Regeln
Schulhausordnung für die Schule Aemtler Primar
Die Schulhausordnung gilt während der Betriebszeiten der Schule: werktags von 7.00 - 18.00 Uhr.
Der Aemtler Kodex beinhaltet die drei wichtigsten Regeln:
- Ich trage Sorge zu mir.
- Ich trage Sorge zu dir / zu Ihnen.
- Ich trage Sorge zur Umwelt.
Drinnen und draussen gilt:
Ich trage Sorge zu dir / zu Ihnen:
- Ich grüsse mein Gegenüber.
Ich trage Sorge zur Umwelt:
- Abfälle werfe ich in den Abfalleimer.
Private elektronische Geräte (auch Smartwatches) dürfen nicht benutzt werden.
Drinnen gilt:
Ich trage Sorge zum Schulhaus.
- Ich trage Hausschuhe (im Aemtler D sind Strassenschuhe erlaubt).
- Mein Kickboard lasse ich draussen im Kickboardständer.
- In den Gängen und im Treppenhaus ist Essen verboten.
- In den Gängen und im Treppenhaus bin ich leise und renne nicht herum.
Ich betrete das Schulhaus erst beim Klingeln (ausser, ich habe Aufgabenstunde / Auffangzeit).
Draussen gilt:
Ich trage Sorge zu dir / zu Ihnen und zum Aussenraum / Pausenplatz.
Ich bin freundlich. Ich schliesse niemanden aus.
Teerplatz
In der grossen Pause ist das Ballspielen hier verboten, zu allen anderen Zeiten sind Ballspiele nur mit Softbällen erlaubt. (Ping-Pong-Spielen nur mit Ping-Pong-Bällen)
Winter: Hier keine Schneebälle.
Essen ist erlaubt. Velo-, Rollbrett- und Kickboardfahren sowie das Inlineskaten ist während der Betriebszeiten verboten (Ausnahme: zusammen mit Mitarbeiter*in unserer Schule oder mit Fachlehrperson Verkehr).
Roter Platz:
Hier sind Ballspiele erlaubt.
Winter: Hier ist Schneeballwerfen erlaubt.
Hier ist Essen verboten.
Hier darf man auch mit grossen Bällen Ping-Pong spielen.
Wiese:
Hier ist Fussballspielen erlaubt (sofern Wiese nicht nass).
Park / Spielplatz (gehört nicht zum Schulareal):
Hier darf gespielt werden.
Klettern erlaubt.
Winter: keine Schneebälle
Videoüberwachung
Unsere Schulanlage ist mit einer Videoanlage gemäss «Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung bei Schulgebäuden und -anlagen» ausgerüstet.
- Link zum Reglement: Stadtratsbeschluss «Videoüberwachungs-Reglement»
Die Aufzeichnungen erfolgen:
- nur ausserhalb der Schulbetriebszeiten von 18:00 bis 7:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen, allgemeinen Feiertagen und in den Schulferien Tag und Nacht
- entlang der Aussenfassaden und in den Eingangsbereichen
- auf Ereignisse (= Bewegung) und nicht als Liveüberwachung.
Die aufgezeichneten Daten:
- werden nach 7 Tagen (168 Stunden) gelöscht oder überschrieben
- werden nur von Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik eingesehen, wenn vorgängig eine Strafanzeige durch die Leitung Hausdienst Technik (LHT) oder die Schulleitung bzw. Kreisschulbehörde bei der Polizei erstattet wurde.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Das verantwortliche Organ ist:
Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik
Stadt Zürich Immobilien, Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik