anhand welcher die Zielerreichung überprüft wird (VSV § 42 Abs. 1).

Mit dem Schulprogramm setzt die Schule Altweg ihre Ziele und Schwerpunkte jeweils für die kommenden vier Jahre fest. Es wird jährlich evaluiert, auf die neue Zeitperiode angepasst und durch die Kreisschulbehörde genehmigt.

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