Die Ombudsstelle der Stadt Zürich besteht seit 1971. Sie war damals die erste parlamentarische Ombudsstelle der Schweiz. Die Gemeindeordnung der Stadt Zürich bildet die Rechtsgrundlage der Ombudsstelle. Der Gemeinderat wählt die Ombudsperson jeweils für vier Jahre.
Pierre Heusser ist seit 2020 der Ombudsmann der Stadt Zürich. Er hat Rechtswissenschaften studiert und zum Stimm- und Wahlrecht von Ausländer*innen dissertiert. Nach dem Erwerb des Anwaltspatents leitete Pierre Heusser den Rechtsdienst der Aids-Hilfe Schweiz. Danach war er 20 Jahre lang als selbständiger Rechtsanwalt in einem sozial ausgerichteten Advokaturbüro tätig. Pierre Heusser ist unter anderem Mitgründer des Vereins Kulturmarkt sowie der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht.
Die Stellvertreterin des Ombudsmanns ist Rechtsanwältin Katharina Landolf.
Die Ombudsstelle hilft bei Fragen und Anliegen zur Stadtverwaltung von Zürich. Sie kann informieren und beraten, Beschwerden prüfen oder zwischen externen Personen und städtischen Angestellten oder einem Amt vermitteln. Das Angebot der Ombudsstelle ist kostenlos. Die Ombudsperson ist in ihrer Tätigkeit unabhängig.
Der Ombudsmann erstattet dem Gemeinderat der Stadt Zürich jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Der Jahresbericht enthält unter anderem statistische Angaben und Fallbeispiele.
Kontaktieren Sie die Ombudsstelle, falls Sie ältere Jahresberichte einsehen möchten.
Sie erreichen die Ombudsstelle
- schriftlich,
- telefonisch
- oder persönlich vor Ort.
Die schriftliche Kontaktaufnahme ist mit dem untenstehenden Kontaktformular oder per Post möglich.