Anmeldung für die Studienteilnahme
Sind Sie Cannabiskonsument*in und möchten zur Weiterentwicklung der Cannabispolitik beitragen?
Video Züri Can – nachgefragt
Wichtige Information zur Anmeldung für die Studienaufnahme
Bitte beachten Sie, dass zur Anmeldung für die Studienaufnahme die unten beschriebenen Schritte 1 bis 7 im Anmeldeprozess unbedingt eingehalten werden müssen.
Es können keine Anmeldungen für Studienausweise entgegengenommen werden, wenn Sie sich nicht vorher bei einer Bezugsstelle Ihrer Wahl zur Studie angemeldet haben (Schritt 2 und 3).
Was bedeutet eine Studienteilnahme für mich als Konsumierende*r?
Als Studienteilnehmende*r tragen Sie zur Erforschung einer möglichen Regulierung des Cannabiskonsums in der Schweiz bei. Wenn Sie die untenstehenden Zulassungsbedingungen erfüllen und in die Studie aufgenommen werden, können Sie während drei Jahren unter regulierten Bedingungen legal Cannabis für den Eigengebrauch kaufen. Als Studienteilnehmende*r müssen Sie in regelmässigen Abständen einen wissenschaftlichen Online-Fragebogen ausfüllen. Alle Details finden Sie in der Studieninformation/Einwilligungserklärung:
Welche Zulassungsbedingungen muss ich für die Teilnahme erfüllen?
Sie ...
- ... müssen volljährig und urteilsfähig sein,
- ... dürfen nicht schwanger sein oder stillen,
- ... müssen regelmässig und seit mehr als einem Jahr Cannabis konsumieren (Aktiv-Konsumierende),
- ... müssen in der Stadt Zürich wohnhaft sein,
- ... dürfen nicht als Berufsfahrer*in tätig sein (Bus, Taxi etc.),
- und müssen gute Deutschkenntnisse haben.
Um den Cannabiskonsum zu bestätigen sowie eine mögliche Schwangerschaft auszuschliessen, wird ein gesetzlich vorgeschriebener Urintest gemacht. Der Urintest wird bei der gewählten Bezugsstelle durchgeführt.
Zudem dürfen keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen.
Wie kann ich an der Stadtzürcher Cannabis-Studie teilnehmen?
Informieren Sie sich über die Details der Studie: Lesen Sie die Studieninformation/Einwilligungserklärung.
Wählen Sie aus der Liste eine Bezugsstelle für das Studiencannabis aus und melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail für einen Abklärungstermin vor Ort an. Achtung: Sobald Sie bei einer Bezugsstelle angemeldet sind, können Sie diese nicht mehr wechseln.
Bitte beachten Sie, dass sich die Anzahl verfügbarer Plätze bei den Bezugsstellen laufend ändert. Nehmen Sie mit Ihrer gewünschten Bezugsstelle Kontakt auf um die aktuelle Kapazität zu klären.
- Sie erhalten eine Aufklärung über Ihre Rechte und Pflichten.
- Sie und die gewählte Bezugsstelle unterschreiben vor Ort die Studieninformation/Einwilligungserklärung.
- Die Bezugsstelle prüft, ob Sie gemäss den Ein- und Ausschlusskriterien für eine Studienteilnahme zugelassen sind. Falls Hinweise bestehen, dass eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen eventuell nicht möglich sein könnte, wird zur weiteren Abklärung eine ärztliche Ansprechperson beigezogen.
- Um den Cannabiskonsum zu bestätigen sowie eine mögliche Schwangerschaft auszuschliessen, wird der gesetzlich vorgeschriebene Urintest gemacht.
Sie erhalten per E-Mail einen Link zu einem Online-Fragebogen. Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus. Sie haben dafür maximal 6 Wochen Zeit.
Holen Sie eine aktuelle Wohnsitzbestätigung der Stadt Zürich ein. Bei Durchführung von Schritt 6 darf die Wohnsitzbestätigung nicht älter als 2 Monate sein.
Waren Sie beim Abklärungstermin bei der Bezugsstelle und sind in die Studie aufgenommen worden? (Schritt 3) Dann erhalten Sie automatisch per E-Mail eine Aufforderung zur Terminvereinbarung, um den Studienausweis erstellen zu lassen.
Bringen Sie zum Termin zur Ausweiserstellung folgende Dokumente mit:
- Gültiger schweizerischer Personalausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis)
- Wohnsitzbestätigung der Stadt Zürich im Original (nicht älter als 2 Monate)
- Von Ihnen und der Bezugsstelle im Original unterschriebene Studieninformation/Einwilligungserklärung aus Schritt 3
Wichtig: Falls Sie die Dokumente nicht vollständig und im Original mitbringen, kann der Studienausweis nicht erstellt werden und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren.
Das Foto für den Studienausweis wird vor Ort erstellt.
Beim ersten Kauf von Studiencannabis erhalten Sie den Studienausweis von Ihrer Bezugsstelle. Diesen Ausweis müssen Sie danach bei jedem Einkauf wieder vorweisen.
Kontakt bei Fragen
Haben Sie Fragen zur Anmeldung für die Studienteilnahme?
Kontaktieren Sie uns unter Tel. +41 44 412 13 16 oder via Kontaktformular:
Datenschutz und Rechtliches
Datenschutz
Der Datenschutz ist für die Studienteilnehmenden gewährleistet. Wissenschaftliche Studien unterliegen strengen Vorgaben, was den Umgang mit Personendaten angehen. Die Daten der Studienteilnehmenden werden verschlüsselt und anonymisiert. Anonymisierung bedeutet, dass alle Personendaten in einen Code übersetzt werden. Somit können keine Rückschlüsse auf Personen gezogen werden. Es werden keine Daten an andere Stellen weitergegeben.
Rechtliches
Gemäss Betäubungsmittelverordnung (BetmPV) ist es untersagt, Cannabis an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten des öffentlichen Raumes zu konsumieren. Studiencannabis darf nur von Studienteilnehmenden zum Eigengebrauch verwendet und nicht an Dritte weiterverkauft oder weitergegeben werden. Cannabisprodukte dürfen nur gegen Entgelt bezogen werden. Leere Cannabis-Verpackungen müssen zerschnitten entsorgt werden. Bitte beachten Sie, dass die Strassenverkehrsgesetze für die Studienteilnehmenden unverändert gültig sind. Ändern sich die individuellen Gegebenheiten einer studienteilnehmenden Person während des Zeitraums der Studiendauer, besteht Meldepflicht gegenüber der Bezugsstelle: Aufnahme einer Tätigkeit als Berufsfahrer*in, Schwangerschaft, gesundheitliche Kontraindikationen, Wegzug aus der Stadt Zürich usw. Der Studienausweis wird eingezogen und von der Bezugsstelle vernichtet.
Bei Missachtung der Vorgaben und der Meldepflicht können Studienteilnehmende von der Stadtzürcher Cannabis-Studie ausgeschlossen werden.