Global Navigation

Rechtliches

Ein Fortschritt: Das Gewaltschutzgesetz

Häusliche Gewalt ist in der Schweiz ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass der Staat eine Strafuntersuchung eröffnen muss – auch wenn die von der Gewalt betroffene Person keinen Strafantrag gestellt hat.

Seit April 2007 ist im Kanton Zürich das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Dank ihm kann die Polizei die gewalttätige Person für eine gewisse Zeit aus der Wohnung weisen und ihr Kontakt und Rückkehr verbieten. Im Kanton Zürich werden solche Massnahmen im Durchschnitt dreimal pro Tag ausgesprochen.

Wir haben Einsitz im strategischen Kooperationsgremium der IST-Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt des Kantons Zürich. Diese begleitet die Umsetzung des Gewaltgeschutzgesetzes und koordiniert die Zusammenarbeit der daran beteiligten Institutionen.

Weitere Informationen

Kontakt