Rechtliches
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Umfassende rechtliche Informationen rund um Live-In-Betreuung finden Sie unter: www.care-info.ch.
Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft
Seit dem 1. Januar 2011 gilt in der ganzen Schweiz - mit Ausnahme von Genf - der Normalarbeitsvertrag (NAV) für ArbeitnehmerInnen in der Hauswirtschaft. Dieser Normalarbeitsvertrag legt u.a. auch Mindestlöhnen fest.
Normalarbeitsvertrag Kanton Zürich
Der Kanton Zürich kennt seit 1991 den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche ArbeitnehmerInnen. Er kommt dann zum Zug, wenn keine anderen individuellen Vereinbarungen zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn getroffen wurden.
Am 1. Juli 2020 trat der revidierte Normalarbeitsvertrag in Kraft. Mit der Revision wurde hauptsächlich dem Bedürfnis nach Regelung der Arbeitsbedingungen in der 24-Stunden-Betreuung von betagten Menschen Rechnung getragen. Er enthält neu beispielsweise Regelungen zu Arbeitszeit und Ruhezeit und zur Bezahlung von Präsenzzeit.
ILO-Konvention
Die ILO (International Labour Organization) verabschiedete im Juni 2011 eine Konvention zum Schutz der Hausangestellten - die «Domestic Workers Convention» C 189 - sowie eine Empfehlung dazu, die Domestic Workers Recommendation R201.
Die Konvention regelt die Arbeitsbedingungen für Hausangestellte auf internationaler Ebene. Seit dem 12. November 2015 ist die Konvention auch in der Schweiz in Kraft. Der Bund ist somit verpflichtet, regelmässig über den Schutz von Hausangestellten Rechenschaft abzulegen.
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8022 Zürich