Beitrag zum Gesundheitsschutz
Der Gesundheit der Cannabiskonsumierenden wie auch deren Umfeld wird beim Pilotversuch eine hohe Bedeutung beigemessen. Gesundheitsschutz beinhaltet auch Jugendschutz. Kinder und Jugendliche dürfen keinen Zugang zu Cannabis erhalten. Zudem werden Informationen und Hilfsmittel zu Möglichkeiten der Minimierung gesundheitlicher Risiken zur Verfügung gestellt und Hinweise zu Beratung und Behandlung vermittelt.
In der Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV vom 31.03.2021, Pilotversuche mit Cannabis) und im Dokument «Gesundheitsschutz, Jugendschutz und Prävention. Orientierungsrahmen für die Pilotversuche mit Cannabis» von Infodrog werden weitere Einzelheiten benannt.
Um den hohen Anforderungen an den Gesundheitsschutz genügen zu können, werden in der Studie «Züri Can – Cannabis mit Verantwortung» die Bezugsstellen im Verbund mit städtischen und universitären Stellen ihren Beitrag zu Jugendschutz, Prävention, Früherkennung und Schadensminderung leisten.