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Anmeldung für die Studienteilnahme

Sind Sie Cannabiskonsument*in und möchten zur Weiterentwicklung der Cannabispolitik beitragen?

Video Züri Can – nachgefragt

Anlässlich des Verkaufsstarts bei Züri Can beantworten das Projektteam und ein Produzent verschiedene Fragen und geben einen Einblick in die Stadtzürcher Cannabisstudie.

Wichtige Information zur Anmeldung für die Studienaufnahme

Was bedeutet eine Studienteilnahme für mich als Konsumierende*r?

Als Studienteilnehmende*r tragen Sie zur Erforschung einer möglichen Regulierung des Cannabiskonsums in der Schweiz bei. Wenn Sie die untenstehenden Zulassungsbedingungen erfüllen und in die Studie aufgenommen werden, können Sie während drei Jahren unter regulierten Bedingungen legal Cannabis für den Eigengebrauch kaufen. Als Studienteilnehmende*r müssen Sie in regelmässigen Abständen einen wissenschaftlichen Online-Fragebogen ausfüllen. Alle Details finden Sie in der Studieninformation/Einwilligungserklärung:

Welche Zulassungsbedingungen muss ich für die Teilnahme erfüllen?

Sie ...

  • ... müssen volljährig und urteilsfähig sein, 
  • ... dürfen nicht schwanger sein oder stillen,
  • ... müssen regelmässig und seit mehr als einem Jahr Cannabis konsumieren (Aktiv-Konsumierende), 
  • ... müssen in der Stadt Zürich wohnhaft sein,
  • ... dürfen nicht als Berufsfahrer*in tätig sein (Bus, Taxi etc.),
  • und müssen gute Deutschkenntnisse haben.

Um den Cannabiskonsum zu bestätigen sowie eine mögliche Schwangerschaft auszuschliessen, wird ein gesetzlich vorgeschriebener Urintest gemacht. Der Urintest wird bei der gewählten Bezugsstelle durchgeführt.

Zudem dürfen keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen. 

Wie kann ich an der Stadtzürcher Cannabis-Studie teilnehmen?

Kontakt bei Fragen

Haben Sie Fragen zur Anmeldung für die Studienteilnahme?

 

Kontaktieren Sie uns unter Tel. +41 44 412 13 16 oder via Kontaktformular:

Kontaktformular

Datenschutz und Rechtliches

Datenschutz

Der Datenschutz ist für die Studienteilnehmenden gewährleistet. Wissenschaftliche Studien unterliegen strengen Vorgaben, was den Umgang mit Personendaten angehen. Die Daten der Studienteilnehmenden werden verschlüsselt und anonymisiert. Anonymisierung bedeutet, dass alle Personendaten in einen Code übersetzt werden. Somit können keine Rückschlüsse auf Personen gezogen werden. Es werden keine Daten an andere Stellen weitergegeben.

Rechtliches

Gemäss Betäubungsmittelverordnung (BetmPV) ist es untersagt, Cannabis an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten des öffentlichen Raumes zu konsumieren. Studiencannabis darf nur von Studienteilnehmenden zum Eigengebrauch verwendet und nicht an Dritte weiterverkauft oder weitergegeben werden. Cannabisprodukte dürfen nur gegen Entgelt bezogen werden. Leere Cannabis-Verpackungen müssen zerschnitten entsorgt werden. Bitte beachten Sie, dass die Strassenverkehrsgesetze für die Studienteilnehmenden unverändert gültig sind. Ändern sich die individuellen Gegebenheiten einer studienteilnehmenden Person während des Zeitraums der Studiendauer, besteht Meldepflicht gegenüber der Bezugsstelle: Aufnahme einer Tätigkeit als Berufsfahrer*in, Schwangerschaft, gesundheitliche Kontraindikationen, Wegzug aus der Stadt Zürich usw. Der Studienausweis wird eingezogen und von der Bezugsstelle vernichtet.

Bei Missachtung der Vorgaben und der Meldepflicht können Studienteilnehmende von der Stadtzürcher Cannabis-Studie ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen