Familiennamen nach der Heirat
Machen Sie sich rechtzeitig vor der Heirat Gedanken über die von Ihnen gewünschten Familiennamen. Sie können Ihren aktuellen Familiennamen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Der gemeinsame Familienname kann nur einer Ihrer ledigen Familiennamen sein.
Wohnsitz im Ausland
Wenn Sie nicht in der Schweiz wohnen, ist die Namensführung nach Schweizer Recht nur für Personen mit Schweizer Bürgerrecht möglich. Personen mit anderer Staatsangehörigkeit informieren sich beim Wohnsitzland über die möglichen Namensführungen.
Familienname einer Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Falls Sie das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, haben Sie die Möglichkeit, den Familiennamen nach Heimatrecht zu bestimmen. Dafür ist gegebenenfalls eine Bestätigung Ihrer gewünschten Namensführung nötig. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer zuständigen Botschaft.
Familienname des Kindes
Führen die Ehepartner nach der Heirat einen gemeinsamen Namen, so erhalten später geborene gemeinsame Kinder diesen Familiennamen. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, können sie wählen, ob das Kind den ledigen Familiennamen des Vaters oder der Mutter führt. Familiennamen aus einer allfälligen früheren Ehe können für das Kind nicht bestimmt werden.
Besitzt das Kind das Schweizer Bürgerrecht nicht, kann der Familienname dem Heimatrecht unterstellt werden. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer zuständigen Botschaft.
Gemeinsame Kinder, die bei der Eheschliessung bereits auf der Welt sind, können den Familiennamen durch die Eheschliessung ändern. Kinder, die älter als 12 Jahre alt sind, müssen eine persönliche Zustimmung zum Namenswechsel abgeben. Dies kann auch volljährige Kinder betreffen.
Was ist der Allianzname und wie setzt er sich zusammen?
Der Allianzname soll die Verbindung von zwei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen aufzeigen. Er kann auf Verlangen der antragstellenden Person im Pass und auf der Identitätskarte eingetragen werden. Der Allianzname wird nicht im Zivilstandsregister eingetragen.
Der Eintrag des Allianznamens wird nur auf ausdrücklichen Wunsch der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers vorgenommen. Bei Auslandreisen mit dem Flugzeug sind auf den Tickets stets die Namen analog den Ausweisen anzugeben.
Mehr Informationen zum Allianznamen erhalten Sie von der Behörde, welche Ihren Ausweis ausstellt (Passbüro/Einwohneramt).