Elektro-Trendfahrzeuge
- So benutzen Sie ein Elektro-Trendfahrzeug richtig
- Vorschriftssignale und Zusatztafeln
- Auf öffentlichen Strassen zugelassene Fahrzeuge
- Im öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassene Fahrzeuge
- Video
- Video Elektro-Trottinett richtig benutzen
- Flyer Elektro-Trendfahrzeuge
- Flyer Elektro-Trendfahrzeuge bestellen
Elektro-Fahrzeuge sind im Trend. Um schnell von A nach B zu gelangen, gibt es auch in der Stadt Zürich viele Möglichkeiten wie ein Elektro-Trottinett. Die Verwendung dieser Transportmittel ist gesetzlich geregelt und nicht vollkommen risikofrei. Elektro-Trendfahrzeuge werden von einem Elektromotor angetrieben und sind damit schnell und leise unterwegs. Das kann im Strassenverkehr rasch zu gefährlichen Situationen führen. Wer solche Fahrzeuge benutzt, sollte die Vorschriften und Verkehrsregeln kennen.
So benutzen Sie ein Elektro-Trendfahrzeug richtig
- Eine Person pro Fahrzeug.
- Strassen mit allgemeinem Fahrverbot1 und Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
- Ausgenommen für schnelle E-Bikes besteht keine Helmpflicht, jedoch schützt ein Helm vor schweren Kopfverletzungen.
- Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet.
- 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis der Kategorie M Für schnelle Elektro-Bikes benötigen auch Personen über 16 Jahren den Führerausweis.
- Die Benutzung von Radstreifen und –wegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
- Parkieren: Primär auf dafür vorgesehenen Flächen oder Einrichtungen. Auf dem Trottoir nur, wenn daneben ein 1.5 m breiter Raum frei bleibt.
- Ansonsten gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Velo- oder Mofafahrende.
- An Ampeln mit der «Zusatztafel3» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen. Querenden Fussgänger*innen, ist jedoch der Vortritt zu gewähren.
- Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Raum zugelassen sein und über die entsprechenden Leistungsbedingungen und Ausrüstung wie Licht, Glocke usw. verfügen. Vorschriften für elektrische Trendfahrzeuge ASTRA
Auf öffentlichen Strassen zugelassene Fahrzeuge
Elektro-Trottinett (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h
Kontrollschild: Nicht erforderlich
Platzzahl: 1 Person
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Tagfahrlicht: Obligatorisch
Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder2» zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel3» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Elektro-Bike, langsam (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h / 25 km/h mit Tretunterstützung
Kontrollschild: Nicht erforderlich
Platzzahl: 1 Person (+1 Kindersitz), (Ausnahmen nach Art. 63 Abs. 3 VRV)
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Tagfahrlicht: Obligatorisch
Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder2» zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel3» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Elektro-Roller (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h / 25 km/h mit Tretunterstützung
Kontrollschild: Nicht erforderlich
Platzzahl: 1 Person (Ausnahmen nach Art. 63 Abs. 3 VRV)
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Tagfahrlicht: Obligatorisch
Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder2» zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel3» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Elektro-Scooter (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h / 25 km/h mit Tretunterstützung
Kontrollschild: Nicht erforderlich
Platzzahl: 1 Person (Ausnahmen nach Art. 63 Abs. 3 VRV)
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Tagfahrlicht: Obligatorisch
Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder2» zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel3» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Elektro-Stehroller (Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h
Kontrollschild: Erforderlich
Platzzahl: 1 Person
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Tagfahrlicht: Obligatorisch
Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder2» zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel3» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Elektro-Bike, schnell (Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 30 km/h / 45 km/h mit Tretunterstützung
Kontrollschild: Erforderlich
Platzzahl: 1 Person (+1 Kindersitz)
Führerausweis: Kategorie M (ab 14 Jahren)
Velohelm: Erforderlich
Tagfahrlicht: Obligatorisch
Verhalten im Verkehr: Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder2» mit ausgeschaltetem Motor zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel3» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Im öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassene Fahrzeuge
Mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Diese Verkehrsflächen sind für alle zugänglich wie zum Beispiel öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoirs sowie Parkplätze bei Einkaufszentren.
Elektro-Einrad (Onewheel)
Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und den technischen Anforderungen ist die Nutzung dieses motorisierten Trendfahrzeugs auf öffentlichem Grund nicht gestattet.
Das Fahrzeug darf nur auf einem abgesperrten Areal verwendet werden.
Elektro-Einrad (Monowheel)
Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und den technischen Anforderungen ist die Nutzung dieses motorisierten Trendfahrzeugs auf öffentlichem Grund nicht gestattet.
Das Fahrzeug darf nur auf einem abgesperrten Areal verwendet werden.
Elektro-Smartwheel (Hoverboard)
Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und den technischen Anforderungen ist die Nutzung dieses motorisierten Trendfahrzeugs auf öffentlichem Grund nicht gestattet.
Das Fahrzeug darf nur auf einem abgesperrten Areal verwendet werden.
Elektro-Skateboard
Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und den technischen Anforderungen ist die Nutzung dieses motorisierten Trendfahrzeugs auf öffentlichem Grund nicht gestattet.
Das Fahrzeug darf nur auf einem abgesperrten Areal verwendet werden.
Die Liste ist nicht abschliessend. Es gibt noch weitere elektrisch angetriebene «Fun-Geräte» ohne Zulassung. Überlegen Sie sich deshalb den Kauf solcher Trendfahrzeuge genau.