Phishing kennt viele Varianten
Anton T* hat auf einer Gratisanzeigeplattform einen alten, noch funktionstüchtigen Fotoapparat für Fr. 90.00 ausgeschrieben. Nach kurzer Zeit meldet sich eine Frau und möchte den Fotoapparat kaufen.
Jetzt ist es so eine Sache mit dem Versenden des gekauften Artikels und dem Erhalten des Geldes. Verkäufer und Käufer möchten gleichermassen nicht über das Ohr gehauen werden.
Die Frau möchte das Geld nicht direkt auf ein Bank- oder Postkonto überweisen, sondern mit Paypal. So sind in der Regel Käufer wie auch Verkäufer geschützt. Anton hat ein Paypalkonto und ist einverstanden. Damit alles richtig abläuft, soll Anton die Paketnummer per Mail an die Käuferin schicken, die wiederum die Paktnummer mit der Paypal Zahlung verknüpfen möchte.
Anton wundert sich. Trotzdem bringt er das Paket zur Post und mailt danach die Paketnummer der Käuferin zu. Kurz darauf erhält er von Paypal eine Mail, dass er seinen Account zuerst verifizieren und dazu nochmals seine persönlichen Daten angeben müsse, vorher könne er kein Geld empfangen. Als er sieht, dass er sogar die Kreditkartennummer inkl. Ablaufdatum und CVC Code angeben muss, wird er misstrauisch. Das kann doch nicht sein, dass er alles noch einmal angeben muss. Schnell loggt er sich wie gewohnt in seinen Paypal-Account ein und sieht, dass alle Angaben vorhanden sind. Jetzt ist ihm klar, dass er Betrügern auf den Leim gegangen ist. Seine Kamera ist bereits per Post zu der Käuferin unterwegs. Den Kaufbetrag wird er dafür wohl nicht erhalten.
Er kontaktiert die Käuferin mehrmals, erhält aber keine Antwort mehr. Ihm bleibt nur noch der Gang zur Polizei, wo er eine Anzeige machen wird.
Sicher kaufen und verkaufen auf Onlineanzeigeplattformen
Kaufen und verkaufen über Onlineanzeigeplattformen ist eine einfache und schnelle Angelegenheit. Meist geht es unkompliziert und wenn man gewisse Grundregeln beachtet, gehen die angebotenen Waren, nach Bezahlung derselben, an den neuen Besitzer über.
Im vorliegenden Fall ist aber nicht alles rund gelaufen. Grundsätzlich kann das Bezahlen eines Artikels über einen Finanzagenten, in diesem Fall Paypal, sinnvoll sein. Man muss seine Kredit- oder Bankdaten nicht bekannt geben, die Überweisung funktioniert über die Mailadresse, sofern beide ein Konto haben. Alle anderen Daten sind beim Finanzagent hinterlegt. Erst wenn das Geld oder die Ware nicht eintrifft, kann über den Finanzagenten abgeklärt werden, wo es klemmt. Niemals verlangt der Finanzagent direkt, dass man seine persönlichen Daten inkl. Kreditkartendaten noch einmal per Mail versendet.
Für Anton war diese Vorgehensweise neu. Er wird in Zukunft, auch wenn der zu verkaufende Artikel nicht sehr teuer ist, noch vorsichtiger sein. Erst wenn die Variante Ware gegen Geld gewählt wird, kann man fast 100% sicher sein, dass jeder zu seiner Sache kommt.
*Name geändert
Wann gehe ich zur Polizei?
Wenn Sie den Betrügern auf die Schliche kommen, bevor ein Schaden entsteht, melden Sie das Inserat oder den Anbieter dem Angebotsportal. Das Inserat wird dann umgehend gelöscht. Wenn Sie den Artikel bereits versendet und noch kein Geld bekommen, oder das Geld überwiesen und den Artikel nicht erhalten haben, melden Sie es dem Angebotsportal und erstatten Sie Anzeige beim nächsten Polizeiposten.
Verkäufer- und Käuferschutz
Verschiedene Anbieter haben einen Käufer- und Verkäuferschutz. Das bietet eine gewisse Sicherheit. Verkäufer und Käufer sind bei solchen Plattformen mit Namen und persönlichen Daten registriert. Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Schutz des Käufers, je nach Plattform, den gesamten Kaufpreis pro Schadenfall betragen.
Wie der Käufer-/Verkäuferschutz funktioniert, erfahren Sie auf den Seiten des entsprechenden Anbieters.
Links zu Sicherheitstipps der Plattformbetreiber
- Anibis.ch Sicherheitstipps
- Ricardo.ch Einfacher und erweiterter Käuferschutz