Betrug mit Kryptowährung
Schnelles Geld ohne Verlustrisiko ist eine Illusion
Immer häufiger werben Betrügerinnen und Betrüger auf fingierten Handelsplattformen (Trading-Seiten) für angeblich grosse Gewinne mit Kryptowährungen. Damit beabsichtigen sie ihre Opfer mit dem Versprechen hoher Renditen und fiktiven Kursgewinnen zu Investitionen zu verleiten. Wer auf ein solches Angebot eingeht und investiert, kann aber nur verlieren. Dieses Vorgehen nennt man Online-Anlagebetrug (engl. «investment fraud»). In diesem Beitrag erfahren Sie wie Kriminelle typischerweise vorgehen und wie Sie sich schützen können.
Die Masche der Betrügerinnen und Betrüger
Geködert werden die Opfer meist über eine betrügerische, professionell gestaltete Website oder durch ungebetene Werbeanrufe. Die Betrügerinnen und Betrüger locken mit lukrativen Geldanlagen, indem sie schnelle und hohe Gewinne vorgaukeln. So soll schon mit einem relativ kleinen Einsatz von etwa 250 Franken innerhalb 72 Stunden ein Gewinn von 10'000 Franken möglich sein. Warum da nicht zugreifen?
Frau M. liess sich beispielsweise über einen Instagram-Post dazu verleiten, einen Link zu einer scheinbar seriösen Kryptobörse anzuklicken. Die Webseite zeigte auf, wie einfach das Handeln mit Bitcoin ist. Kurz nachdem Frau M. das Kontaktformular abgeschickt hatte, erhielt sie einen Anruf. Der vermeintliche Accountmanager erklärte ihr, wie die Onlineplattform funktioniert und bot auch gleich an, gemeinsam ein Konto zu eröffnen. Gleichzeitig forderte er sie auf, TeamViewer zu installieren – eine Software für den Fernzugriff und die Fernsteuerung ihres Computers.
Anschliessend investierten sie gemeinsam mit der Kreditkarte von Frau M. 250 Euro in die Kryptowährung Bitcoin. Das Ganze dauerte knapp eine Stunde. Während dieser Zeit war ihr Guthaben bereits auf 300 Euro angestiegen. Der hilfsbereite Herr fragte, ob sie noch mehr Bitcoins kaufen wolle. Im Moment zeige der Trend steil nach oben und es sei wichtig, sofort zu investieren. Weil Frau M. kein zusätzliches Geld mehr verfügbar hatte, beendeten sie das Telefongespräch.
Frau M. traute der Sache am nächsten Tag nicht mehr und wollte ihren Einsatz von 250 Euro wieder zurückhaben. Sie rief den vermeintlichen Accountmanager an, der nach einem längeren Hin und Her schliesslich nachgab und die Rückerstattung zusicherte. Zwei Tage später gingen 245 Euro auf ihrem Konto ein. Sie war zwar etwas enttäuscht, dass die Differenz zum Gewinn nicht auch ausbezahlt worden war, hakte das Ganze aber ab.
Erneuter Betrugsversuch
Nach einem Monat erhielt Frau M. einen Anruf eines Anwaltsbüros. Die Dame am Telefon erklärte ihr, dass sie zu einer Gruppe von Geschädigten gehöre. Kriminelle hätten mit ihrem Bitcoin-Konto einen grossen Gewinn erzielt. Jetzt gehe es darum, dieses Geld, insgesamt 120'000 Euro, auszuzahlen. Frau M. war zwar sehr erstaunt, dass ihr Bitcoin-Konto plötzlich einen so hohen Saldo aufweisen sollte, fragte aber trotzdem nach, was sie nun tun müsse, um das Geld zu bekommen. Für die Überweisung sollte Frau M. gemeinsam mit der Anruferin ein spezielles Konto eröffnen. Da dies nicht klappte, vereinbarten sie einen weiteren Anruftermin.
In der Zwischenzeit eröffnete Frau M. bei der besagten Internetbank jedoch selber ein Konto, mit dem Bitcoins in reales Geld umgewandelt werden können. Wie üblich musste sie zur Überprüfung ihrer Identität während des Registrierungsprozesses ein Foto ihrer Identitätskarte sowie der Kreditkarte bei der Bank hinterlegen. Als die Dame vom Anwaltsbüro erneut anrief und erfuhr, dass das Konto bereits erstellt war, wurde sie wütend und sagte, dass im Moment eine Auszahlung auf dieses Konto nicht möglich sei. Sie würde sich später wieder melden.
Unterstützung der Polizei und glückliches Ende
Mittlerweile schöpfte Frau M. Verdacht und informierte die Prävention der Stadtpolizei Zürich. Weil Frau M. beim Einrichten des Kryptokontos ihre Kreditkartendaten angegeben hatte, wurde sie von der Polizei angewiesen, die Karte umgehend zu sperren. Auf Empfehlung des Präventionsspezialisten, liess sie ebenfalls ihren Computer von einem Fachbetrieb neu aufsetzen und änderte sogleich die Passwörter ihrer Onlinekonten. Mit dem TeamViewer hatte sie dem Betrüger nämlich den Zugriff auf ihren Rechner ermöglicht und es war nicht klar, ob er dabei eine Schadsoftware installiert hatte.
Frau M. hatte Glück. Von Ihrer Kreditkarte wurde nichts abgebucht und aus dem Kauf der Bitcoins entstand kein Schaden. Die Täterschaft gelangte auch nicht in den Besitz einer Kopie ihrer Identitätskarte. Denn mit den erschlichenen Daten von Ausweispapieren könnten die Betrügerinnen und Betrüger mehrere Bankkonten eröffnen und über diese Konten Geld waschen.
Handeln Sie generell überlegt:
- Schnelles Geld ohne Verlustrisiko ist eine Illusion.
- Niemand verrät «Geheimtipps» öffentlich im Internet. Wer für einen Geheimtipp Werbung machen muss, hat keinen.
- Niemand teilt ungefragt vielversprechende Anlagestrategien mit völlig unbekannten Personen.
- Anlagetipps, welche mit prominenten Persönlichkeiten beworben werden, sind in aller Regel gefälscht und dienen nur als Köder. Die Prominenten wissen nicht, dass mit ihnen Werbung gemacht wird.
So können Sie sich schützen:
- Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen hohe Renditen innerhalb kürzester Zeit versprochen werden.
- Geben Sie keine Bank- und Kreditkartendaten sowie Kopien von Pass- oder Identitäts karte an unbekannte Personen weiter
- Lassen Sie nie jemanden, den Sie nur virtuell kennen, auf ihren Computer mittels Fernwartungssoftware wie zum Beispiel TeamViewer zugreifen.
- Die Finanzmarktaufsicht (Finma) führt eine Liste mit den in der Schweiz bewilligten Finanzdienstleistern. Wird ein Unternehmen nicht auf dieser Liste aufgeführt, ist Vorsicht geboten.
- Die Warnliste der Finma gibt Auskunft über Unternehmen, die allenfalls ohne Bewilligung ihre Dienstleistungen anbieten.
- Wenn Sie einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie eine Anzeige bei der örtlichen Polizei.
- Lassen Sie Vorsicht walten, wenn Ihnen von Unbekannten Hilfe in einem Betrugsfall angeboten wird. Bezahlen Sie keine Gebühren, um das blockierte Geld auszulösen.
Weitere Informationen
- Finanzmarktaufsicht Finma Schutz vor Anlagebetrug
- Schweizerische Kriminalprävention SKP Betrug und Internetbetrug erkennen