Recht
Die Fachstelle gründet ihre Arbeit auf verschiedene Rechtsgrundlagen, allen voran auf den Auftrag, den ihr die Stadtzürcher Bevölkerung 1989 erteilt hat. In einem übergeordneten Rahmen bezieht sich die Fachstelle auf den Anti-Diskriminierungsartikel in der Bundesverfassung sowie das Nationale Gleichstellungsgesetz. Je nach Thema gelten zudem weitere, spezifische Gesetztestexte.