Namenserklärung volljährige Personen
Heirat vor 2013
Personen die vor dem 01.01.2013 geheiratet haben, können jederzeit vor dem Zivilstandsamt erklären, dass Sie wieder den ledigen Familiennamen tragen möchten.
Scheidung, Verwitwung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Besteht Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft nicht mehr, können Sie jederzeit vor dem Zivilstandsamt erklären, dass Sie wieder den ledigen Familiennamen tragen möchten.
Benötigte Dokumente von Schweizer Staatsangehörigen
- Pass oder Identitätskarte
- Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich haben, benötigen wir eine aktuelle Wohnsitzbestätigung von Ihnen.
Benötigte Dokumente von ausländischen Staatsangehörigen
Gerne beraten wir Sie telefonisch über die nötigen Dokumente. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +41 44 412 31 50.
Kosten
- Namenserklärung: Fr. 75.00
- Bestätigung: Fr. 30.00