Fussgänger*innen
Fussgänger*innen oder Personen mit einem fahrzeugähnlichen Gerät (fäG) wie zum Beispiel Trottinette, Skateboards oder Inline-Skates werden im Strassenverkehr oft übersehen. Besonders Kinder und Senioren*innen sind gefährdet. Das muss nicht sein, wenn alle Rücksicht nehmen und sich verantwortungsvoll verhalten.
So sind Sie zu Fuss sicher unterwegs
Die meisten Unfälle passieren, weil Fussgänger*innen von anderen Verkehrsteilnehmenden übersehen werden. So schützen Sie sich:
- Beachten Sie die Verkehrsregeln und überqueren Sie die Strasse, wenn immer möglich über einen Fussgängerstreifen.
- Machen Sie sich mit heller, reflektierender Kleidung oder einer Leuchtweste sichtbar.
- Kommunizieren Sie mit anderen Verkehrsteilnehmern.
- Fahrzeugähnliche Geräte (fäG) sind auf dem Schulweg nicht empfehlenswert, denn Kinder fahren damit oft zu schnell und unachtsam.
- Lassen Sie sich nicht durch ein Smartphone oder Musik aus dem Kopfhörer ablenken.
Gesetzeslage
Vortritt beim Fussgängerstreifen: Zu Fuss haben sie grundsätzlich Vortritt. Sie müssen aber einem nahen Fahrzeug den Vortritt gewähren, welches nicht mehr rechtzeitig anhalten kann.
Für fahrzeugähnliche Geräte (fäG) gelten die gleichen Regeln wie für Fussgänger*innen.
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Stadt Zürich
Stadtpolizei
Kommissariat Prävention
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8005 ZürichTelefon +41 44 411 74 44