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Absenzen
Alle Absenzen müssen im Kontaktheft begründet, entschuldigt und von den Eltern unterschrieben werden.
Absenzen – entschuldigte und unentschuldigte – werden im Schulzeugnis eingetragen.
Beispiele
Dauer des Absenz | Beispiele | Bemerkung |
---|---|---|
voraussehbar | Schnupperlehre, Arzttermin, Familienereignis | vor der Absenz ins Kontaktheft schreiben und den Lehrpersonen vorlegen |
1–3 Tage | Krankheit | Entschuldigung im Kontaktheft |
mehr als 3 Tage | Krankheit | ärztliches Zeugnis kann von der Schule eingefordert werden |
Jokertage
Schülerinnen und Schüler können pro Schuljahr 2 Jokertage beziehen, ohne einen Grund dafür zu nennen.
Jokertage dürfen auch zur Ferienverlängerung bezogen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den verpassten Schulstoff - nach Anweisungen der Lehrpersonen - nachzuholen.
Die Schule bestimmt Sperrzeiten, in denen keine Jokertage bezogen werden dürfen
(wie Klassenlager, Sporttage, Projektwochen, wichtige Prüfungen und andere Anlässe, an denen möglichst alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen sollen).
Informieren Sie sich bitte über die ausführlichen Richtlinien auf der 2. Seite des Formulars.
Ablauf
Formular | Bezug bei der Klassenlehrperson oder als Download |
Mitteilung an Klassenlehrperson | Jokertage müssen 2 Tage im Voraus der Klassenlehrperson mitgeteilt werden. |
Bewilligung | Wenn die Klassenlehrperson mit dem beantragten Datum einverstanden ist, entscheidet die Schulleitung, ob die Jokertage bewilligt werden. |
Videoanlage Aemtler B
Die Schulanlage Aemtler B ist mit einer Videoanlage gemäss «Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Schulgebäuden und -anlagen» ausgerüstet.
Die Aufzeichnungen erfolgen ausserhalb der Schulbetriebszeiten, entlang der Aussenfassaden und in den Eingangsbereichen und nur auf Ereignisse (Bewegungen).