Bürgerrechte nach der Heirat
Die Heirat wirkt sich nicht auf das Kantons- und Gemeindebürgerrecht aus. Die Paare behalten Ihre Kantons- und Gemeindebürgerrechte. Allfällige gemeinsame minderjährige Kinder erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen sie tragen.