Schulweg - Hinweise für Eltern
Weg zwischen Wohnort und Schule
Für den Schulweg zwischen Wohnort und Schule sind die Eltern verantwortlich.
Die Verkehrsinstruktor/innen der Stadtpolizei Zürich empfehlen, dass Kinder bis Ende der 3. Klasse ohne Fahrgeräte (Fahrrad, Trottinette, Skateboard o.Ä.) in die Schule kommen. Die Eltern entscheiden aber aufgrund des Entwicklungsstandes ihres Kindes selber, ob ihr Kind mit einem Fahrgerät in die Schule kommen darf. Das Tragen eines Helmes wird empfohlen.
Weg zwischen Schule und Hort
Für den Weg zwischen Schule/Kindergarten und Hort ist das Betreuungspersonal zuständig.
Im Schulkreis Letzi gilt:
Kindergartenkinder und Primarschüler/innen bis Ende der 3. Klasse müssen den Weg zwischen Kindergarten/Schule und Hort zu Fuss zurücklegen. Eltern eines Primarschulkindes ab der 4. Klasse können selber entscheiden, ob ihr Kind den Weg zwischen Schule und Hort zu Fuss oder mit einem Fahrgerät zurücklegen darf.